Parteizugehörigkeit von Mitarbeitern im Bundesministerium der Verteidigung oder der Bundeswehr

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Führt das Bundesministerium der Verteidigung oder die Bundeswehr Statistiken über die Zugehörigkeit von Angestellten und Beamten zu Parteien?
2. Werden im Bewerbungsprozess des Bundesministeriums der Verteidigung oder der Bundeswehr Personen mit bestimmter Parteizugehörigkeit bevorzugt?
3. Wenn 2. mit Ja beantwortet wird: Welche Parteien werden bevorzugt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2015
  • Frist
    2. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Führt…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parteizugehörigkeit von Mitarbeitern im Bundesministerium der Verteidigung oder der Bundeswehr [#12305]
Datum
31. Dezember 2015 10:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Führt das Bundesministerium der Verteidigung oder die Bundeswehr Statistiken über die Zugehörigkeit von Angestellten und Beamten zu Parteien? 2. Werden im Bewerbungsprozess des Bundesministeriums der Verteidigung oder der Bundeswehr Personen mit bestimmter Parteizugehörigkeit bevorzugt? 3. Wenn 2. mit Ja beantwortet wird: Welche Parteien werden bevorzugt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage (siehe angehängte E-Mail) beantworte ich wie folgt: Zu 1. Im Bundesmin…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Parteizugehörigkeit von Mitarbeitern im Bundesministerium der Verteidigung oder der Bundeswehr [
Datum
28. Januar 2016 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage (siehe angehängte E-Mail) beantworte ich wie folgt: Zu 1. Im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr werden keine Statistiken betreffend die Zugehörigkeit von Angestellten und Beamten zu Parteien geführt. Zu 2. Bevorzugungen in dem beschriebenen Sinne erfolgen nicht. Zu 3. Entfällt, da Frage 2 verneint worden ist. Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen