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Qualitätsanalyse an Schulen

-die Abschlussberichte und die Materialsammlungen die im Rahmen der jeweils letzten Qualitätsanalyse (§ 3 Schulgesetz NRW), an allen Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, in der Stadt Bielefeld, im Kreis Gütersloh und im Kreis Herford gewonnen worden sind (für jede Schule alle verfügbaren Materialien und Abschlussberichte).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsanalyse an Schulen [#12665]
Datum
23. Januar 2016 23:45
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die Abschlussberichte und die Materialsammlungen die im Rahmen der jeweils letzten Qualitätsanalyse (§ 3 Schulgesetz NRW), an allen Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, in der Stadt Bielefeld, im Kreis Gütersloh und im Kreis Herford gewonnen worden sind (für jede Schule alle verfügbaren Materialien und Abschlussberichte).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Auftrags-Nr. 2016-026 Sehr geehrtAntragsteller/in die Qualitätsanalyse nach § 3 Schulgesetz NRW wird nicht von I…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2016-026 Qualitätsanalyse an Schulen [#12665]
Datum
4. Februar 2016 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Auftrags-Nr. 2016-026 Sehr geehrtAntragsteller/in die Qualitätsanalyse nach § 3 Schulgesetz NRW wird nicht von IT.NRW durchgeführt. Dementsprechend liegen mir keine Daten vor. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Qualitaetsanalyse/index.html. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.