Fristberechnung

Wie errechne ich die Frist, die auf den Anfrage-Seiten angezeigt wird?

Nach den Informationsfreiheitsgesetzen muss der Informationszugang unverzüglich gewährt werden, maximal innerhalb eines Monats.

Das Gesetz fordert demnach eine rasche Antwort. Falls Sie absehen können, dass die Beantwortung einer Anfrage aus gutem Grund länger braucht, wissen Antragssteller:innen es zu schätzen, wenn Sie die Fristüberschreitung in einer E-Mail mit wenigen erklärenden Sätzen ankündigen.

Wir berechnen die maximale gesetzliche Frist nach § 188 BGB und beachten dabei die bundesweiten gesetzlichen Feiertage, jedoch nicht die regionalen Feiertage. Die angezeigte Frist wird so automatisch generiert.

Fristüberschreitung

Wenn die Antwortfrist überschritten ist, erhalten FragDenStaat-User die Möglichkeit, vorformulierte Erinnerungsschreiben an Behörden zu versenden. Sie werden nicht automatisiert verschickt, sondern werden von Nutzer:innen selbst verschickt.

Haben Sie Feedback?

Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Ihnen sicherlich andere Nutzer:innen in unserem Forum weiterhelfen. Für weitere Hinweise oder Änderungsvorschlage schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fragdenstaat.de.