210309_IFG_BK_Anhänge_Sept.2020

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Büro Chef BK /      BK'in      1              4      ö     6        7 2 5. SEP. 2020 birz K. _ _ _ _ 0 Bean,. Am _ _ -□ Vc'.;;rr. _ _ _ _ 0 Ter:-r:1;;     · □ Steücc,cacs;, _ _    ~-"''i~-qc---                 Wirtschaftsverband Stall/· t □ AE                   [J          1             ~,  und Metallverarbeitung e. V. ~wus~M~•~U!§!lrfüinl.9l!!erUS~k@:!~~~ti!imi!!l!iiiit==;;,=:::=~□nfrim,~~ Herrn Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun /("1):j{'JV/e                      l)il',,eldo,f • Hage,n Chef des Bundeskanzleramts                        ~2ti ~ Willy-Brandt-Straße 1                                                 •         Präsident 10557 Berlin                                               .       tC.'1.       Dr. Hubert Schmidt Uerdinger Straße 58-62 40474 Düsseldorf 'L 9. StP. '.:Q'.'IJ Geplantes nationales Sorgfaltspflichtengesetz Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Verbesserung der Menschenrechtslage entlang globaler Lieferketten ist das Kemanliegen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte, kurz NAP. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des jüngsten NAP-Monitorings wird aktuell der Rahmen für ein nationales Gesetz zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen diskutiert. Uns liegt der „Entwurf für Eckpunkte eines Bundesgesetzes über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (Sorgfaltspflichtengesetz)" vom 10.3.2020 vor. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen mit diesem Brief die Sichtweise der deutschen Stahl und Metall verarbeitenden Industrien zum Thema erläutern. Zunächst möchten wir herausstellen, dass die in unseren Mitgliedsverbänden organisierten Unternehmen, oftmals KMUs, sich ausdrücklich zum Leitbild der Nachhaltigkeit mit den drei Säulen Soziales, Ökologie und Ökonomie bekennen. Für Unternehmen unserer Branche heißt nachhaltiges Wirtschaften, ökonomischen Erfolg ökologisch und sozial verantwortlich zu gestalten und für auftretende Zielkonflikte Lösungen zu finden. Wir sind davon überzeugt, dass die Einhaltung der Menschenrechte Grundvoraussetzung nachhaltigen Wirtschaftens ist. Bereits heute ist festzustellen, dass viele Branchen das Thema Nachhaltigkeit über sektorspezifische Initiativen, Programme etc. fokussieren. Um der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung über global vernetzte Lieferketten gerecht zu werden, rücken seit e1mgen Jahren vermehrt Nachhaltigkeitsanforderungen, u.a. mit dem Schwerpunkt .Menschenrechte", in den Fokus der Lieferketten. Davon sind auch die Unternehmen der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien in hohem Maße betroffen, sodass sich seit Jahren viele Unternehmen mit dem Thema beschäftigen. Deshalb möchten wir die Aussage des NAP unterstreichen,• dass deutsche Unternehmen bereits heute .weltweit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Anhebung von Umwelt- und Sozialstandards" leisten. Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
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Ein derzeit diskutiertes Sorgfaltspflichtengesetz wird umfangreiche direkte, aber auch indirekte Verpflichtungen für Unternehmen nach sich ziehen. Auch die Unternehmen der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien Deutschlands · - zur Branche gehören ca. 5.000 überwiegend mittelständische Industriebetriebe mit durchschnittlich 100 Mitarbeitern - wären von den Anforderungen. massiv .betroffen, selbst wenn sie. die gesetzliche Größenschwelle nach der Anzahl der Arbeitnehmer. (500) unterschreiten würden. Denn die Pflichten würden in den Lieferketten weitergegeben werden und auf diesem Wege letztlich auch kleinere Unternehmen treffen. Die Erfüllung der Anforderungen würde somit auch auf die Schultern von KMUs verlagert; dies muss im gesamten Prozess hin zu einem möglichen Bundesgesetz mitgedacht werden. Insofern sollte eine transparente und ergebnisoffene Analyse auch dieser indir!lklen Auswirkungen vor allen w!literen Überlegungen vorgenommen werden. Beispielsweise könnten dabei auch die Erfahrungswerte bereits etablierter Regelungen unserer EU-Nachbarn (z.B. das in Frankreich etablierte Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten) Berücksichtigung finden. Die mittelständisch geprägten Unternehmen unserer Branche verarbeiten (z.B. pressen, stanzen, schmieden. ziehen, sintern, drehen, biegen) Stahl und Nichteisenmetalle. Vorgelagerte Prozesse, wie die Gewinnung von Rohstoffen (Stichwort „Mining") und die Erzeugung von Stahl und Nichteisenmetallen aus Rohstoffen liegen nicht im Einflussbereich der Verarbeiter von Stahl und Nichteisenmetallen. Die Unternehmen der Branche haben keine Einflussmöglichkeiten auf die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in anderen Ländern._ Insbesondere die geringe Marktmacht gegenüber Lieferanten, wie den großen Stahlkonzernen, beschneidet den Einfluss der . Unternehmen in erheblichem Maße. Gleiches gilt auch mit-Blick auf die Kundenindustrien z.B. aus dem Automobil- und dem Maschinenbau (Stichwort .Sandwich-Position"). Vor einer finalen Beschlussfassung von möglichen Eckpunkten im Bundeskabinett müssen aus Sicht der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien folgende Punkte bedacht werden: Nur direkte Zulieferer in den Blick nehmen - Wesentlichkeitsanalyse stärken Viele lndustrieuntemehmensind inglobale Wertschöpfungsnetzwerke eingebunden und haben viele Lieferanten und Kunden in Deutschland, Europa und in der Welt. Das macht u.a. den Erfolg der deutschen Industrie aus. Gerne können wir Ihnen beispielhaft Unternehmen aus dem Mitgliederkreis nennen. Eine ständige Überprüfung aller Lieferanten ist schlichtweg nicht leistbar. Ebenso wenig ist es möglich, den Einsatz der eigenen Produkte nach dem Verkauf dauerhaft zu prüfen. _Eine Beschränkung der Sorgfaltspflichten nur auf die wesentlichen Lieferanten und diejenigen, zu denen direkte vertragliche Verbindungen bestehen (TIER-1 ), ist unbedingt erforderlich. Es können nur solche Pflichten auferle!:)t werden, die auch tatsächlich in der täglichen unternehmerischen Praxis erfüllbar sind. Hier muss über bürokratiearme, risikobasierte Ansätze mit klaren Wesentlichkeitsschwellen bei größtmöglicher Rechtssicherheit nachgedacht werden. Haftungsrisiken vermeiden Eine Schadenersatzhaftung würde unkalkulierbare Risiken bergen und darf nicht vorgesehen werden. Eine Ausgestaltung als Haftung· bei Verletzung einer .Bemühungspflicht" käme einer SGharfen Gefährdungshaftung unter Außerachtlassung des Verursacherprinzips gleich bei maximaler Rechtsunsicherheit. Mittelständische Betriebe würden in den Fokus einer .Klageindustrie" geraten, bei der sich KlägeranwäJte Ansprüche massenhaft abtreten Jassen· und vor deutschen Gerichten einklagen. Die Unternehmen müssten diese Risiken mit viel Aufwand versichern. Es ist sehr wahrscheinlich, dass gerade Mitlelständler diese Risiken und. den Aufwand · nicht tragen werden und sich aus Geschäftsbeziehungen zurückziehen würden, was einem Quasi• Boykott gleichkommen würde. Mitglied im Bundesverband der.Deutschen Industrie e.V. (BOI)
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Deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen -Alleingänge vermeiden Auch wenn der NAP und .die Regelung im Koalitionsvertrag eindeutig sind, so besteht gerade jetzt während der deutsch1:1n EU-Ratspräsidentschaft die vielversprechende Möglichkeit, das Thema der Verbesserung der Menschenrechtslage entlang globaler Lieferketten auf EU-Ebene zu adressieren, da die damit einhergehenden politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können: Ein von allen EU-Mitgliedstaaten getragener Gedanke der Verbesserung .der Menschenrechtslage entlang globaler Lieferketten wäre ein Ziel, das gleichzeitig auch dem Harmonisierungsgedanken rechtlicher Anforderungen und somit der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen inner.halb der gesamten EU Rechnung tragen würde. Bereits heute haben einige EU-Mitliedstaaten gesetzliche Regelungen mit Menschenrechtsbezug erlassen. Dieses · heterogene Gesamtbild an einzelstaatlichen Regelungen mit den unterschiedlichsten Maßnahmen ,gilt es zu harmonisieren. Aus diesem Grund ist das Vorhaben im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nur zu unterstützen: Schaffung eines EU-Aktionsplans zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten, dermenschenrechtliche, soziale sowie ökologische Standards und Transparenz fördert. Weitere einzelstaatliche Lösungen würden. selbst innerhalb europäischer Lieferketten zu massiven Wettbewerbsverzerrungen .führen und schlussendlich eine Gefahr für den gemeinsamen Binnenmarkt darstellen. Wenn trotzdem ein Bundesgesetz verabschiedet wird, muss dieses zumindest eine Auslaufklausel enthalten, nach der das Gesetz außer Kraft tritt, sobald eine EU-weite Regelung kommt. Auch möchten wir darauf verweisen, dass die EU-Kommission ber1:1its im Juli dieses Jahres eine Roadmap „Sustainable corporate governance" veröffentlicht hat . und eine weitere öffentliche Konsultation dazu nun ansteht. Dies zeigt, dass auf EU-Ebene·das Thema fokussiert wird. Auf Bürokratiearmut und Rechtssicherheit achten - Keine Mehrfachbelastungen Herzstück des Eckpunktepapiers von März 2020 ist die Verpflichtung zur Einführung eines Risikomanagementsystems zur Aufdeckung von Menschenrechts- und anderen Verletzungen. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Anforderungen an das Risikomanagementsystem bereits im Gesetz klar und eindeutig definiert werden und nicht durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe der Interpretation überlassen bleiben. Sichere Regionen wie z.B. Europa und nur schwer zu konkretisierende Sachverhalte (z.B. Umweltschutz) sollten von vornherein von einer Prüfungspflicht ausgenommen werden. Klare, konkrete und vor allem einfache Regelungen, die praktikabel sind, können den bürokratischen Aufwand für die Wnternehmen minimieren und für die -notwendige Rechtssicherheit sorgen. Doppelregelungen und Mehrfachbelastungen der Industrie sind vor dem Hintergrund der momentanen Situation und bereits heute bestehender gesetzlicher Regelungen unbedingt zu vermeiden. So regelt die EU-Verordnung zu Konfliktrohstoffen den Handel mit Rohstoffen und zielt explizit auf die Einhaltung von Menschenrechten ab. Die europäische CSR-Richtlinie verpflichtet wiederum bestimmte Unternehmen dazu, in ihrem Lagebericht Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenzulegen. Vor diesem Hintergrund ist zu. bezweifeln, ob ein Mehr an Nachhaltigkeit und Transparenz in globalen Lieferkellen durch ein Mehr an gesetzlicher Regulien.mg notwendig ist. Vielmehr sollten existierende gesetzliche Regelungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die· Nutzung Von enlwicklungs- und außenhandelspolitischen Instrumenten sind weitere wichtige Ansätze, die es zu verfolgen gilt. Mitglied im Bundesverband der Deutschen _Industrie e.V. (BDI)
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Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Braun, Menschenrechte sind nicht verhandelbar und gehen alle an. Auch Unternehmen der globalen Lieferketten sind gefordert Verantwortung zu übernehmen. Es geht dabei in jeglicher Hinsicht aber um eine Verantwortung mit Augenmaß. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und für weiterführende Diskussionen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hubert Schmidt (Präsident) Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
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JJ€.1l Büsken, Melanie Von:                                       Solaro, Dr. Patricia Gesendet:                                  Freitag, 25. September 2020 18:17 . An:                                        Braun, Helge Betreff:                                   ZVEI-Präsidentenbrief zum Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes Anlagen:                                   2020-09-25_Brief Prof. Dr. Helge Braun_Sorgfaltspflichtengesetz.pdf Sehr geehrter Herr Bundesminister, beigefügt sende ich Ihnen den Brief unseres Präsidenten Michael Ziesemer zum Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes.• Für Rückfragen Ihres Hauses stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Freundliche Grüße/Kind regards Dr. Patricia Solaro Mitglied der Geschäftsleitung ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. German Electrical and Electronic Manufacturers' Association Bereich Politik, Wirtschaft, Konjunktur     · '1/   BK'in    1           3 Chef BK 4            5      6  7 Anl.: 2 5. SEP. 2020 z                    0 15;:;ar:r-.-,,. A::. Votum                D Termin 0  Stellungnanme        ~opie        3; 1f OAE 0 ~+1,t-,.,         ~M;1                  vl,   i 28. SEP. 2020 Vereinsregister/Register of Associations: Amtsgericht Frankfurt am Main VR 4154 EU Transparenz-Register/EU Transparency Register 1D: 94770746469-09 Präsident/President: Michael Ziesemer Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO: Dr. Wolfgang Weber
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ZV€1: Michael Ziesemer Der Präsident Die Elektroindustrie ZVEI • Postfach 71 08 44 • 60498 Frankfurt am Main Prof. Dr. Helge Braun Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts Bundeskanzleramt 11012 Berlin 25. September 2020 ZIE/SOL Sorgfaltspflichtengesetz Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir bitten Sie um Ihre Unterstützung beim Sorgfaltspflichtengesetz, das dem Vernehmen nach derzeit in der Bundesregierung diskutiert wird. Die Unternehmen der deutschen· Elektroindustrie - mit ihren. 875.000 Beschäftigten im Inland und nochmals 790.000 im Ausland - verfolgen die Diskussion mit großer Sorge. Knapp ein sechstel aller gesamtdeutschen            Warenexporte            sind    Elektroausfuhren,     der Anteil       der Branche · am Direktinvestitionsbestand der deutschen Industrie im Ausland belief sich zuletzt auf fast ein Fünftel. Die Lieter- und Wertschöpfungsketten unserer Mitgliedsunternehmen sind heute global aufgestellt. Das Sorgfaltspflichtengesetz zielt auf die Wahrung der Menschenrechte und das Verbot von Kinderarbeit. Auch die vom ZVEI vertretende Elektroindustrie unterstützt d_iese Ziele und drückt dies unter anderem im ZVEI-Code of Conduct aus. Unser Code of Conduct bezieht sich explizit auf die UN-Menschenrechtscharta, genauso wie das Sorgfaltspflichtengesetz. Die Einhaltung von Menschenrechten ist eine derart wichtige und große Aufgabe, dass sie nur mit geteilter Verantwortung bewältigt werden kann: Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft müssen alle ihre Beiträge leisten. Für die Elektroindustrie mit ihren meist mittelständig geprägten Unternehmen ist es daher essentiell, dass diese UN-Leitlinien nicht nur in Teilen, sondern vollumfänglich vom geplanten Gesetz berücksichtigt werden. - einschließlich den Erläuterungen zu Ziffer 3, wonach .die Verantwortung nicht von dem Verursacher von negativen menscherirechtlichen Auswirkungen auf das Unternehmen verlagert werden soll, mit dem der Verursacher eine Geschäftsbeziehung unterhält". Eine Haftungsregelung mit hohen Strafandrohungen, wie sie zurzeit für das Sorgfaltspflichtengesetz diskutiert wird,. wäre demnach mit dieser UN-Vorgabe nicht vereinbar und sollte fallen gelassen werden. Statt die mit dem Sorgfaltspflichtengesetz verfolgten Ziele jetzt auf nationaler Ebene regeln zu wollen, empfiehlt der ZVEI, sogleich eine europäische Lösung herbeizuführen. Sonst würden deutsche Unternehmen einseitig belastet, insbesondere wenn sich das Gesetz nur auf Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland beziehen sollte. Unsere Mitgliedsunternehmen ;                   l•1·11        _',.,_lt    1,•"    _                     0528 Frankfurt am Main www.zvei.org Präsident Michael Ziesemer • Vorsitzender der GASchäftsfllhrung: Dr. Wolfgang Weber
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befürchten, dass ein schlecht gemachtes Gesetz hauptsächlich hohe Bürokratiekosten ohne große Fortschritte der globalen Menschenrechte bedeutet. Der ZVEI bittet deshalb •   statt einer nationalen Gesetzgebung sogleich eine europäische Regelung anzustreben; •   um Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf die direkten Zulieferer (Tier 1), da nur diese belastbar von unseren Unternehmen auf Einhaltung der Menschenrechte kontrolliert werden können; •   um eine einheitliche Größenschwelle in Europa für Unternehmen ab 5000 Mitarbeiter; •   um Veröffentlichung einer ,White List" durch die. Bundesregierung, aus der hervorgeht, mit welchen Ländern unbedenklich Handel getrieben und Lieferbeziehungen aufgenommen werden können; oder alternativ für die Erstellung einer .Black List•, die die Länder auflistet, mit denen keine wirtschaftlichen Beziehungen unterhalten werden sollen;. •   um Streichung der zivilrechtlichen Haftung, die den UN-Leitlinien widerspricht; •   um Fokussierung auf Menschenrechte und Kinderarbeit und keine Ausdehnung auf Umweltfragestellungen (es gibt kein international kodifiziertes Umwelthaftungsrecht). Wir · bitten Sie um Berücksichtigung unserer · Sorgen und Vorschläge für Ihre Kompromissfindung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eine vertiefende Diskussion zu Verfügung, um insbesondere die Schwierigkeiten zu verdeutlichen, die ·unsere stark mittelständig geprägte Branche mit dem geplanten Gesetzentwurf sieht. Mit freundlichen Grüßen
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