Schreiben_BM-Altmaier_BDA-Kampeter_19.07.19
/® Bundesministerium für Wirtschaft und Energie S-190E RE -OAl NKS : R% Peter Altmaier MdB Herrn 2 Bundesminister Hauptgeschäftsführer und nausanschrirt Schamhorsisiraße 34 - 37, 10115 Berlin Mitglied des Präsidiums der | postanschrirt 11019 Berlin Bundesvereinigung der Deutschen | Arbei erbände (BDA rax +49 (0)3018 61 tgeberv (BDA) u Beni Breite Straße 29 oarum Berlin, #,7.Jui 2019 10178 Berlin /l 2/7 Schr gechrt EEE. haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. Juni 2019, in dem Sie Ihre Sorge über einige Aspekte des NAP-Monitorings zum Ausdruck bringen. Wie Sie wissen, setzt sich mein Haus seit Längerern für eine realistische, praktikable und ergebnisoffene Ausgestaltung des NAP- Monitorings ein. Die klaren Positionierungen der BDA waren und sind dafür hilfreich. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den NAP-Prozess von Anfang an konstruktiv, bisweilen auch kritisch, begleitet. In den zurückliegenden Diskussionen über den aktuellen Zwischenbericht zum Monitoring haben wir uns unter anderem auch um die von Ihnen angesprochenen Punkte bemüht. Ich freue mich, dass diese in dem von den Staatssekretären der beteiligten Ressorts am 3. Juli 2019 erzielten Gesamtkompromiss größtenteils Berücksichtigung gefunden haben. Diese Einigung erlaubt es uns, nun zeitnah mit der ersten Erhebung zu beginnen. Von diesem Testlauf versprechen wir uns wichtige Erkenntnisse für die entscheidende Befragung 2020. Dem Kompromiss ging ein zähes Ringen voraus, bei dem wir auch Zugeständnisse machen mussten. Das gilt insbesondere für die Frage einer Fehlertoleranz, die verhindern soll, dass jede nicht richtig beantwortete Frage oder jede geringfügige Untererfüllung eines NAP-Merkmals zur Wertung des Unternehmens als Nicht-Erfüller führt.
th) ' Leider konnten wir uns hierbei gegen die ganz überwiegende Mehrheit der Ressorts ım Interministeriellen Ausschuss (IMA) nicht durchsetzen. Auf unser Drängen hat sıch der IMA aber verpflichtet, nach der diesjährigen Erhebung eine gründliche und ergebnisoffene Überprüfung von Fragebogen utıd Anforderungsrahmen vorzunehmen, um verbliebene Schwachstellen vor der entscheidenden Befragung 2020 zu identifizieren und zu korrigieren. Zum Comply or explain-Mechanismus (CoE) wurde eine sachgerechte Vereinbarung getroffen. CoE ist ein zentrales Element des Monitorings und wird eine wertvolle Hilfe für die Unternehmen sein, ihre individuelle Situation darzulegen und für alternative Umsetzungswege zu werben. Der Mechanismus weist die U nternehmen automatisch und implizit auf das Erfordernis weiterer Darlegung hin. Er ermöglicht auch die von Ihnen zu Recht angemahnte notwendige Differenzierung der Sorgfaltsmaßnahmen nach Größe und Branche eines Unternehmens. Um die befragten Unternehmen bei der Anwendung des Instruments zu unterstützen, wird seine Funktion in einem Informationsvideo besonders erläutert. Im Übrigen gilt aber auch für CoE, dass im Rahmen der ersten Erhebung festgestellte Schwächen, Lücken oder Anwendungsprobleme vor der zweiten Befragung 2020 abgestellt werden können. Die seitens der Zivilgesellschaft geforderte und von der BDA abgelehnte statistische Korrektur einer eventuellen „Selektionsverzerrung‘“ wurde auf unseren Wunsch bis zur zweiten Erhebung zurückgestellt. Dies gibt uns Zeit zur weiteren Prüfung dieses Anlıegens. Wir konnten die Ressorts am Ende der Verhandlungen auch davon überzeugen, Unternehmen die ihre NAP-Umsetzung erst nach der zweiten Befragung (Frühjahr 2020), aber bis Ende 2020 abschließen, zu den NAP-Erfüllern zu zählen. Eine implizite Verkürzung des NAP- Umsetzungszeitraums ist damit vom Tisch. Insgesamt glaube ich, dass wir einen guten Kompromiss erreicht haben, der die Unterstützung der Wirtschaft verdient. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam auch die nächsten Schritte der NAP-Umsetzung erfolgreich gehen werden.