Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Bezugenehmend auf Pressemitteilung Nr. 182/15: Geänderter Entwurf Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2015
  • Frist
    24. November 2015
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Rainer Hartmann
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugeneh…
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Rainer Hartmann
Betreff
Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern [#11670]
Datum
20. Oktober 2015 18:15
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugenehmend auf Pressemitteilung Nr. 182/15: Geänderter Entwurf Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Hartmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Hartmann

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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Hartmann, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn ich Ihre Mail richtig verstehe, möch…
Von
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern [#11670]
Datum
21. Oktober 2015 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hartmann, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn ich Ihre Mail richtig verstehe, möchten Sie den Entwurf des "Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern" erhalten. Auf unserer Internetseite ist der Gesetzentwurf als Download eingestellt. Hier der Link: http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Energie/Wind/B%C3%BCrger-und-Gemeindebeteiligungsgesetz Sollte Ihre Anfrage damit nicht erledigt sein, melden Sie sich bitte nochmal bei mir. Besten Gruß Steffen Wehner Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Tel.: 0385 588 8003 e-mail: <<E-Mail-Adresse>> P Bitte überlegen Sie, ob Sie diese Nachricht wirklich ausdrucken müssen. Pro nicht gedruckter Seite sparen Sie ca. 200 ml Wasser, 2 g CO2 und 2 g Holz. ________________________________