Auslastung Vizebürgermeister

Eine Aufstellung über:

1.) In welchen Angelegenheiten wird der Regierende Bürgermeister Franz Huhn von den Vizebürgermeistern vertreten?

2.) Wie viele Termine Haben die einzelnen Vizebürgermeister in ihrer Funktion als Stellvertreter des Bürgermeisters wahr genommen? Bitte beginnen Sie mit dem Jahr 2013.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2015
  • Frist
    23. Januar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslastung Vizebürgermeister [#12247]
Datum
21. Dezember 2015 23:35
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über: 1.) In welchen Angelegenheiten wird der Regierende Bürgermeister Franz Huhn von den Vizebürgermeistern vertreten? 2.) Wie viele Termine Haben die einzelnen Vizebürgermeister in ihrer Funktion als Stellvertreter des Bürgermeisters wahr genommen? Bitte beginnen Sie mit dem Jahr 2013.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Siegburg
Auslastung Vizebürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW be…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
Auslastung Vizebürgermeister
Datum
28. Januar 2016 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bezüglich der Auslastung der Vizebürgermeister beantworte ich wie folgt: Im Jahr 2015 wurden 340 repräsentative Termine durch den hauptamtlichen Bürgermeister und seine ehrenamtlichen Stellvertreter wahrgenommen. Eine Aufteilung der Anzahl der Termine auf den Bürgermeister und seine Stellvertreter ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Freundliche Grüße Im Auftrag