Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr 2016

Bitte teilen Sie mir mit, welche Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen die Bundeswehr in diesem Jahr plant.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2016
  • Frist
    9. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr 2016 [#12424]
Datum
8. Januar 2016 01:06
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen die Bundeswehr in diesem Jahr plant.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8. Januar 2016 ist …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Empfangsbestätigung zur Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr 2016 [#12424]
Datum
12. Januar 2016 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8. Januar 2016 ist hier im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Referat I 1.1, eingegangen. Sie befindet sich derzeit in Bearbeitung. Der Sachverhalt wird dabei umfassend geprüft. Die Ermittlungen werden jedoch auch aufgrund der Weite der Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen. Um Ihrem Anliegen sachgerecht nachkommen zu können und Ihre Anfrage ggf. örtlich einzugrenzen, bitte ich noch einmal um Ihre Rückmeldung für eine eventuelle Konkretisierung. So wurden vergleichbare Auskunftsersuchen anderer IFG-Anfragender zu Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr für das jeweilige Jahr in der Regel bislang auf einen bestimmten Ort bezogen. Sollten Sie keine örtliche Eingrenzung wünschen, so bitte ich auch dies zeitnah mitzuteilen. Im Anschluss an Ihre Rückmeldung wird sich das koordinierende Referat I 1.1 erneut mit dem zuständigen Fachreferat der Abteilung II des BAPersBw (Bereich Personalgewinnung) in Verbindung setzen um von dort die erbetenen Informationen und Daten einzuholen. Je nach örtlicher Konkretisierung der Veranstaltungen (z.B. bestimmte Stadt oder Bundesland) richtet sich die Bearbeitungsdauer und der Verwaltungsaufwand innerhalb der Abteilung II des BAPersBw (ggf. fallen dann auch Gebühren an) um die Informationen bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte/r Herr/Frau Puchner, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich bitte um Mitteilung über alle Information…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung zur Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr 2016 [#12424]
Datum
12. Januar 2016 16:27
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrte/r Herr/Frau Puchner, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich bitte um Mitteilung über alle Informations- und Rekrutierungsveranstaltungen der Bundeswehr im Jahr 2016. Wenn möglich aufgeschlüsselt nach Orten. Bei zukünftigen Anfragen können Sie dann ja auf diese hier verweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8. Januar 2016 erbat…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr 2016 [#12424]
Datum
1. Februar 2016 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8. Januar 2016 erbaten Sie Auskunft, welche Rekrutierungs- und Informationsveranstaltungen die Bundeswehr im Jahr 2016 plant. Auf meine Zwischennachricht teilten Sie mit Mail vom 12. Januar 2016 ergänzend mit, dass Sie eine Aufschlüsselung nach Orten wünschen, sofern dies möglich sei. Ihr o.g. Informationsersuchen wird durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) nach eingehender Prüfung des Sachverhalts mit den hier vorliegenden Informationen wie aus den beigefügten Tabellen ersichtlich beantwortet.: Zur ersten Tabelle merkten die zuständigen Fachreferate der Abt. II des BAPersBw (Bereich der Personalgewinnungsorganisation), einschließlich der Karriereberatungsorganisation der Karrierecenter der Bundeswehr, folgendes an: Es wird davon ausgegangen, dass eine Weitergabe und Nutzung der bereitgestellten Informationen unter Berücksichtigung von § 3 Nr. 1 b und c IFG erfolgt und diese Informationen nicht zum Aufruf zur Störung der benannten Veranstaltungen genutzt werden. Für den Bereich des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr BFD (der gesondert abgefragt wurde) ergeben sich die folgenden geplanten Veranstaltungen: Die in den beiden Tabellen aufgeführten Veranstaltungen - welche nach Orten aufgeschlüsselt werden konnten - stellen den derzeitigen Sachstand seitens des BAPersBw dar. Bei den bereitgestellten Informationen bezüglich Ihrer Anfrage handelt es sich noch um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Mit freundlichen Grüßen