Manipulation von Abgasmessungen. Betrifft dies auch die Hochbahn?
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Volkswagen AG ist derzeit in den USA in einen massiven Umweltskandal verwickelt. Das Unternehmen soll eine spezielle Software eingesetzt haben, um die offizielle Messung des Schadstoffausstoßes bei ihren Dieselfahrzeugen zu manipulieren.
Da Volkswagen bzw. deren Tochterunternehmen (z.B. MAN) auch Linienbusse produziert, würde ich gerne erfahren, ob die Busse der Hochbahn eventuell auch von derartigen Manipulationen betroffen sind.
Sofern Ihnen diesbezüglich Informationen vorliegen, würde ich gerne erfahren
a) wie viele Busse der Hochbahn von (Sub-)Unternehmen der Volkswagen AG stammen,
b) ob Ihnen Informationen bzgl. einer möglichen derartigen Manipulation bei Bussen der Hochbahn (ggf. auch anderer Hersteller) vorliegen und
c) ob Ihnen Vergleiche von Schadstoffmessungen für ihre Busflotte aus Messungen im Straßenverkehr (Real Driving Emissions) und offiziellen Messungen (z.B. auf Rollständen), insbesondere mit Blick auf Stickoxide vorliegen.
Sofern Sie diesbezüglich über Informationen verfügen, möchte ich Sie bitten diese auf dem Ihnen zur Verfügung stehenden Aggregatniveau der Daten zu berichten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum20. September 2015
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23. Oktober 2015
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