2020-01-31_13-05-36_nrcourtman_5.pdf

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ι ι ι Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BundeSmmstenum 1es tnnem. fú' Bau rnd ke.rnaf 11014 Beiiti Herrn Sbnke Rix, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Prof. Dr. Günter Kńngs, MdB Parlamentanscher Staatssekretär beim Bundesminister des Innern für Bau und Heimat 1Α SA Ν SCΗ RF? Alt Moabil 140 10557 Badin A JST ΑΝSCHRI ί 11014 Berlin ~ει +49(0)30 1868111062 FAX +49(0)30 18 681.11139 PSTK@bmi.bund.de www.bmi bund.de Berlin, S , April 2019 a~. Sehr geehrter Herr Kollege, für Ihr Schreiben vom 30. Januar 2019 an den Bundesminister für Bau und Heimat (BMI), Herrn Horst Seehofer. danke ich. Herr Mi- nister hat mich gebeten, Ihnen zu Antworten. In Ihrem Schreiben bitten Sie im Hinblick. auf einen mdglichén „Brexit" um eine Stellungnahme, warum Abkömmlinge NS- Verfolgter, denen die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine NS-Zwangs-ausbürgerung entzogen worden ist, keinen Wieder- einbürgerungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nur diejenigen Abkömmlinge von NS-Verfolgten einen Anspruch nach Artikel 116 Absatz 2 GG haben, die ohne die NS-Zwangsausbürgerung ihres Vorfahren die deutsche Staatsan- gehbrigkeit erworben hätten. Dies ist in einigen Konstellationen nicht der Fall.
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Bundesministerium des Innern Seite 2 von 2 Dazu kann ich Ihnen aber mitteilen, dass das BMI bereits prüft, ob künftig über die im Erlasswege bereits geregelten Fälle hinaus weiteren Abkbmmlingen NS-Verfolgter, denen die deutsche Staatsangehbrigkeit durch eine NS-Zwangsausbürgerung entzo- gen worden ist, die aber keinen Wiedereínbürgerungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 GG haben, eine erleichterte Ein- bürgerung ermöglicht werden kann. Ich werde unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen, so- bald diese Prüfung abgeschlossen ist. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. lit freundlichen Grüßen rof. Dr. Günter Krings
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