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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Bundesstraße B247 in Thüringen“
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - 3 Ermittlung der PSC-Beschaffungsvariante Zur Ermittlung der PSC-Kosten wurde vom BMVI ein detaillierter Datenrahmen zur Datenerfassung an den Freistaat Thüringen bzw. die DEGES übergeben. Dieser war Grundlage der Datenerhebung und dient somit auch der Dokumentation. Die Übergabe der Daten durch die DEGES erfolgte am 25.06.2019. In den nachfolgenden Kapiteln I1.3.1ff. wird auf die ermittelten Ergebnisse im Einzelnen Bezug genom- men. Da die Kostenermittlung für die vWU zeitlich vor dem Start des Vergabeverfahrens durchgeführt wird und die Inhalte der technischen Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen) bis zur Aufforderung zur Abgabe der ersten Angebote weiteren Änderungen unterliegen kann, sollte vor Angebotsaufforderung ein Abgleich der hier zugrunde liegenden Annahmen mit den dann geltenden Anforderungen der Leistungsbeschreibungen vorgenommen werden. Ein weiterer Abgleich erfolgt zur Aufforderung zur Abgabe der endgültigen Angebote (ehemals BAFO) und damit zum Zeitpunkt der aWU. Die Projektstrecke der B 247 (Mühlhausen bis Langensalza) umfasst die OU Mühlhausen/Höngeda, die OU Großengottern und den KP B 247 /L 1031. Die Gesamtlänge beträgt ca. 24,4 km. Die Projektstrecke ist in 3 Abschnitte aufgeteilt. Bei den VKE 5653/5, VKE 5653/6 und VKE 5653/7 handelt es sich jeweils um Neubauabschnitte (zur Vereinfachung im Folgenden einheitlich als Bauab- schnitt (BA) bezeichnet): «BA 1: OU Mühlhausen/Höngeda (16,699 km) VKE 5653/5, technischer Leistungsumfang: Planung, Neubau, Erhaltung und Betrieb «BA2 OU Großengottern/Schönstedt (6,652 km) VKE 5653/6, technischer Leistungsumfang: Planung, Neubau, Erhaltung und Betrieb «BA3 KPB247/L 1031 (1,049 km) VKE 5653/7. technischer Leistungsumfang: Planung, Neubau, Erhaltung und Betrieb Seite 21 von 114
3.1 vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Kosten für Bau Die Grundlagen der Ermittlung der Neubaukosten sind in folgenden der vwuU zugrundeliegenden Un- terlagen des Freistaates Thüringen bzw. der DEGES dokumentiert: Erläuterungen zur Ermittlung der Baukosten: Erläuterungen_PSC_Mühlhausen_201 9-08-20.pdf, Stand 20.08.2019, Grundlagen der Baukosten für die OU Mühlhausen/Höngeda: AKVS_MHL_BA1_06-2017.pdf: AKVS_MHL_BA1-1_06-2017.pdf; AKVS_MHL_BA2_06- 2017.pdf; AKVS_MHL_BA3_06-2017.pdf: AKVS_OU_MHL_gesamt_06-2017.pdf Stand 13.06.2017, Grundlagen der Baukosten für die OU Großengottern/Schönstedt: AKVS_Großengottern_06-2017.pdf; Stand 13.06.2017, Grundlagen der Baukosten für den KP B 247 /L 1031: AKVS_KP_B247_L1031_06-2017.pdf; Stand 13.06.2017, Datenrahmen Baukosten: 1_VWU B247-01_Bau (PSC).pdf, Stand 25.06.2019. Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 5 dargestellten Neubaukosten. '5 Baukosten ‚Summe Bau- 2024 kosten ‚netto] | Mio. EUR, netto] Tabelle 5 Gesamtkosten Bau Die Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto, Preisstand 01/2019). Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %. u nn ® Sollten Widersprüche zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträgen oder deren Summen gegenüber den im oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen bestehen, ist dies auf Rundungen zurückzuführen. Seite 22 von 114
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - 3.2 Kosten für Erhaltung Die Grundlagen der Ermittlung der Erhaltungskosten sind in folgenden der vWU zugrundeliegenden Unterlagen des Freistaates Thüringen bzw. der DEGES dokumentiert: « Erläuterungen zur Ermittlung der Erhaltungskosten: Erläuterungen_PSC_Mühlhausen_201 9-08-20.pdf, Stand 20.08.2019, « Basis für Einheitspreise zu Erhaltungsmaßnahmen: Grundlagen der Baukosten, siehe Kapitel 11.3.1, « _ Datenrahmen Erhaltungskosten: 2_\VWU B247-02_Erhaltung (PSC).pdf, Stand 25.06.2019. Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 6 dargestellten Kosten für die laufende Erhaltung, für Einzelmaßnahmen, für Bauwerksprüfungen, für die Zustandserfassung und „bewertung (ZEB) auf Bundesfernstraßen sowie für die Erhaltung insgesamt. '® I# 'n Ein I N Tabelle 6 Gesamtkosten Erhaltung Die Gesamtkosten für die Erhaltung belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto, Preisstand 01/2019). Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %. a "* Sollten zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträgen oder deren Summen gegenüber den im Widersprüche bestehen, ist dies auf Rundungen zurückzuführen. oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen Seite 23 von 114
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Die Grundlagen der Ermittlung der Betriebsdienstkosten sind in folgenden der vwU zugrundeliegen- den Unterlagen des Freistaates Thüringen bzw. der DEGES dokumentiert: 3.3 Kosten für Betriebsdienst « Grundlagen der Berechnung: Unterhaltungs-, Instandhaltungs- (UI) und Betriebsdienstkos- ten im Zuge von Bundesstraßen im Freistaat Thüringen, TLBV, jährliche Abrechnung von Betriebsdienstkosten in den Jahren 2010 bis 2015, UI_Betriebsdienstkosten_TH_2016-1 1-04.pdf, Stand 04.11.2016 « Berechnung: Berechnung Betriebsdienstkosten_2017-08-11.pdf, Stand 11.08.2017, « Datenrahmen Betriebsdienstkosten: 3_VWU B247-02_Betrieb (PSC).pdf, Stand 25.06.2019. Alle VKE 5653/5-7 werden im ersten Halbjahr 2024 fertig gestellt sein, so dass ab Mitte 2024 Betriebs- dienstkosten anfallen. Der Betriebsdienst wird somit beginnend mit dem 01.07.2024 und endend mit dem 31.12.2050 berücksichtigt. Da eine Ermittlung bewerteter km wie bei Autobahnquerschnitten nicht erfolgen kann, es jedoch in den einzelnen Teilabschnitten unterschiedliche Querschnittsbreiten gibt, erfolgte die Ermittlung der Betriebsdienstkosten über die entsprechenden Mehrbreiten der zu berücksichtigenden Querschnitte gegenüber einem durchschnittlichen RQ 10,5-Querschnitt im vorhandenen Bundesstraßennetz. Bei der Ermittlung der Betriebsdienstkosten wurden Schnittstellenregelungen zwischen Auftragneh- mer- und Auftraggeberleistungen hinsichtlich einer optimalen, verantwortungsbewussten und mög- lichst wenig streitanfälligen Abwicklung des Betriebsdienstes auf einem Bundesstraßenabschnitt be- rücksichtigt. Die Schnittstellenregelungen zielen dabei auf die Maßgabe ab, dass diejenigen Betriebs- dienstleistungen dem ÖPP-AN übertragen werden, die zur Bewahrung des anforderungstechnischen Zustandes und der Substanz der Vertragsstrecke in Form der funktionalen Anforderungen gemäß ZTV Funktion StB und der damit verbundenen Leistungen der Erhaltung beitragen. Übertragene Leistungen an den AN sind u.a. , der Fahrbahn- und Brückenunterhaltung, Reparatur der F ahrzeugrückhaltesysteme, Beseitigung von Unfallschäden, Rei- nigungsarbeiten, Grasmahd, Gehölzpflege (trassennah). In Summe entsprechen diese Leistungen ca. % der Betriebsdienstkosten auf einem Bundesstraßenabschnitt im Freistaat Thüringen. Die damit einhergehenden Kosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Kosten für den Betriebsdienst ab, weiche dieser VWU zugrunde liegen. Nicht übertragene und beim AG verbleibende Leistungen sind insbesondere der Winterdienst sowie ‚ außerdem Leistungen der Störungsbeseitigung und Unfallabsicherung sowie die Pfle- gearbeiten an trassenfernen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeflächen. In Summe entsprechen diese Leistungen ca. % der Betriebsdienstkosten auf einem Bundesstraßenabschnitt im Freistaat Thü- fingen. Die damit einhergehenden Kosten sind nicht Teil der Kosten für den Betriebsdienst, welche dieser vWU zugrunde liegen. Sie fallen in der PSC- und ÖPP-Variante gleichermaßen an. In den 0.9. Anlagen ist die Herleitung der Kosten in Abhängigkeit der Querschnittsbreiten und der Schnittstellenregelungen dokumentiert. Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 7 dargestellten Kosten für den Betriebsdienst. '7 EEE ” Sollten Widersprüche zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträ oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen bestehen. isı Ba gen oder deren Summen gegenüber den im Rundungen zurückzuführen. Seite 24 von 114
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Tabelle 7 Gesamtkosten Betriebsdienst Die Gesamtkosten für den Betriebsdienst belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto, Preisstand 01/2016). Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %. Seite 25 von 114
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Da die Grunderwerbskosten in der PSC- und ÖPP-Variante gleichermaßen anfallen, werden diese im Kostenvergleich nicht berücksichtigt. 3.4 Kosten für Grunderwerb 3.5 Kosten für Planung und Management Die Grundlagen der Ermittlung der Planungs- und Managementkosten sind in folgenden der vWU zu- grundeliegenden Unterlagen der Thüringer Straßenbauverwaltung bzw. der DEGES dokumentiert: « Basis Bau- und Erhaltungskosten, siehe Kapitel 11.3.1 und 11.3.2, « _Datenrahmen Planungs- und Managementkosten: 4_VWU B247-02_PuM (PSC).pdf, Stand 25.06.2019. Im Rahmen der Ermittlung des PSC erfolgt an dieser Stelle keine detaillierte Aufschlüsselung auf die unterschiedlichen Leistungsstufen, Leitungsebenen und detaillierten Kostengruppen, da eine konkrete und direkte Zuordnung entsprechend der gegenwärtigen Kostenerfassung von Planungs- und Managementkosten nicht möglich ist. Allerdings liegen aufgrund umfassender Erfahrungswerte der DEGES mit vergleichbaren Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten auch durchschnittliche Erfahrungswerte für die Planungs- und Managementkosten vor. Diese Erfahrungswerte liegen der Ermittlung der Planungs- und Managementkosten zugrunde. Somit werden die Planungs- und Managementkosten mit pauschalen Prozentsätzen bezogen auf die jeweiligen Bau- und Erhaltungskosten berücksichtigt. 1. Planungs- und Managementkosten, bezogen auf die Baukosten Die Planungs- und Managementkosten werden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder den Erfahrungen bzw. Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), bezüglich allgemeiner Geschäftskosten abgeschätzt. Es wird davon ausgegangen, dass der allgemeine DEGES-Anteil bezogen auf die Baukosten insgesamt % beträgt, welcher sich auf alle Planungsphasen bezieht. Hiervon entfallen % auf die Geschäftskosten, % aufingenieurkosten und % Anteil auf die Bauüberwachung. Es ist im vorliegenden Projekt zu berücksichtigen, dass die Planungs- und Managementkosten erst ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsphase) nach erfolgem hoheitlichen Grunderwerb Kostenbestandteil werden. Somit ergibt sich folgende Herleitung zur anteiligen Betrachtung des %-Ansatzes hinsichtlich der Planung in Abhängigkeit der einzelnen Planungsphasen (nach HOAI): Seite 26 von 114
vWu vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Anteil an Summe Planungsphasen Gesamtleistung der jeweiligen Pha- (HOAI) sen 2% Ä 17 Tabelle 8 Anteile der Planungsphasen Auf Basis dieser Abschätzungen ergeben sich für die Planungs- und Bauphase folgende Teilkostenanteile. Differenziert nach ... a | =| ' Ba Ei a zu 9e Tabelle 9 Herleitung des Ansatzes Planung und Management Für den Anteil der Planungs- und Managementkosten an den Baukosten ergeben sich insgesamt %,. Die Bauüberwachung wird dabei mit % angesetzt. Ingenieurkosten und Bauüberwachung (in Summe %) werden als externe Leistungen betrachtet. Der Anteil extern erbrachter Leistungen für die Planungs- und Managementkosten bezogen auf die Baukosten beträgt somit % (Quotient aus und ). Seite 27 von 114
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Innerhalb der vorab dargestellten Pauschalansätze sind u. a. solche Planungs- und Managementkos- ten Bestandteil wie Begleitaufwand als Bauherrenaufwand der Straßenbauverwaltung, Planungskos- ten für Entwurfsplanungen, Verkehrsführungspläne, Markierungs- und Beschilderungspläne, SiGe- Koordination (SiGe - Sicherheits- und Gesundheitsschutz), sämtliche Bauüberwachungsleistungen. 2. Planungs- und Managementkosten, bezogen auf die Erhaltungskosten Analog zu den Baukosten werden auch für Erhaltungsmaßnahmen die Kosten der HOAI-Phasen 5-9 angesetzt. In der Erhaltungsphase fallen darüber hinaus noch weitere Kosten an: Die Leistungen des Erhaltungsmanagements werden nicht durch die Leistungsphasen der HOAI erfasst und sind zusätzlich zur Planung und zum Management der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Das Erhaltungsmanagement hat die Erfassung der Informationen zu Straßennetz und -zustand sowie eine darauf aufbauende effiziente und ganzheitliche Erhaltungsplanung zum Ziel und umfasst u. a. ergänzende Zustandserfassungen und -bewertungen (außerhalb des 4-Jahres-Zyklus), Untersuchungen der Bausubstanz, den Aufwand für das Führen von Datenbanken, Dokumentationen, Bauherrenaufgaben sowie die übergeordnete Erhaltungsplanung. Bauwerksprüfungen als Teil der Planungs- und Managementleistungen sind gesondert im Rahmen der Erhaltungskosten ausgewiesen und finden in den anrechenbaren Kosten zur Berechnung der Planungs- und Managementkosten keine Berücksichtigung. Über den oben hergeleiteten Anteil der Planungs- und Managementkosten bezogen auf die Baukosten in Höhe von % hinaus wird in Bezug auf die Erhaltungskosten aufgrund der zusätzlichen Kosten in Verbindung mit dem Erhaltungsmanagement ein Anteil von % angesetzt. Ingenieurkosten und Bauüberwachung (in Summe %) sowie das Erhaltungsmanagement \ %) werden als externe Leistungen betrachtet. Der Anteil extern erbrachter Leistungen für die Erhaltung beträgt somit % (Quotient aus und } Der vorliegende Ansatz gilt gleichermaßen sowohl für alle größeren Einzelmaßnahmen als auch für die laufenden Erhaltungsleistungen. Auf Basis der vorgenannten Dokumente ergeben sich die in Tabelle 10 dargestellten Kosten für Pla- nung und Management, bezogen auf den Neubau sowie auf die Erhaltung. Die Kosten für Planung und Management in Bezug auf den Betriebsdienst sind in den Betriebsdienstkosten berücksichtigt.'® "" Sollten Widersprüche zwischen den in der Tabelle dargestellten Einzelbeträgen oder deren Summen gegenüber den im oben genannten Datenrahmen aufgeführten Beträgen bestehen, ist dies auf Rundungen zurückzuführen. Seite 28 von 114
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Tabelle 10 Gesamtkosten Planung und Management Die Gesamtkosten für Planung und Management belaufen sich somit auf Mio. EUR (netto, Preisstand 01/2019). Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beträgt %. Seite 29 von 114
vWU vom 21.08.2019 - streng vertraulich - Durch die Anwendung der Zinsstrukturkurve für die Diskontierung der Zahlungsströme wird in der vwU hinsichtlich der öffentlichen Finanzierung unterstellt, dass das Projekt zu den in der Zinsstruktur ab- gebildeten Zinssätzen finanziert werden würde („Hypothetische Projektfinanzierung“). Es wird also un- terstellt, dass sich der Bund projektbezogen am Kapitalmarkt finanziert und die unterstellten Zinssätze auch realisiert. 3.6 Kosten der Finanzierung 3.7 Risikokosten Zahlungsströme komplexer Investitions- und Betreiberprojekte unterliegen einer Vielzahl von Risiken. Für das Projekt Mühlhausen bis Bad Langensalza in Thüringen wurde mit den Vertretern des BMVI, der VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG)'®, der DEGES als Vertreter des Freistaats Thüringen und den Fachberatern des Bundes ein projektspezifischer Risikoworkshop durchgeführt. Die Abstimmung der Risiken erfolgte aufgrund begrenzter zeitlicher Kapazitäten in einzelnen Terminen am 25.06.2019, 03.07.2019, 04.07.2019, 11.07.2019 sowie abschließend am 31.07.2019. Hierbei erfolgten eine gemeinsame Betrachtung der Risiken und eine Risikobewertung getrennt für die Leistungsbereiche Bau, Betriebsdienst, Erhaltung sowie Planung und Management. Außerdem wurde eine Risikobewertung für Risiken allgemeiner Art sowie das Risiko aus Höherer Ge- walt/Drittgewalt vorgenommen. In diesem Projekt befinden sich keine Bestandsstreckenabschnitte, weshalb bei den entsprechenden Substanzrisiken in der Erhaltung lediglich ein Regenrückhaltebe- cken sowie das spezifische Lebenszyklusrisiko einzelner Bauwerke zu berücksichtigen waren. Die jeweiligen Risikobewertungen werden als Zuschlag zu den Kosten der im Risikoworkshop defi- nierten jeweiligen Bezugsgröße des entsprechenden Risikos in der betrachteten Periode angesetzt. Die Ampelfarben in der nachfolgenden Abbildung zeigen, welche Risiken in der Ausschreibung, in den späteren Verhandlungen und in der Umsetzung des Projektes besonders betrachtet und verfolgt wer- den sollten. Dabei haben die A-Risiken (Rot) und die B-Risiken (Gelb) den größten Einfluss auf den Projekterfolg und sind demnach prioritär zu behandeln. Eintrittswahrscheinlichkeit gering mittel hoch Schadenshöhe u EEE nn 19 Die VIFG Verkehrsinfrastrukturgesellschaft wurde am 01 ‚08.2019 auf die Autobahngesellschaft des Bundes („Die Autobahn GmbH des Bundes“) verschmolzen. Seite 30 von 114