ZA-VSA

die Zusatzvereinbarung Bundesnachrichtendienst zum Schutz von Verschlusssachen (ZA-VSA).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2015
  • Frist
    17. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Zusatzverein…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Anna Biselli
Betreff
ZA-VSA [#11340]
Datum
15. September 2015 15:21
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Zusatzvereinbarung Bundesnachrichtendienst zum Schutz von Verschlusssachen (ZA-VSA).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, mit Bitte um Übernahme u.a. Mail. Vielen Dank und allen einen a…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Fwd: ZA-VSA [#11340]
Datum
15. September 2015 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, mit Bitte um Übernahme u.a. Mail. Vielen Dank und allen einen angenehmen Nachmittag! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrte Frau Biselli, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rec…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Re: Fwd: ZA-VSA [#11340]
Datum
16. September 2015 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen