Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für alle zentralen Abitur-Prüfungen und zentralen Abitur-Nachprüfungen in Nordrhein-Westfalen seit 2007.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
21. Juni 2019 23:45
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für alle zentralen Abitur-Prüfungen und zentralen Abitur-Nachprüfungen in Nordrhein-Westfalen seit 2007.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
21. Juni 2019 23:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.06.2019. Aufgrund der Datenmenge der von Ihnen …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
13. August 2019 09:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.06.2019. Aufgrund der Datenmenge der von Ihnen angefragten Information ist ein elektronischer Versand nicht zweckmäßig. Daher wäre der Einsatz eines Datenträgers notwendig, der an eine von Ihnen zu benennende Adresse versandt würde. Aufgrund des Umfangs der Amtshandlung würde eine Gebühr in Höhe von 65 €, inklusive Versandkosten, erhoben. Ich bitte Sie um Nachricht, ob Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag aufrechterhalten. In diesem Fall bitte ich Sie eine entsprechende Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage. In der Vergangenheit hat Ihr Minist…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
10. September 2019 20:36
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage. In der Vergangenheit hat Ihr Ministerium häufig Dokumente über ein Passwortgeschütztes Online-Portal zur Verfügung gestellt (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/zentrale-prufungen-aufgaben/169408/anhang/Anlage_geschwaerzt.pdf). Da ich davon ausgehe, dass dieses Portal auch eine größere Zahl an Daten verarbeiten kann und dabei keine Kosten für die Bereitstellung von Dokumenten entstehen, bitte ich Sie zu prüfen, ob der Versand über das Portal möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Portal nimmt nur E-Mails mit einer maximalen Größe von 18 MB an. Eine Aufteilu…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
11. September 2019 11:48
Status
Warte auf Antwort
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805 Bytes
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992 Bytes
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908 Bytes
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882 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in das Portal nimmt nur E-Mails mit einer maximalen Größe von 18 MB an. Eine Aufteilung der gesamten Menge auf über 1.000 E-Mails ist weder zweckmäßig noch sinnvoll. Die Nutzung der Cloud ist für Dateien dieser Größenordnung nicht möglich. Und auch hier würde eine Aufteilung so viel Aufwand bedeuten, dass wiederum eine Gebühr zu erheben wäre. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Unter Verweis auf § 5 Abs. 1 IFG NRW (Wahl der Art des Informationszugangs) bitte ich darum, …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
17. September 2019 13:52
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Unter Verweis auf § 5 Abs. 1 IFG NRW (Wahl der Art des Informationszugangs) bitte ich darum, die Dateien auf folgender Seite hochzuladen: [geschwärzt] Bei dieser Seite handelt es sich um einen von mir persönlich betriebenen, nicht kommerziellen Cloud Speicher. Sie können und dürfen nahezu beliebige viele Dateien hochladen, der freie Speicherplatz liegt bei > 1 TB. Die dort hochgeladenen Dateien sind nur für mich persönlich und für Sie, da Sie den Link besitzen, zugänglich (vorbehaltlich späteren, mit dem Urheberrecht vereinbaren, Kopien). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 152019 Antwort an: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
17. Oktober 2019 13:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen“ vom 21.06.2019 (#152019) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Auf meinen Vorschlag zur elektronischen Übersendung haben Sie seit 1 Monat nicht reagiert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ansonsten werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
17. Oktober 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archi…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
17. Oktober 2019 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

geschwärzt
34,1 KB
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805 Bytes
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882 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv sowie ein Passwort, mit dem Sie dieses öffnen können. Hierin befinden sich dann die entsprechenden Aufgaben. Das Archiv ist bis zum 19.11.2019 herunterladbar. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Dokumente! Eine elektronische Zusendung reicht …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben seit 2007 in Nordrhein-Westfalen [#152019]
Datum
18. Oktober 2019 22:18
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Dokumente! Eine elektronische Zusendung reicht natürlich aus, die ausgedruckte Form ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>