Umgang mit Anträgen auf Erwerb eines Führerscheins außerhalb von Hamburg

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Prozesse, Abläufe, Informationsblätter und ähnliches zum Umgang Ihrerseits mit Anträgen auf Erwerb des Führerscheins von in Hamburg ansässigen Personen, welche Ihren Führerschein NICHT in Hamburg erwerben wollen. Damit ist gemeint, das die Fahrschule nicht in Hamburg liegt und auch die Prüfungen nicht in Hamburg absolviert werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anträgen auf Erwerb eines Führerscheins außerhalb von Hamburg [#132893]
Datum
23. April 2019 20:51
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Prozesse, Abläufe, Informationsblätter und ähnliches zum Umgang Ihrerseits mit Anträgen auf Erwerb des Führerscheins von in Hamburg ansässigen Personen, welche Ihren Führerschein NICHT in Hamburg erwerben wollen. Damit ist gemeint, das die Fahrschule nicht in Hamburg liegt und auch die Prüfungen nicht in Hamburg absolviert werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: Umgang mit Anträgen auf Erwerb eines Führerscheins außerhalb von Hamburg [#132893]
Datum
23. April 2019 20:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Haben Sie daher bitte etwas Geduld, wir melden uns. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/lbv/ Ihr LBV Team

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 23.04.2019 auf Zugang zu Informationen nach § 1…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Ihr Antrag vom 23.04.2019 zu Informationen zum Umgang mit Anträgen auf Erwerb eines Führerscheins außerhalb von Hamburg
Datum
20. Mai 2019 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 23.04.2019 auf Zugang zu Informationen nach § 11 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG), mit dem Sie um Informationen zum Umgang mit Anträgen auf Erwerb eines Führerscheins außerhalb Hamburgs von in Hamburg wohnhaften Personen baten. Nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung des Fachbereiches für Fahrerlaubnisangelegenheiten in Hamburg Mitte muss ich Ihnen leider mitteilen, dass keine entsprechenden Informationsgegenstände nach dem Hamburger Transparenzgesetz vorliegen. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen