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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlass an Bremer Außenstelle

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Kopie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg An die Ausländerbehörde HAUSANSCHRIFT Frankenstraße 210 90461 Nürnberg POSTANSCHRIFT 90343 Nürnberg BEARBEITET VON LRD Joachim Waldenmeier TEL +49 (0) 911 943-7001 FAX +49 (0) 911 943-7003 joachim.waldenmeier@bamf. bund .de Wahnortnahe Antragstellung GLMB/ Antragsentgegennahme NI www.bamf.de Nümberg, 30.12.2014 Seite 1 von 2 Anlage: Zuständigkeiten BAMF Sehr geehrte Damen und Herren, durch die besonders hohe Zahl der Asylantragsteller gelingt es seit einiger Zeit nicht in allen Fällen, die Antragstellung beim Bundesamt noch während des Aufenthaltes in den Erstauf­ nahmeeinrichtungen (EAE) durchzuführen. Die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) ist ge­ zwungen, manche Personen zum Teil schon vor Antragstellung zu verteilen. Die folgende Regelung gilt ausschließlich für diesen Personenkreis. Aus diesem Grunde bitten wir Sie im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Innenminis­ terium um Ihre Mitwirkung. Bitte melden Sie umgehend die ladungsfahige Anschrift, wenn Ihnen solche Personen zugewiesen werden oder bekannt sind. Diese Meldung richten Sie bitte an die Außenstelle, die sich an dem Standort der LAB NI (Bramsche, Braunschweig, Fried­ land) befindet, von der Sie die Zuweisung erhalten haben. Das Bundesamt lädt dann diese Personen zur Antragstellung in eine seiner Außenstellen. Zur Reduzierung des Reiseaufwan­ des und zur Kostensenkung erfolgt die Ladung in die Außenstelle, die zu dem Wohnort der Antragsteller/in günstig gelegen ist. Neben den derzeit vier Außenstellen des BAMF in Nie­ dersachsen (zusätzlich Oldenburg) beteiligen sich die Außenstellen Bremen, Hamburg, Biete­ feld und Nostorf-Horst (Mecklenburg-Vorpommem) an dieser Aktion. Die für Ihren Zustän­ digkeitsbereich vorgesehene Außenstelle entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Kontaktdaten ·mit Durchwahl finden Sie am Ende dieses Schreibens. Falls Ihnen eine größere Anzahl dieser Personen zugewiesen wurde oder die Außenstelle mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht gut erreichbar ist, sollten Sie unbedingt direkt mit den für die Antragsentgennahme vorgesehenen Außenstellen Kontakt aufnehmen, um konkre­ te Termine zu vereinbaren und gemeinsame Anreisen zu organisieren. Asylsuchende ohne Terminabsprache zum BAMF zu schicken, ist wegen der sehr hohen Zugänge nicht zu emp­ fehlen, da dann nicht sichergestellt ist, dass die Antragstellung auch erfolgen kann. Unter be­ stimmten Voraussetzungen kann Ihnen diese Außenstelle auch eine schriftliche Antragstei­ lung mit Ihrer Unterstützung anbieten. Dies ist möglich, wenn die Identität der Personen durch Dokumente eindeutig feststeht und ABH oder Polizei vor Ort auf den Fingerabdruck-
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Seite 2 von 2 blättern des BAMF die ED durchführt und die Fingerabdrücke dem BAMF übermittelt. Auch dies müsste mit der zuständigen Außenstelle abgestimmt werden. Eine Kostenerstattung für die An- und Abfahrt kann durch das BAMF nicht erfolgen. Kontaktdaten der zuständige Außenstelle laut Liste; Telefondurchwahl AS Bielefeld: 052 1 -9316-0 AS Bramsche: 052 1 -93 1 6-464 AS Braunschweig: 0531-3545-237 AS Bremen: 0421-8391-100 AS Friedland: 09 1 1 -943-8777 AS Nostorf-Horst: 038847-20- 1 41 AS Oldenburg: 0441-2060- 1 80 Sobald die AS Harnburg sich beteiligt, erhalten die betroffenen ABH eine gesonderte Infor­ mation mit der dortigen DurchwahL Mit freundlichem Gruß gez. Waldenmeier, Gruppenleiter MB Anlage: Zuständigkeitsliste
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