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Statistiken über Schulen in freier Trägerschaft

-Antwort auf folgende Frage:
Welche Statistiken und Informationen stehen über die Situation von Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung bzw. welche Daten werden erhoben, insbesondere über die Leistungen der Schüler (bezogen auf das Land NRW)?

-Die zur Verfügung stehenden Statistiken und Informationen über Schulen in freier Trägerschaft (bezogen auf das Land NRW).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken über Schulen in freier Trägerschaft [#12659]
Datum
23. Januar 2016 22:38
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Antwort auf folgende Frage: Welche Statistiken und Informationen stehen über die Situation von Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung bzw. welche Daten werden erhoben, insbesondere über die Leistungen der Schüler (bezogen auf das Land NRW)? -Die zur Verfügung stehenden Statistiken und Informationen über Schulen in freier Trägerschaft (bezogen auf das Land NRW).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Auftrags-Nr. 2016-025 Sehr geehrtAntragsteller/in Statistiken zum Schulbereich veröffentlicht IT.NRW in verschie…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2016-025 Statistiken über Schulen in freier Trägerschaft [#12659]
Datum
4. Februar 2016 07:12
Status
Auftrags-Nr. 2016-025 Sehr geehrtAntragsteller/in Statistiken zum Schulbereich veröffentlicht IT.NRW in verschiedener Form. Sie finden die Daten unter http://www.it.nrw.de/statistik/d/index.…. Dort finden Sie sowohl Eckdaten als auch Links zur Landesdatenbank, aus der Sie viele Daten selbst zusammenstellen und herunterladen können. Zudem werden unter Veröffentlichungen u. a. Statistische Berichte angeboten, denen Sie ausführliche Daten entnehmen können. Sie finden diese unter https://www.it.nrw.de/statistik/d/veroe…, dort im unteren Drittel der Seite. Auch das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung bietet eine Reihe von Statistikveröffentlichungen an unter https://www.schulministerium.nrw.de/doc…. Eine Übersicht über Ersatzschulen finden Sie dort in der Veröffentlichung "Das Schulwesen in NRW aus quantitativer Sicht" (https://www.schulministerium.nrw.de/doc…) auf Seite 16ff. Daten über Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in NRW nur in Form von Abiturdurchschnittsnoten erhoben. Auswertungen zur Schulen nach der Trägerschaft sind zu fast allen in den genannten Veröffentlichungen dargestellten Themenbereichen möglich. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung. Da die denkbaren Kombinationen von Auswertungen sehr umfangreich sind und eine umfassende Darstellung mit sehr hohem Arbeitsaufwand verbunden ist, müsste ich für eine tiefergehende Beantwortung Ihrer Fragen eine entsprechende Gebühr erheben. Zwar kann – wie von Ihnen erbeten – aus Billigkeitserwägungen von einer Gebührenerhebung abgesehen werden. Der Gesetzgeber hat hier aber insbes. an das Vorliegen einer sozialen Härte gedacht (§ 6 GebG NRW). Für eine solche haben Sie nichts vorgetragen. Die Absicht, erhaltene Informationen zu veröffentlichen, rechtfertigt kein Absehen von einer Gebühr. Wenn Sie zu unserem Angebot weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich oder die Kolleginnen und Kollegen vom Auskunftsdienst Schulstatistik von IT.NRW zu. Mit freundlichen Grüßen
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