Unfallhäufigkeiten

Ich bitte um Zusendung von Informationen über

1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    11. Februar 2016
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zuse…
An Autobahndirektion Nordbayern Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unfallhäufigkeiten [#12501]
Datum
12. Januar 2016 18:13
An
Autobahndirektion Nordbayern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung von Informationen über 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen; 2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen; 3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen; 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Autobahndirektion Nordbayern
Sehr geehrte Frau Kurz, da für ihre Anfrage das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr zustä…
Von
Autobahndirektion Nordbayern
Betreff
WG: Unfallhäufigkeiten [#12501]
Datum
18. Januar 2016 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, da für ihre Anfrage das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr zuständig ist, habe ich Ihre E-Mail an die Pressestelle des StMI weitergeleitet. Von der Pressestelle des StMI werden die Daten zusammengestellt und an Sie übersandt. Die Bearbeitung wird jedoch noch kurze Zeit in Anspruch nehmen. Vielen Dank für ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Autobahndirektion Nordbayern
Sehr geehrte Frau Kurz, die Autobahndirektion Nordbayern hat uns Ihre Anfrage weitergeleitet. Zu den Fragen 1 bi…
Von
Autobahndirektion Nordbayern
Betreff
WG: Unfallhäufigkeiten
Datum
28. Januar 2016 17:42
Status
Sehr geehrte Frau Kurz, die Autobahndirektion Nordbayern hat uns Ihre Anfrage weitergeleitet. Zu den Fragen 1 bis 3: Als Unfallursache ist lediglich allgemein das Merkmal "Technische Mängel" recherchierbar. Hierunter fallen jedoch jegliche technische Mängel eines Fahrzeugs, z.B. auch defekte Rücklichter oder geplatzte Reifen. Eine Analyse bezüglich bestimmter Systeme ist deshalb nicht möglich. Zur Frage 4: Regularien hinsichtlich der IT-Sicherheit der Fahrzeugelektronik und –Software betreffen das Typgenehmigungsverfahren. Hierfür ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich an das KBA bzw. an das zuständige Bundesverkehrsministerium (BMVI) zu wenden. Im Internetauftritt des BMVI sind die Technischen Regularien zur Typgenehmigung abrufbar: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen-neu.html. Auf der Internetseite ist auch der zuständige Ansprechpartner des BMVI genannt. Viele Grüße Michael Siefener Stellvertretender Pressesprecher Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Odeonsplatz 3, 80539 München Telefon (089) 2192-2396, Telefax (089) 2192-12721