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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Bundesstraße B247 in Thüringen

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vWU vom 21.08.2019
- streng vertraulich -

3 Ermittlung der PSC-Beschaffungsvariante

Zur Ermittlung der PSC-Kosten wurde vom BMVI ein detaillierter Datenrahmen zur Datenerfassung
an den Freistaat Thüringen bzw. die DEGES übergeben. Dieser war Grundlage der Datenerhebung
und dient somit auch der Dokumentation. Die Übergabe der Daten durch die DEGES erfolgte am
25.06.2019.

In den nachfolgenden Kapiteln I1.3.1ff. wird auf die ermittelten Ergebnisse im Einzelnen Bezug genom-
men.

Da die Kostenermittlung für die vWU zeitlich vor dem Start des Vergabeverfahrens durchgeführt wird
und die Inhalte der technischen Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen) bis
zur Aufforderung zur Abgabe der ersten Angebote weiteren Änderungen unterliegen kann, sollte vor
Angebotsaufforderung ein Abgleich der hier zugrunde liegenden Annahmen mit
den dann geltenden Anforderungen der Leistungsbeschreibungen vorgenommen werden. Ein weiterer
Abgleich erfolgt zur Aufforderung zur Abgabe der endgültigen Angebote (ehemals BAFO) und damit
zum Zeitpunkt der aWU.

Die Projektstrecke der B 247 (Mühlhausen bis Langensalza) umfasst die OU Mühlhausen/Höngeda,
die OU Großengottern und den KP B 247 /L 1031. Die Gesamtlänge beträgt ca. 24,4 km.

Die Projektstrecke ist in 3 Abschnitte aufgeteilt. Bei den VKE 5653/5, VKE 5653/6 und VKE 5653/7
handelt es sich jeweils um Neubauabschnitte (zur Vereinfachung im Folgenden einheitlich als Bauab-
schnitt (BA) bezeichnet):

«BA 1: OU Mühlhausen/Höngeda (16,699 km)
VKE 5653/5, technischer Leistungsumfang: Planung, Neubau, Erhaltung und Betrieb

«BA2 OU Großengottern/Schönstedt (6,652 km)
VKE 5653/6, technischer Leistungsumfang: Planung, Neubau, Erhaltung und Betrieb

«BA3 KPB247/L 1031 (1,049 km)
VKE 5653/7. technischer Leistungsumfang: Planung, Neubau, Erhaltung und Betrieb

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3.1

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Kosten für Bau

Die Grundlagen der Ermittlung der Neubaukosten sind in folgenden der vwuU zugrundeliegenden Un-
terlagen des Freistaates Thüringen bzw. der DEGES dokumentiert:

Erläuterungen zur Ermittlung der Baukosten:
Erläuterungen_PSC_Mühlhausen_201 9-08-20.pdf,
Stand 20.08.2019,

Grundlagen der Baukosten für die OU Mühlhausen/Höngeda:
AKVS_MHL_BA1_06-2017.pdf: AKVS_MHL_BA1-1_06-2017.pdf; AKVS_MHL_BA2_06-
2017.pdf; AKVS_MHL_BA3_06-2017.pdf: AKVS_OU_MHL_gesamt_06-2017.pdf

Stand 13.06.2017,

Grundlagen der Baukosten für die OU Großengottern/Schönstedt:
AKVS_Großengottern_06-2017.pdf;
Stand 13.06.2017,

Grundlagen der Baukosten für den KP B 247 /L 1031:
AKVS_KP_B247_L1031_06-2017.pdf;
Stand 13.06.2017,

Datenrahmen Baukosten: 1_VWU B247-01_Bau (PSC).pdf,
Stand 25.06.2019.

Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 5 dargestellten Neubaukosten. '5

 

Baukosten ‚Summe Bau-
2024 kosten
‚netto] | Mio. EUR, netto]

Tabelle 5 Gesamtkosten Bau

Die Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto, Preisstand
01/2019).

Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %.

u nn

® Sollten Widersprüche zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträgen oder deren Summen gegenüber den im
oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen bestehen, ist dies auf Rundungen zurückzuführen.

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3.2 Kosten für Erhaltung

Die Grundlagen der Ermittlung der Erhaltungskosten sind in folgenden der vWU zugrundeliegenden
Unterlagen des Freistaates Thüringen bzw. der DEGES dokumentiert:

« Erläuterungen zur Ermittlung der Erhaltungskosten:
Erläuterungen_PSC_Mühlhausen_201 9-08-20.pdf,
Stand 20.08.2019,

« Basis für Einheitspreise zu Erhaltungsmaßnahmen: Grundlagen der Baukosten,
siehe Kapitel 11.3.1,

« _ Datenrahmen Erhaltungskosten: 2_\VWU B247-02_Erhaltung (PSC).pdf,
Stand 25.06.2019.

Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 6 dargestellten Kosten für die
laufende Erhaltung, für Einzelmaßnahmen, für Bauwerksprüfungen, für die Zustandserfassung und
„bewertung (ZEB) auf Bundesfernstraßen sowie für die Erhaltung insgesamt. '®

       
   

I# 'n Ein

I N

Tabelle 6 Gesamtkosten Erhaltung

Die Gesamtkosten für die Erhaltung belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto, Preisstand
01/2019).
Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %.

a
"* Sollten zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträgen oder deren Summen gegenüber den im

Widersprüche
bestehen, ist dies auf Rundungen zurückzuführen.
oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen Seite 23 von 114
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Die Grundlagen der Ermittlung der Betriebsdienstkosten sind in folgenden der vwU zugrundeliegen-
den Unterlagen des Freistaates Thüringen bzw. der DEGES dokumentiert:

3.3 Kosten für Betriebsdienst

« Grundlagen der Berechnung: Unterhaltungs-, Instandhaltungs- (UI) und Betriebsdienstkos-
ten im Zuge von Bundesstraßen im Freistaat Thüringen, TLBV, jährliche Abrechnung von
Betriebsdienstkosten in den Jahren 2010 bis 2015,

UI_Betriebsdienstkosten_TH_2016-1 1-04.pdf, Stand 04.11.2016

« Berechnung: Berechnung Betriebsdienstkosten_2017-08-11.pdf,
Stand 11.08.2017,

« Datenrahmen Betriebsdienstkosten: 3_VWU B247-02_Betrieb (PSC).pdf,
Stand 25.06.2019.

Alle VKE 5653/5-7 werden im ersten Halbjahr 2024 fertig gestellt sein, so dass ab Mitte 2024 Betriebs-
dienstkosten anfallen. Der Betriebsdienst wird somit beginnend mit dem 01.07.2024 und endend mit
dem 31.12.2050 berücksichtigt.

Da eine Ermittlung bewerteter km wie bei Autobahnquerschnitten nicht erfolgen kann, es jedoch in
den einzelnen Teilabschnitten unterschiedliche Querschnittsbreiten gibt, erfolgte die Ermittlung der
Betriebsdienstkosten über die entsprechenden Mehrbreiten der zu berücksichtigenden Querschnitte
gegenüber einem durchschnittlichen RQ 10,5-Querschnitt im vorhandenen Bundesstraßennetz.

Bei der Ermittlung der Betriebsdienstkosten wurden Schnittstellenregelungen zwischen Auftragneh-
mer- und Auftraggeberleistungen hinsichtlich einer optimalen, verantwortungsbewussten und mög-
lichst wenig streitanfälligen Abwicklung des Betriebsdienstes auf einem Bundesstraßenabschnitt be-
rücksichtigt. Die Schnittstellenregelungen zielen dabei auf die Maßgabe ab, dass diejenigen Betriebs-
dienstleistungen dem ÖPP-AN übertragen werden, die zur Bewahrung des anforderungstechnischen
Zustandes und der Substanz der Vertragsstrecke in Form der funktionalen Anforderungen gemäß ZTV
Funktion StB und der damit verbundenen Leistungen der Erhaltung beitragen.

Übertragene Leistungen an den AN sind u.a. , der Fahrbahn- und
Brückenunterhaltung, Reparatur der F ahrzeugrückhaltesysteme, Beseitigung von Unfallschäden, Rei-
nigungsarbeiten, Grasmahd, Gehölzpflege (trassennah). In Summe entsprechen diese Leistungen ca.

% der Betriebsdienstkosten auf einem Bundesstraßenabschnitt im Freistaat Thüringen. Die damit
einhergehenden Kosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Kosten für den Betriebsdienst
ab, weiche dieser VWU zugrunde liegen.

Nicht übertragene und beim AG verbleibende Leistungen sind insbesondere der Winterdienst sowie

‚ außerdem Leistungen der Störungsbeseitigung und Unfallabsicherung sowie die Pfle-
gearbeiten an trassenfernen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeflächen. In Summe entsprechen diese
Leistungen ca. % der Betriebsdienstkosten auf einem Bundesstraßenabschnitt im Freistaat Thü-
fingen. Die damit einhergehenden Kosten sind nicht Teil der Kosten für den Betriebsdienst, welche
dieser vWU zugrunde liegen. Sie fallen in der PSC- und ÖPP-Variante gleichermaßen an.

In den 0.9. Anlagen ist die Herleitung der Kosten in Abhängigkeit der Querschnittsbreiten und der
Schnittstellenregelungen dokumentiert.

Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 7 dargestellten Kosten für den
Betriebsdienst. '7

EEE

” Sollten Widersprüche zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträ

oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen bestehen. isı Ba gen oder deren Summen gegenüber den im

Rundungen zurückzuführen.

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Tabelle 7 Gesamtkosten Betriebsdienst

Die Gesamtkosten für den Betriebsdienst belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto, Preisstand
01/2016).

Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %.

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Da die Grunderwerbskosten in der PSC- und ÖPP-Variante gleichermaßen anfallen, werden diese im
Kostenvergleich nicht berücksichtigt.

3.4 Kosten für Grunderwerb

3.5 Kosten für Planung und Management

Die Grundlagen der Ermittlung der Planungs- und Managementkosten sind in folgenden der vWU zu-
grundeliegenden Unterlagen der Thüringer Straßenbauverwaltung bzw. der DEGES dokumentiert:

« Basis Bau- und Erhaltungskosten, siehe Kapitel 11.3.1 und 11.3.2,

« _Datenrahmen Planungs- und Managementkosten:
4_VWU B247-02_PuM (PSC).pdf,
Stand 25.06.2019.

Im Rahmen der Ermittlung des PSC erfolgt an dieser Stelle keine detaillierte Aufschlüsselung auf die
unterschiedlichen Leistungsstufen, Leitungsebenen und detaillierten Kostengruppen, da eine konkrete
und direkte Zuordnung entsprechend der gegenwärtigen Kostenerfassung von Planungs- und
Managementkosten nicht möglich ist. Allerdings liegen aufgrund umfassender Erfahrungswerte der
DEGES mit vergleichbaren Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten auch durchschnittliche
Erfahrungswerte für die Planungs- und Managementkosten vor. Diese Erfahrungswerte liegen der
Ermittlung der Planungs- und Managementkosten zugrunde. Somit werden die Planungs- und
Managementkosten mit pauschalen Prozentsätzen bezogen auf die jeweiligen Bau- und
Erhaltungskosten berücksichtigt.

1. Planungs- und Managementkosten, bezogen auf die Baukosten

Die Planungs- und Managementkosten werden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) oder den Erfahrungen bzw. Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung
(KLR), bezüglich allgemeiner Geschäftskosten abgeschätzt.

Es wird davon ausgegangen, dass der allgemeine DEGES-Anteil bezogen auf die Baukosten
insgesamt % beträgt, welcher sich auf alle Planungsphasen bezieht. Hiervon entfallen % auf
die Geschäftskosten, % aufingenieurkosten und % Anteil auf die Bauüberwachung.

Es ist im vorliegenden Projekt zu berücksichtigen, dass die Planungs- und Managementkosten erst ab
der Leistungsphase 5 (Ausführungsphase) nach erfolgem hoheitlichen Grunderwerb
Kostenbestandteil werden. Somit ergibt sich folgende Herleitung zur anteiligen Betrachtung des

%-Ansatzes hinsichtlich der Planung in Abhängigkeit der einzelnen Planungsphasen (nach
HOAI):

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Anteil an Summe
Planungsphasen Gesamtleistung der jeweiligen Pha-
(HOAI) sen

2%

        

Ä 17

Tabelle 8 Anteile der Planungsphasen

Auf Basis dieser Abschätzungen ergeben sich für die Planungs- und Bauphase folgende
Teilkostenanteile.

Differenziert nach ...

a
| =|
' Ba

Ei
a
zu
9e

 

Tabelle 9 Herleitung des Ansatzes Planung und Management

Für den Anteil der Planungs- und Managementkosten an den Baukosten ergeben sich insgesamt

%,. Die Bauüberwachung wird dabei mit % angesetzt. Ingenieurkosten und Bauüberwachung (in
Summe %) werden als externe Leistungen betrachtet. Der Anteil extern erbrachter Leistungen
für die Planungs- und Managementkosten bezogen auf die Baukosten beträgt somit % (Quotient

aus und ).
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Innerhalb der vorab dargestellten Pauschalansätze sind u. a. solche Planungs- und Managementkos-
ten Bestandteil wie Begleitaufwand als Bauherrenaufwand der Straßenbauverwaltung, Planungskos-
ten für Entwurfsplanungen, Verkehrsführungspläne, Markierungs- und Beschilderungspläne, SiGe-
Koordination (SiGe - Sicherheits- und Gesundheitsschutz), sämtliche Bauüberwachungsleistungen.

2. Planungs- und Managementkosten, bezogen auf die Erhaltungskosten

Analog zu den Baukosten werden auch für Erhaltungsmaßnahmen die Kosten der HOAI-Phasen 5-9
angesetzt. In der Erhaltungsphase fallen darüber hinaus noch weitere Kosten an: Die Leistungen des
Erhaltungsmanagements werden nicht durch die Leistungsphasen der HOAI erfasst und sind
zusätzlich zur Planung und zum Management der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen zu
berücksichtigen.

Das Erhaltungsmanagement hat die Erfassung der Informationen zu Straßennetz und -zustand sowie
eine darauf aufbauende effiziente und ganzheitliche Erhaltungsplanung zum Ziel und umfasst u. a.
ergänzende Zustandserfassungen und -bewertungen (außerhalb des 4-Jahres-Zyklus),
Untersuchungen der Bausubstanz, den Aufwand für das Führen von Datenbanken, Dokumentationen,
Bauherrenaufgaben sowie die übergeordnete Erhaltungsplanung.

Bauwerksprüfungen als Teil der Planungs- und Managementleistungen sind gesondert im Rahmen
der Erhaltungskosten ausgewiesen und finden in den anrechenbaren Kosten zur Berechnung der
Planungs- und Managementkosten keine Berücksichtigung. Über den oben hergeleiteten Anteil der
Planungs- und Managementkosten bezogen auf die Baukosten in Höhe von % hinaus wird in
Bezug auf die Erhaltungskosten aufgrund der zusätzlichen Kosten in Verbindung mit dem
Erhaltungsmanagement ein Anteil von % angesetzt. Ingenieurkosten und Bauüberwachung (in
Summe %) sowie das Erhaltungsmanagement \  %) werden als externe Leistungen betrachtet.
Der Anteil extern erbrachter Leistungen für die Erhaltung beträgt somit % (Quotient aus

und }

Der vorliegende Ansatz gilt gleichermaßen sowohl für alle größeren Einzelmaßnahmen als auch für
die laufenden Erhaltungsleistungen.

Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 10 dargestellten Kosten für Pla-
nung und Management, bezogen auf den Neubau sowie auf die Erhaltung. Die Kosten für Planung
und Management in Bezug auf den Betriebsdienst sind in den Betriebsdienstkosten berücksichtigt.'®

 

"" Sollten Widersprüche zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträgen oder deren Summen gegenüber den im
oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen bestehen, ist dies auf Rundungen zurückzuführen.

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Tabelle 10 Gesamtkosten Planung und Management

Die Gesamtkosten für Planung und Management belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto,
Preisstand 01/2019).

Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %.

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Durch die Anwendung der Zinsstrukturkurve für die Diskontierung der Zahlungsströme wird in der vwU
hinsichtlich der öffentlichen Finanzierung unterstellt, dass das Projekt zu den in der Zinsstruktur ab-
gebildeten Zinssätzen finanziert werden würde („Hypothetische Projektfinanzierung“). Es wird also un-
terstellt, dass sich der Bund projektbezogen am Kapitalmarkt finanziert und die unterstellten Zinssätze
auch realisiert.

3.6 Kosten der Finanzierung

3.7 Risikokosten

Zahlungsströme komplexer Investitions- und Betreiberprojekte unterliegen einer Vielzahl von Risiken.
Für das Projekt Mühlhausen bis Bad Langensalza in Thüringen wurde mit den Vertretern des BMVI,
der VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG)'®, der DEGES als Vertreter des
Freistaats Thüringen und den Fachberatern des Bundes ein projektspezifischer Risikoworkshop
durchgeführt. Die Abstimmung der Risiken erfolgte aufgrund begrenzter zeitlicher Kapazitäten in
einzelnen Terminen am 25.06.2019, 03.07.2019, 04.07.2019, 11.07.2019 sowie abschließend am
31.07.2019. Hierbei erfolgten eine gemeinsame Betrachtung der Risiken und eine Risikobewertung
getrennt für die Leistungsbereiche Bau, Betriebsdienst, Erhaltung sowie Planung und Management.
Außerdem wurde eine Risikobewertung für Risiken allgemeiner Art sowie das Risiko aus Höherer Ge-
walt/Drittgewalt vorgenommen. In diesem Projekt befinden sich keine Bestandsstreckenabschnitte,
weshalb bei den entsprechenden Substanzrisiken in der Erhaltung lediglich ein Regenrückhaltebe-
cken sowie das spezifische Lebenszyklusrisiko einzelner Bauwerke zu berücksichtigen waren.

Die jeweiligen Risikobewertungen werden als Zuschlag zu den Kosten der im Risikoworkshop defi-
nierten jeweiligen Bezugsgröße des entsprechenden Risikos in der betrachteten Periode angesetzt.
Die Ampelfarben in der nachfolgenden Abbildung zeigen, welche Risiken in der Ausschreibung, in den
späteren Verhandlungen und in der Umsetzung des Projektes besonders betrachtet und verfolgt wer-
den sollten. Dabei haben die A-Risiken (Rot) und die B-Risiken (Gelb) den größten Einfluss auf den
Projekterfolg und sind demnach prioritär zu behandeln.

Eintrittswahrscheinlichkeit

gering mittel hoch

Schadenshöhe

 

u EEE nn

19 Die VIFG Verkehrsinfrastrukturgesellschaft wurde am 01 ‚08.2019 auf die Autobahngesellschaft des Bundes („Die Autobahn
GmbH des Bundes“) verschmolzen.
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