Anlage Haftungs- und Auschlussklauseln

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.11llltti BUNOESRECHTSANWALTSKAMMER Für die Haft\Jng der Vertrageparteien sowie fQr die eigene Haftung ih~r Mitarbei~ ter, Erfüllungs- und Verriehtungsgehilfen - gleich aJJs welchem Rechtsgrund - gelten folgende Regelungen: a)    Oie Vertragsparteien haften einander unbegrenzt fQr vors~liche und grob fah~sige Pft°ichiverletzungen. b-)   ßei leicht faM~ssJgen Pflichtverletzungen wird dje Haftung für den Vertrag insges~mt .auf€ 10.000.000,00 pro Kalendetjahr beschränkt, wobei diese Haftu~s~r~nz1,1i;gssumme          Im   Ftumpfjahr    2015    anteilig   auf € 5.833.333,00 (entspricht 7f12} reduziert wird. c)    Die Haftungs~eschränkunge.n gelt~ nleht für AnsprOc_he wegen Vorsatz und grober F$htlässigkait, bei der V~letzung des L~. d~s Körpers o- der der G~undheit, bei Arglist, SPWeit das Produkthaftung$gesetz :zi,1r An- wendung kommt sowie bei Garantleversprechen, s(.)'Neit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist. BRAK.beA-Betrieb.Vertrag                                                            54
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