Lagebericht Gambia 2019

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktuelle Lageberichte zu verschiedenen Ländern

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~ % c. ~... ·· ;;c,vt~n'.ter ~.: <'' ~··:,,, ··"'' ;~l-cht als VS NaF fiiF de& Die&MgebP&aeh ·vs-~~~;~gcstuft Gambier, denen eine Reise nach Gambia nicht möglich ist, können über die jeweils zuständige garnbische Auslandsvertretung oder mit Hilfe von Verwandten in Gambia direkt Pässe beantragen. 4. Abschiebewege Abschiebungen erfolgen in der Regel über den internationalen Flughafen in Banjul (der einzige Flughafen des Landes). V. Sonstige Erkenntnisse über asyl-und abschieberechtlich relevante Vorgänge L Echtheit der Dokumente 1.1 Echte Dokumente unwahren Inhalts und Zugang zu gefalschten Dokumenten. Hinsichtlich Personenstandsurkunden, Reisepässen und Staatsangehörigkeitsausweisen ist die Fälschung von Dokumenten nicht erforderlich, da problemlos echte aber inhaltlich unrichtige Dokumente beschafft werden können durch unwahre Angaben gegenüber der ausstellenden Behörde oder durch Bestechung oder Bekanntschaft mit der ausstellenden Person. Hinsichtlich Vorladungen, Haftbefehlen und Gerichtsurteilen dürfte weniger mit ·echten Gefälligkeitsbescheinigungen zu rechnen sein. Haftbefehle werden sehr selten und nur bei besonders schweren Delikten ausgestellt. Fälschungen sind oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, da auch eklatante Fehler in Rechtschreibting oder Inhalt keinen Rückschluss auf eine eventuell fehlende Amtseigenschaft der ausstellenden Person zulassen. 2. Zustellungen Zustellungen erfolgen theoretisch über den diplomatischen Weg, verliefen .jedoch in der Vergangenheit in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle im Sande. 3. Feststellung der Staatsangehörigkeit Es liegen keine Kenntnisse über ein formalisiertes Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren in Gambia vor. In der Vergangenheit wurden jährliche Identifizierungsmissionen garnbiseher Behördenvertreter nach Deutschland durchgeführt, um dort potentielle garnbische Staatsangehörige zu identifizieren. Seit April 2018 sind jeweils zwei Beamte der garnbischen Immigrationsbehörde für in der Regel sechs Monate nach Deutschland entsandt, um in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei kontinuierlich Identifizierungen durchzuflihren. 4. Ausreisekontrollen und Ausreisewege Der garnbische Staat kontrolliert an seinen Grenzen garnbische Staatsangehörige hinsichtlich ihrer Identität. Für die Einreise in einen anderen ECO WAS-Staat genügt die garnbische Identitätskarte, ansonsten ist ein Reisepass erforderlich. .Garnbische Asylbewerber nehmen zum Zweck der illegalen Einreise in der Regel die Mittelmeerroute oder nutzen erteilte Schengen-Visa zum dauerhaften Verbleib in Deutschland oder Europa. 11 ©Auswärtiges Amt 2019- Nicht zur Veröffentlichung bestimmt- Nachdruck verboten
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