Freigabe der von der Polizei angefertigten Fotos von DemonstrationsteilnehmerInnen der Demonstration in der Mainzer Stahlbergstraße am 29.10.2015

Die von der Polizei bei der Demonstration am 29.10.2015 in der Mainzer Stahlbergstraße angefertigten Lichtbildaufnahmen der DemonstrationsteilnehmerInnen. Da ich selbst bei der Demonstration anwesend war habe ich ein Interesse daran diese Bilder zu sichten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. November 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die von der …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Freigabe der von der Polizei angefertigten Fotos von DemonstrationsteilnehmerInnen der Demonstration in der Mainzer Stahlbergstraße am 29.10.2015 [#11870]
Datum
9. November 2015 22:16
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von der Polizei bei der Demonstration am 29.10.2015 in der Mainzer Stahlbergstraße angefertigten Lichtbildaufnahmen der DemonstrationsteilnehmerInnen. Da ich selbst bei der Demonstration anwesend war habe ich ein Interesse daran diese Bilder zu sichten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Freigabe der von der Polizei angefertigte…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freigabe der von der Polizei angefertigten Fotos von DemonstrationsteilnehmerInnen der Demonstration in der Mainzer Stahlbergstraße am 29.10.2015 [#11870]
Datum
15. Dezember 2015 12:14
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Freigabe der von der Polizei angefertigten Fotos von DemonstrationsteilnehmerInnen der Demonstration in der Mainzer Stahlbergstraße am 29.10.2015" vom 09.11.2015 (#11870) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
fragdenstaat.de-Kennung #11870 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie unseren Ablehnungsbescheid v. 22…
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie unseren Ablehnungsbescheid v. 22.12.2015 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre anliegende Mail wurde mir zwischenzeitlich zugeleitet. Ich möchte Ihnen hierzu F…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Freigabe der von der Polizei angefertigten Fotos von DemonstrationsteilnehmerInnen der Demonstration in der Mainzer Stahlbergstraße am 29.10.2015 [#11870]
Datum
12. Januar 2016 17:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGFreigabedervonderPolizeiangefertigte.eml
6,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre anliegende Mail wurde mir zwischenzeitlich zugeleitet. Ich möchte Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Ihre Anfrage vom 9. November 2015 habe ich der Leitung der Abteilung Polizeiverwaltung beim Polizeipräsidium Mainz per Mail vom 10. November 2015 mit der Bitte um zuständige Übernahme der Bearbeitung übersandt. Ich rege daher an, unmittelbar mit dieser Dienststelle <<E-Mail-Adresse>> Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen