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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella“
VERGLEICHSVEREINBARUNG zwischen dem Land Baden-Württemberg (im Folgenden „Land“), vertreten durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart, sowie im Hinblick auf $ 3 Abs. 1, $ 4 Abs. 2 und 8 5 Abs. 2 vertreten durch die IT-Baden-Württemberg Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart (im Folgenden „BITBW“), der Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart, (im Folgenden „Komm.ONE“) und der civillent GmbH, Carl-Zeiss-Straße 15, 72770 Reutlingen, (im Folgenden „civillent“) (im Folgenden das Land, Komm.ONE und civillent gemeinsam „die Beteiligten“) Präambel Das Land, damals vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie die IT Baden-Württemberg (BITBW), und der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF), als Rechtsvorgängerin von Komm.ONE, haben eine mit „Letter of Intent“ überschriebene Vereinbarung vom 24.07.2017 (nachfolgend: „LOI“) zur Einführung des Cloud Service Digitale Bildungsplattform Baden-Württemberg (nachfolgend: =. „Bildungsplattform ella“) getroffen. Danach begann KIVBF bzw. Komm.ONE mit den Arbeiten

-I- für die „Bildungsplattform ella“ und erteilte Ende 2017 für diese Tätigkeiten Teilrechnungen über insgesamt 6,5 Mio. EUR, die vom Land an Komm.ONE bezahlt wurden. Die Arbeiten ander „Bildungsplattform ella“ wurden nicht zu Ende geführt, sondern im Herbst 2018 beendet. Die Beteiligten vertreten unterschiedliche Auffassungen über die rechtlichen und tatsächlichen Verantwortlichkeiten für die Beendigung des gemeinsamen Projekts „Bildungsplattform ella“ und deren rechtliche Folgen. Während die Beteiligten ihre jeweiligen Rechtsauffassungen aufrechterhalten, sind sie sich darüber einig, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung für beide Seiten erhebliche rechtliche, prozessuale und finanzielle Risiken bergen würde. Die Beteiligten stimmen dabei in der Einschätzung überein, dass im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass ein solcher Rechtsstreit durch einen gerichtlichen - Vergleich beendet würde, ein solches Verfahren jedoch je nach genauem Streitwert und Instanz der gerichtlichen Einigung — Prozesskosten im Umfang von bis zu 2 Mio. Euro auslösen würde, die von den Beteiligten — ggf. anteilig — zu tragen wären. Darüber hinaus ist den Beteiligten bewusst, dass Komm.ONE zum Zwecke der Beweissicherung die Systeminfrastruktur für den Betrieb der geplanten Bildungsplattform ella weiterbetreibt, wodurch nach Angaben von Komm.ONE monatlich zusätzliche Kosten in Höhe von 380.000 Euro entstehen, die den Streitwert und die finanziellen Risiken der Beteiligten potentiell weiter erhöhen. Gleichzeitig sind sich die Beteiligten — das Land und Komm.ONE als IT-Dienstleister der kommunalen Familie -bewusst, dass sie eine gemeinsame Verantwortung für das Gemeinwesen tragen und ein jahrelanger und kostspieliger Rechtsstreit innerhalb der öffentlichen Hand der Öffentlichkeit gegenüber kaum vermittelbar wäre. In diesem Sinne hat auch der Landesrechnungshof in seiner gutachterlichen Äußerung vom August 2019 die vergleichsweise Beilegung der Auseinandersetzung unter Berücksichtigung der angeschafften Hard- und Software empfohlen. Zugleich hält das Land 12 Prozent des Stammkapitals der Komm.ONE und die Beteiligten arbeiten in einer Vielzahl weiterer gemeinsamer Projekte zusammen, für die ein vertrauensvolles Miteinander unabdingbar ist. Die Beteiligten eint zudem der Wille, auch künftig wichtige Projekte gemeinsam anzugehen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Insoweit ist die vergleichsweise Einigung aus Sicht der Beteiligten ein wichtiger Baustein, um im Zuge der Auseinandersetzung auf beiden Seiten beschädigtes Vertrauen wieder herzustellen und eine feste Grundlage für eine vertrauensvolle weitere und künftige Zusammenarbeit zu schaffen. Vor diesem Hintergrund haben die Beteiligten - in der Sache hart, jedoch in stets fairer, konstruktiver und partnerschaftlicher Atmosphäre auf Augenhöhe - Verhandlungen zur gütlichen Einigung aufgenommen. Ein Schwerpunkt der Verhandlungen zwischen den Beteiligten war der Umgang mit Systemkomponenten einschließlich Hardware und Software, die zur Umsetzung der Bildungsplattform ella von civillent, einer 100%igen Tochtergesellschaft von Komm.ONE angeschafft wurden und für die nach der Beendigung des Projekts keine Verwendung mehr bei Komm.ONE bzw. ihrer Tochtergesellschaft civillent besteht. Komm.ONE und BITBW haben in vertrauensvollem und konstruktivem Dialog diese Komponenten identifiziert und den

.3- Bedarf bei der BITBW geprüft und sich darauf verständigt, dass das Land zur Deckung des ermittelten Bedarfs von BITBW die entsprechenden Komponenten von civillent kauft. Unter Berücksichtigung eines Netto-Buchwerts von 4.561.041,25 EUR zum Beendigungsstichtag 30.09.2018 haben sich die Beteiligten auf einen Brutto-Kaufpreis für die Systemkomponenten in Höhe von 5.427.639,09 EUR geeinigt und damit nach ihrer Überzeugung einen angemessenen und fairen Ausgleich zwischen den Anschaffungskosten und dem tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses gefunden. Auf diesen Grundlagen vereinbaren die Beteiligten daher was folgt: 81 Beendigung Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der LOI und das auf dessen Grundlage durchgeführte Projekt „Bildungsplattform ella“ spätestens zum 30.09.2018 (nachfolgend „Beendigungsstichtag“) beendigt wurden. 82 Verzicht Die Beteiligten verzichten hiermit auf sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem LOI sowie mit dem Projekt „Bildungsplattform ella“ und dessen Beendigung, und nehmen jeweils den Verzicht des anderen an. Bereits erbrachte Leistungen und Zahlungen verbleiben bei dem jeweiligen Empfänger. 83 Kauf der Systemkomponenten (1) Das Land, vertreten durch die BITBW, kauft zur Deckung des Bedarfs der BITBW die zur Umsetzung der „Bildungsplattform ella“ angeschafften Systemkomponenten der civillent einschließlich Hardware und Software gemäß der Anlage zu dieser Vereinbarung. Zusätzlich verkauft civillent an das Land die unbeschränkten Nutzungsrechte betreffend die verkauften Systemkomponenten. (2) Das Land verpflichtet sich, an civillent einen Kaufpreis in Höhe von 4.561.041,25 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt also einen Betrag in Höhe von 5.427.639,09 EUR, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung der Systemkomponenten und Übertragung der unbeschränkten Nutzungsrechte zu bezahlen. (3) Die Übergabe und Übereignung der Systemkomponenten und die Zahlung des Kaufpreises in erfolgen Absprache zwischen der BITBW, civillent und Komm.ONE, spätestens aber nach Ablauf von acht Wochen nach Abschluss dieser Vereinbarung.

-4- (4) Die unbeschränkten Nutzungsrechte werden aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Übergabe der Systemkomponenten (nachfolgend „Übergabestichtag“) von civillent an das Land übertragen. Das Land ist berechtigt, die Nutzungsrechte durch die BITBW auszuüben oder diese zusammen mit den Systemkomponenten an dritte Stellen des Landes weiter zu übertragen. 84 Freiheit von Rechten Dritter, Abtretung von Rechten und Ansprüchen gegen Dritte (1) civillent versichert, dass sie alleinige Eigentümerin der verkauften Systemkomponenten und alleinige Inhaberin der verkauften Nutzungsrechte ist, und dass diese frei von Rechten Dritter sind. (2) civillent tritt mit aufschiebender Wirkung zum Übergabestichtag sämtliche ihr bezüglich der verkauften Systemkomponenten zustehenden Rechte und Ansprüche gegen Dritte, insbesondere Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gegen deren Lieferanten, an das die Abtretung annehmende Land, vertreten durch die BITBW, ab. Sollten bis zum Ablaufder jeweiligen Verjährungsfristen Sach- oder Rechtsmängel auftreten, wird civillent das Land ohne gesonderte Vergütung bei der Durchsetzung der abgetretenen Rechte und Ansprüche gegen die Lieferanten unterstützen. (3) Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die übereignete Hardware und die übertragenen Rechte ausgeschlossen. 85 Übertragung von Lizenz- undWartungsverträgen (1) In der Anlage zu dieser Vereinbarung sind die für die verkauften Systemkomponenten bestehenden Lizenz-, Wartungs-, Support und Pflegeverträge (nachfolgend zusammen „Verträge“) jeweils mit Namen des Vertragspartners, Laufzeit und den hierfür anfallenden Kosten aufgeführt. civillent übergibt spätestens zum Übergabestichtag vollständige Kopien sämtlicher Verträge an die BITBW. (2) Das Land, vertreten durch die BITBW, tritt mit Wirkung vom Übertragungsstichtag in sämtliche Rechte und Pflichten der civillent aus den Verträgen ein. civillent trägt dafür Sorge, dass die jeweiligen Vertragspartner der Vertragsübertragung zustimmen. Sollte ein Vertragspartner der Übertragung nicht zustimmen, werden sich die civillent und das Land im Innenverhältnis so stellen, als sei die Übertragung erfolgt. (3) civillent versichert, dass die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen aus den Verträgen für deren Gesamtlaufzeit bereits vollständig bezahlt sind und stellt das Land von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen der Vertragspartner frei.

86 Veröffentlichungen Die Beteiligten werden eine gemeinsame Presseerklärung zu diesem Vergleich abstimmen und gleichzeitig herausgeben. Die Beteiligten erklären, dass sie nicht beabsichtigen, darüber hinaus aktive Pressearbeit zu dieser Vereinbarung zu betreiben und Informationen über den Inhalt und die Grundlagen der Vergleichsvereinbarung an Dritte weiterzugeben. Gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung von Informationen, insbesondere die parlamentarischen Informationsrechte, bleiben unberührt. 87 Abgeltungsklausel, Schlussbestimmungen (1) Mit Abschluss dieser Vereinbarung und Erfüllung der Verpflichtungen aus 88 3-5 sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Beteiligten aus und im Zusammenhang mit dem. LOI und dem Projekt „Bildungsplattform ella“ und dessen Beendigung abgegolten und erledigt. Die weiter gehenden Verpflichtungen aus 88 2, 6 und 7 bleiben unberührt. (2) Das Land, Komm.ONE und civillent tragen ihre jeweiligen Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung selbst. (3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung nach gegenwärtigem oder künftigem Recht berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die rechtlich zulässige Bestimmung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt. (4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen des Schriftformerfordernisses selbst.

Stuttgart, 27.02. 2020 Stuttgart, 29. O2. 2020 Land Baden-Württemberg Land Baden-Württemberg (vertreten durch das IM) (vertreten durch die BITBW, im Hinblick auf 8 3 Abs. 1,84 Abs. 2 und $ 5 Abs. 2) 2 2 Stuttgart, 3 & lo Reutlingen, 3-8. 20 [lan Komm. Va NE Anstalt ö ) ichen Rechts BR civillent GmbH 4 ffegzfi

Anlage zu Vergleichsvereinbarung ella zum ITEOS - Land zu Ella vom 16. Januar 2020 Anlage Vergleich 119358 NetApp FAS2552, HA, High Availability, 6.993,65 4.662,00 119359 NetApp FAS2552, HA, High Availability, 6.993,64 4.662,00 119694 Server UCS C220 M4, Schulcloud Try and Buy, 127.755,53 91.558,00 119711 Cisco Nexus 9300 Switch für SchulCloud 2016 10.880,27 7.798,00 3.362,68 119712 |Cisco Nexus 9300 Switch für SchulCloud 2016 10.880,27 7.798,00 3.362,68 119713 Cisco WS-C3650-24TD-L Switch für SchulCloud 2016 1.944,19 1.393,00 1.944,19 119714 Cisco WS-C3650-24TD-L Switch für SchulCloud 2016 1.944,19 1.393,00 1.944,19 119715 Cisco Nexus 9300 Switch für SchulCloud 2016 8.026,43 5.752,00 3.362,68 119716 |Cisco Nexus 9300 Switch für SchulCloud 2016 8.026,43 5.752,00 3.362,68 119717 Cisco UCS C220 M4 Server für SchulCloud 2016 12.972,06 9.296,00 120009 NetApp FAS 2552-R6, 11.024,93 8.820,00 120042 |NetApp AFF-A700-EXP AFF A700 Expansion Storage Mod 4.197.135,00 3.287.756,00 Jinkl. 60 Monate Wartung 120043 NetApp AFF-A700-S AFF A700S Model 351.927,16 275.676,00 |Jinkl. 60 Monate Wartung 120044 NetApp AFF-A700-S AFF A700S Model 351.927,14 275.676,00 |Jinkl. 60 Monate Wartung 120179 |FAS2552 Hardware mit Software KUMI, 24.264,69 19.816,00 120362 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.885,00 1.451,13 120363 Nexus 9504 Chassis Bundle, KUMI, 36.738,36 29.390,00 16.383,99 120364 Nexus 9504 Chassis Bundle, KUMI, 36.738,36 29.390,00 16.383,99 120365 [APIC-Cluster-L2, KUMI, 20.774,86 16.620,00 24.850,52 120368 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.885,00 1.451,13 120369 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120370 Nexus NI9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120371 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.885,00 1.451,13 120372 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120373 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120374 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.885,00 1.451,13 120375 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120376 |Nexus NI9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120380 |Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.885,00 1.451,13 120381 |Nexus NIK-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.021,00 3.490,55 120382 Nexus N9K-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.021,00 3.490,55 120383 Nexus N9K-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.021,00 3.490,55 120384 Nexus N9K-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.021,00 3.490,55 120385 |Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.885,00 1.451,13 120386 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120387 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.246,00 3.549,38 120437 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.945,00 1.451,13 120444 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.945,00 1.451,13 120445 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 3.549,38 120446 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 3.549,38 120447 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.945,00 1.451,13 120448 |Nexus NI9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 120449 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 120450 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.945,00 1.451,13 120451 [Nexus NIK-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 120452 Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 120456 |Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.945,00 1.451,13 120457 |Nexus N9K-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.251,00 3.490,55 120458 Nexus N9K-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.251,00 3.490,55 120459 [Nexus N9K-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.251,00 3.490,55 120460 Nexus N9K-C93180YC-FX, KUMI, 13.776,89 11.251,00 3.490,55 120461 Cisco Catalyst C3650-48TD-S, KUMI, 3.605,80 2.945,00 1.451,13 120462 [Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 120463 |Nexus N9K-C93180LC-EX, KUMI, 15.307,65 12.501,00 Seitelvon1i Au
