Schreiben_BM-Altmaier_BDA-Kampeter_19.07.19

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Bundesministerium
für Wirtschaft
und Energie
S-190E RE -OAl
NKS :
R% Peter Altmaier MdB

Herrn 2 Bundesminister
Hauptgeschäftsführer und nausanschrirt Schamhorsisiraße 34 - 37, 10115 Berlin
Mitglied des Präsidiums der | postanschrirt 11019 Berlin
Bundesvereinigung der Deutschen |
Arbei erbände (BDA rax +49 (0)3018 61

tgeberv (BDA) u Beni
Breite Straße 29 oarum Berlin, #,7.Jui 2019
10178 Berlin /l 2/7
Schr gechrt EEE.

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. Juni 2019, in dem Sie Ihre Sorge über einige
Aspekte des NAP-Monitorings zum Ausdruck bringen. Wie Sie wissen, setzt sich mein Haus
seit Längerern für eine realistische, praktikable und ergebnisoffene Ausgestaltung des NAP-
Monitorings ein. Die klaren Positionierungen der BDA waren und sind dafür hilfreich.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den NAP-Prozess von Anfang an konstruktiv,
bisweilen auch kritisch, begleitet. In den zurückliegenden Diskussionen über den aktuellen
Zwischenbericht zum Monitoring haben wir uns unter anderem auch um die von Ihnen
angesprochenen Punkte bemüht. Ich freue mich, dass diese in dem von den Staatssekretären
der beteiligten Ressorts am 3. Juli 2019 erzielten Gesamtkompromiss größtenteils
Berücksichtigung gefunden haben. Diese Einigung erlaubt es uns, nun zeitnah mit der ersten
Erhebung zu beginnen. Von diesem Testlauf versprechen wir uns wichtige Erkenntnisse

für die entscheidende Befragung 2020.

Dem Kompromiss ging ein zähes Ringen voraus, bei dem wir auch Zugeständnisse machen
mussten. Das gilt insbesondere für die Frage einer Fehlertoleranz, die verhindern soll,

dass jede nicht richtig beantwortete Frage oder jede geringfügige Untererfüllung eines
NAP-Merkmals zur Wertung des Unternehmens als Nicht-Erfüller führt.
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Leider konnten wir uns hierbei gegen die ganz überwiegende Mehrheit der Ressorts ım
Interministeriellen Ausschuss (IMA) nicht durchsetzen. Auf unser Drängen hat sıch der
IMA aber verpflichtet, nach der diesjährigen Erhebung eine gründliche und ergebnisoffene
Überprüfung von Fragebogen utıd Anforderungsrahmen vorzunehmen, um verbliebene

Schwachstellen vor der entscheidenden Befragung 2020 zu identifizieren und zu korrigieren.

Zum Comply or explain-Mechanismus (CoE) wurde eine sachgerechte Vereinbarung
getroffen. CoE ist ein zentrales Element des Monitorings und wird eine wertvolle Hilfe
für die Unternehmen sein, ihre individuelle Situation darzulegen und für alternative
Umsetzungswege zu werben. Der Mechanismus weist die U nternehmen automatisch und
implizit auf das Erfordernis weiterer Darlegung hin. Er ermöglicht auch die von Ihnen zu
Recht angemahnte notwendige Differenzierung der Sorgfaltsmaßnahmen nach Größe und
Branche eines Unternehmens. Um die befragten Unternehmen bei der Anwendung des
Instruments zu unterstützen, wird seine Funktion in einem Informationsvideo besonders
erläutert. Im Übrigen gilt aber auch für CoE, dass im Rahmen der ersten Erhebung
festgestellte Schwächen, Lücken oder Anwendungsprobleme vor der zweiten Befragung

2020 abgestellt werden können.

Die seitens der Zivilgesellschaft geforderte und von der BDA abgelehnte statistische
Korrektur einer eventuellen „Selektionsverzerrung‘“ wurde auf unseren Wunsch bis zur

zweiten Erhebung zurückgestellt. Dies gibt uns Zeit zur weiteren Prüfung dieses Anlıegens.

Wir konnten die Ressorts am Ende der Verhandlungen auch davon überzeugen, Unternehmen
die ihre NAP-Umsetzung erst nach der zweiten Befragung (Frühjahr 2020), aber bis Ende
2020 abschließen, zu den NAP-Erfüllern zu zählen. Eine implizite Verkürzung des NAP-

Umsetzungszeitraums ist damit vom Tisch.

Insgesamt glaube ich, dass wir einen guten Kompromiss erreicht haben, der die Unterstützung
der Wirtschaft verdient. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam auch die nächsten Schritte

der NAP-Umsetzung erfolgreich gehen werden.
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