Lagebericht Côte d'Ivoire 2019

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"lS 16 NuF für deR Dieastgehnmcb IV. Rückkehrfragen 1. Situation für Rückkehrerinnen und Rückkehrer 1.1 Grundversorgung Eine staatiiche Gewährleistung der Grundversorgung der Bevölkerung gibt es nicht. Zwar . gewährleistet die tropische . Landwirtschaft in manchen Gebieten eine ausreichende . Versorgung der Menschen auf Subsistenzbasis, aber vor allem in den ländlichen Regionen im Norden und Westen des Landes besteht große Nahrungsmittelunsicherheit. Betroffen sind insbesondere von Frauen geführte Haushalte. Dje Möglichkeit zum Erhalt von Sozialhilfe besteht ebenfalls nicht. Cöte d'Ivoire verfügt über kein Sozialversicherungssystem und staatliche Hilfen sind praktisch nicht vorhanden. Bedürftige sind ausschließlich auf die Unterstützung von NROen, Kirchen, Privatpersonen oder Familienangehörigen angewiesen. Die meisten dieser Anlauflaufstellen sind jedoch nicht in der Lage regelmäßige Unterstützung zu leisten. Es werden häufig nur einmalige Verteilaktionen in verschiedenen Regionen des Landes organisiert, wobei die Art. der Hilfeleistung meist die Ausgabe von Lebensmitteln oder kleinerer Geldbeträge ist. Auch internationale Organisationen wie das Welternährungsprogramm WFP bieten . Hilfeleistungen im. WFP setzt hier den Schwerpunkt auf die Versorgung von Kindem und Frauen durch Lebensmittel und Geldleistungen und ist beratend beim Aufbau eines nationalen Programms zur Gabe von Schulmahlzeiten beteiligt. Staatliche Aufnahmeeinrich~ngen oder andere Hilfen, die über das hinausgehen, was der restlichen Bevölkerung zur V,~rfiigung steht, gibt es nicht. 1.2 Rückkehr und Reintegrationsprojekte im Herkunftsland Das Auswärtige Amt fördert mit 2 Mio. € ein Rückkehrerprojekt des United Nations Development Programm (UNDP), wobei sich dieses ausschließlich an während der Krise 2010/11 Geflüchtete und Binnenvertriebene wendet, die nun in ihre Heimat zurückgeführt und reintegriert werden sollen. Das Projekt lief zunächst bis März 2019, ein Folgeprojekt wurde jedoch bereits beantragt. Des Weiteren gibt es seit Ende Mai 2017 auch in Cöte d'Ivoire ein Regionalvorhaben von Internationale Organisation fUr Migration (lOM), das aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union fiir Afrika (EUTF-Afrika) mit Co-Finanzierung aus Deutschland finanziert wird. Es dient dem verbesserten Migrationsmanagement in der Sahel- und Tschadsee-Region sowie in Libyen. Das Projekt umfasst insgesamt 14 Herkunfts- ·und Transitländer entlang der zentralen Migrationsrouten. Ziele des Projekts sind die Stärkung des Migrationsmanagements inklusive Datenerhebung zu Migration und verstärkte Kommunikation und Aufklärung zu realen Risiken irregulärer Migration. Auf regionaler Ebene unterstützt das Vorhaben zudem die freiwillige Rückkehr aus ~frikanischen © Auswärtiges Amt 2019- Nicht zur Veröffentlichung bestimmt- Nachdruck verboten
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VS 17 Nur fiir deR Die&stgeln:au~ll Transitstaaten und. deren Reintegration sowie Schutz und Betreuung vulnerabler Migranten entlang der Migrationsrouten. Seit Mai 2017 wurden 4.931 Personen über das Projekt in Cöte d'Ivoire bei ihrer Rückkehr und anschließender Reintegration unterstützt, darunter 12:5 unbegleitete Minderjährige. Laut aktuellstem Factsbeet des UNHCR vom Mai 2019 sind im Zeitraum Dezember 2015 bis Mai 2019 32.199 geflüchtete Ivorer freiwillig zurückgekehrt. Von Januar bis Mai 2019 belief sich die Zahl der freiwillig zurückgekehrten Ivorer auf 773. Der UNHCR · identifizierte schlechten Zugang zum Wohnungsmarkt sowie zu finanziellen Mitteln als Hautprobleme von Rückkehrern. Er arbeitet mit der hiesigen Regierung an besseren Reintegrationsmöglichkeiten fiir zurückkehrende Flüchtlinge .. 1.3 Medizinische Versorgung Cöte d'Ivoire verfUgt über eine medizinische Infrastruktur. Es gi~t zahlreiche private Kliniken sowie einige größere staatliche Krankenhäuser, welche sich jedoch zum größten Teil in Abidjan befmden. In ländlicheren Regionen gibt es kleinere Kliniken und Praxen, die aber fUr Behandlungen komplizierterer Erkrankungen nicht ausgestattet sin~. Grundsätzlich hängen · Qual~tät und Möglichkeiten der Behandlung in erheblichem Maße von den verfiigbaren finanziellen Mitteln des Patienten ab. Häufig stellt bereits der Transport eines Patienten in das nächstgelegene Krankenhaus eine finanzielle Hürde dar. Die Behandlung selbst ist in staatlichen Krankenhäusern kostenlos, jedoch müssen erforderliche · Medikamente und Behandlungsmaterialien wie Handschuhe, Verbände etc. vorab selbst gekauft werden. Es gibt in manchen Krankenhäusern eine Art Sozialdienst, der im Notfall einspringen kann. Wartezeiten und Ausstattung öffentlicher Krankenhäuser sind wesentlich schlechter als bei Privatkliniken. Die stationäre Aufnahme im Krankenhaus erfolgt nur gegen vorherige Zahlung eines geringen Tagegeldsatzes. Es werden immer wieder Fälle bekannt, iri denen auch in Notfällen die medizinische Grundversorgung nicht (oder nur nach Zahlung eines Bestechungsgelds) gewährt wird. Chronische, verbreitete Erkrankungen wie HIVI Aids können im Rahmen einer retroviralen Therapie behandelt werden. Die Medikamente hierfiir werden kostenfrei ausgegeben. Fachwissen fUr Diagnostik und Behandltmg anderer Krankheiten ist überwiegend im privaten Gesundheitssektor vorhanden, jedoch mit entsprechend hohen Kosten verbunden. Die Dichte an Apotheken ist in den grÖßeren Städten hoch. Apotheken sind gut ausgestattet und verkaufen gängige Medikamente aller Art, meist sogar rezeptfrei. Viele Medikamente werden zudem staatlich subventioniert, sodass diese auch fUr finanziell schlechter gestellte Patienten zugänglich sind. Insbesondere in den ländlichen Teilen der Cöte d'Ivoire können sich viele Patienten allerdings dennoch notwendige Medikamente nicht leis~en. Die Regierung hat Anfang Januar 2016 beschlossen, mit dem Aufbau eines universellen Krankenversicherungssystems zu beginnen. Die Couverture Maladie Universelle soll ab ' ©Auswärtiges Amt 2019- Nicht zur Veröffentlichung bestimmt- Nachdruck verboten
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YS 18 Na1 für den Dienstgebraaeh Oktober 2019 den vollen Leistungsumfang erreichen und 1000 FCFA (ca. 1,50€) im Monat kosten. Allerdings wird die Krankenversicherung zunächst nur einen kleinen Teil der im formellen Sektor Beschäftigten erreichen. 2. Behandlung von Rückkehrern Das Hauptproblem von rückgefiihrten Staatsangehörigen ist der Gesichtsverlust, der mit einem gescheiterten Auswanderungsversuch einhergeht. Häufig hat die gesamte Familie für die Ausreise zusammengelegt, weshalb die Scham bei den Betroffenen groß ist, wenn sie es . nicht schaffen in dem Zielland ihrer Ausreise Fuß zu fassen. Rückgefiihrte fürchten daher oft die Begegnung mit ihrer Familie. Bei freiwilligen Rückkehrern sieht die Situation oftmals anders aus und eine Reintegration verläuft meist problemlos. fUrchten. Auch eine Politische oder staatliche Repressionen haben Rückkehrer nicht zu I strafrechtliche Verfolgung kommt nicht in Betracht. Ein soziales Auffangnetz fiir Rückkehrer gibt es nicht. Unbegleitete Minderjährige, die rückgefiihrt werden und keine Familie haben, die sie aufuimmt, können bis zu einem Alter von ca. 12 Jahren möglicherweise in einem Heim oder einem SOS-Kinderdorf untergebracht werden. Ein verlässliches System fiir die B.etreuung dieser Personengruppe gibt es aber nicht. Rückübernahmeabkommen mit anderen Staaten bestehen nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht. Am 17.10.2018 hat Cöte d'Ivoire eine Verwaltungsyereinbarung.mit der EU über die ·in der EU aufhaltenden Migrante:n und Rückfiihrung von sich Zu dein Zweck des Austauschs und der Verbesserung fmden halbjährliche Treffen zwischen der Cöte d'Ivoire, der EU und den Mitgliedstaaten statt. Das erste Treffen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der SOPs fand im Juni 2019 statt. 3. Einreisekontrollen Ivorische Staatsangehörige benötigen fiir die Einreise nach Cöte d'Ivoire .lediglich einen Personalausweis (Carte d'Identite Nationale) sofern sie aus einem Mitgliedsstaat der ECOWAS einreisen. Aus allen anderen Staaten einreisend - egal ob freiwillig oder unfreiwillig - muss ein Reisepass vorgelegt werden. Ist ein Reisepass nicht vorhanden, muss ©Auswärtiges A~t 2019- Nicht zur Veröffentlichung bestimmt- Nachdruck verboten
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19 "/S ==Nur für deR Die&stgebFaullb ein Laissez-Passer der ivorischen Botschaft mitgeführt werden. Laissez-Passer von anderen Staaten werden durch Cöte d'lvoire nicht anerkannt. lOM ist mit den ECOWAS-Staaten im Gespräch, um die Anerkennung von innerhalb der Gemeinschaft ausgestellten Laissez-Passers zu fordern- bislangjedoch noch erfolgios. 4. Abschiebewege Abschiebungen nach Cöte d'lvoire aus der EU erfolgen ausschließlich perFlugzeugwie in den oben genannten SOPs vorgesehen. Es kommen auch Samrnelabschiebungen ivorischer Staatsangehöriger aus mehreren EU-Staaten gemeinsam in Betracht. Andere Abschiebewege aus Europa mich Cöte d'lvoire scheinen nicht praktikabel, da Überlandfahrten langwierig und unsicher sind und Schiffsreisen vor allem im Hinblick auf die Dauer wohl kaum durchruhrbar sind. Die meisten EU-Staaten schieben ivorische Staatsangehörige ab oder bändigen Ihnen eine Aufforderung zur Ausreise aus, sofern diese keinen regulären Aufenthaltsstatus im Land haben oder das Asylverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben. Hat der Abzuschiebende einen ordentlichen Reisepass, kann er direkt nach Cöte d'lvoire zurück reisen. VerfUgt er nicht über ein geeignetes Reisedokument, werden konsularische Maßnahmen zur Identifizierung und anschließenden Ausstellung eines Laissez-Passers eingeleitet, mit welchem der Abzuschiebende dann die Heimreise antreten kann. V. Sonstige Erkenntnisse über asyl-und abschieberechtlich relevante Vorginge 1. Echtheit der Dokumente 1.1 Echte Dokumente unwahren Inhalts Cöte d'lvoire verfUgt nicht über ein zuverlässiges Urkundswesen, weshalb die Legalisation flir ivorische Urkunden seit Mai 2000 eingestellt ist. Die Beschaffung von echten Dokumenten unwahren Inhaltes oder aber von Fälschungen ist problemlos möglich, wobei insbesondere erstere häufig verwendet werden. Auch der Diebstahl von ldentitäten, z. B. von verstorbenen Personen, ist an der Tagesordnung. Insbesondere GeburtSurkunden enthalten oft falsche Angaben zu Geburtsdatum oder Abstammung. Ein GebUrtenregistereintrag nebst zugehöriger Geburtsurkunde beliebigen Inhaltes kann durch ein Nachbeurkundungsurteil, welches man durch Vorsprache beim Gericht erwirken kann, ganz legal und ordentlich nachbeurkundet werden. · Generell gestaltet sich der Zugang zu Fälschungen oder aber zu echten Urkunden unwahren Inhalts recht einfach. In einem Verwaltungsapparat, in welchem Korruption weitverbreitet ist, kann bereits durch die Zahlung geringer Beträge eine Vielfalt an Urkunden erworben werden. Falschmeldungen in Zeitungen, die politische Repressionen dokumentieren sollen, gibt es nicht. I ©Auswärtiges Amt 2019- Nicht zur Veröffentlichung bestimmt- Nachdruck verboten
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i~ ~ ;·_i-::-~.-~·r-~~-.~-~a~""2ter VS 20 lNur fiir dea DieastgebFttueh Ft;~=-.~~:;;~~-::·":.~J ~-,·:~_,r1t als VS eingestuft 1.2 Zugang zu gefälschten Dokumenten Insbesondere im Bereich der Visaanträge werden Fälschungen vorgelegt. Gefälscht werden im Bereich der Sehengenvisa meistens Einladungsschreiben oder Kontoauszüge, im Bereich der nationalen Visa sind die verschiedenen Personenstandsurkunden häufig ge- oder verfälscht. Ge- oder verfälschte Personenstandsurkunden können meist nitr im Kontext des gesamten Antrages und nach Prüfung der zugehörigen Register bei den jeweiligen Behörden enttarnt werden. 2. Zustellungen Zustellungsersuchen an das hiesige Außenministerium sind grundsätzlich möglich, jedoch sind die Verfahren sehr langwierig und meist nicht erfolgreich. 3. Feststellung der Staatsangehörigkeit Cöte d'lvoire ist nach der Schweiz das Land mit dem weltweit größten Ausländeranteil und· steht seit vielen Jahren innerhalb Westafrikas im Zentrum einer starken regionalen Migration. Auch die Kolonialzeit hat staatsangehörigkeitsrechtlich ihre Spuren hinterlassen, da es in dieser Zeit das Land Cöte d'lvoire von heute nicht gab und Menschen aus dem damaligen Französisch-Westafrika von den Kolonialherren beliebig in der Region verteilt wurden. Dies hat zur Folge, dass viele aus Cöte d'lvoire stammende Personen nicht zwangsläufig auch die ivorische Staatsangehörigkeit haben. Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder aber Staatenlosigkeit sind fiir viele hier lebende Menschen sowie fiir Behörden ein Problem. Der UNHCR setzt sich in Cöte d'lvoire vor allem mit dem .Problem der Staatenlosigkeit auseinander und bemüht sich darum, Betroffenen in Cöte d'Ivoire sukzessive zur ivorischen Staatsangehörigkeit zu verhelfen. Im Mai 2019 ·schätzte der UNHCR die Zahl der Staatenlosen bzw. der von Staatenlosigkeit gefährdeten Personen in Cöte d'Ivoire ·auf ca. 692.000 Personen. Ein verlässliches Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit scheint es nach Einschätzung der Botschaft nicht zu geben. Zwar stellt Cöte d'lvoire sog. Certificats de Nationalite (Bestätigungen über die Nationalität) aus, jedoch erfolgt die Ausstellung durch das Gericht nach Vorsprache des Antragsstellers sowie zweier Zeugen, weshalb hier Zweifel an der Verlässlichkeit durchaus angebracht scheinen. Ferner ist es in Cöte d'Ivoire möglich, bei der Passbehörde festzustellen, ob einmal ein biometrischer Reisepass fiir eine bestirnn1te Person ausgestellt wurde. Da die Ausstellung eines Reisepasses grds. die Staatsangehörigkeit voraussetzt, sollte somit zumindest in den Fällen, in denen ein Reisepass ausgestellt wurde, inzident festzustellen sein, ob eine Person die ivorische Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Jedoch ist auch hier anzumerken, dass nach Auskunft der Passbehörde selbst dort kein eigenes Staatsangehörigkeits- ©Auswärtiges Amt 2019 ,;_Nicht zur Veröffentlichung bestimmt- Nachdruck verboten
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VS 21 Nur fiir dea DieastgebFau~ll feststellungsverfahren betrieben wird. Zur Ausstellung eines Passes werden i. d. R. Geburtsurkunde sowie die Identitätskarten der Eltern verlangt. Eine fehlerfreie Feststellung der Staatsangehörigkeit scheint insbesondere auch durch den unter Ziffer V. 1.1 b~schrieben leichten Zugang zu echten Dokumenten unwahren Inhalts schwer möglich. 4. Minderjährigkeit Cöte d'lvoire hat am 29.05.2019 eine Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen. Hierbei wurde auch das Gesetz über die Minderjährigkeit (loi no. 70-483 du 03.08.1970 telatif a Ia minorite) stellenweise geändert. Eine wesentliche Änderung betrifft Art. 1 des Gesetzes. Bis zum ln-Kraft-Treten der Gesetzesändertmg wird ein Kind in Cöte d'Ivoire erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres volljährig, nach ln-Kraft-Treten des Gesetzes wird die Volljährigkeit bereits mit 18 Jahren erreicht werden.· Sämtliche Gesetzesänderungen sind bereits vom Parlament beschlossen, zum In-Kraft-Treten fehlt es noch an der Veröffentlichung der Gesetze im Gesetzblatt. Momentan ist nicht bekannt, wann diese Veröffentlichung stattfmdet. 5. Ausreisekontrollen und Ausreisewege Viele junge Menschen, insbesondere aus der Region um Daloa im Western von Cöte d'lvoire sowie aus Abidjan verlassen Cöte d'lvoire und machen sich auf den Weg nach Europa. Während die bislang beliebteste Route meist zunächst über Niger nach Libyen führte, von wo aus Schlepper dann die Überfahrt über das Mittelmeer nach Italien oder Griechenland organisierten, verlagert sich der Migrationsstrom nunmehr zunehmend auf die 2018 lag Cöte d'IVoire auf Platz 8 der afrikanischen westmediterrane Route. Herkunftsstaaten, während ein Jahr zuvor das Land noch zu den Top 3 der afrikanischen Herkunftsländer gehörte. Die Zahl der illegalen Ankünfte von Ivorern in die EU hat sich von 2017 auf2018 drastisch von 13.085 auf2.843 Personen reduziert. Einigen gelingt es über die Beantragung eines Sehengenvisums legal per Flugzeug einzureisen um dann in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat Asyl zu beantragen. ©Auswärtiges Amt 2019- Nicht zur Veröffentlichung bestimmt- Nachdruck verboten
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