Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")

Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") ihres Twitter-Accounts unter dem Namen BMI_Bund (https://twitter.com/BMI_Bund), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit Ihrem Account angemeldet sind.

Technische Hinweise:
1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen.
Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind.
Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen.
2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].)

Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben):
1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind.
2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden.
2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu.
2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen.
3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe".
4. "Videos" (unter "Mehr")
5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr")
6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten.

Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren.
Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen.

¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.)

[1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bildschirmschnappsc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152903]
Datum
28. Juni 2019 22:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") ihres Twitter-Accounts unter dem Namen BMI_Bund (https://twitter.com/BMI_Bund), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit Ihrem Account angemeldet sind. Technische Hinweise: 1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen. Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind. Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen. 2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].) Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben): 1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind. 2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden. 2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu. 2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen. 3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe". 4. "Videos" (unter "Mehr") 5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr") 6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten. Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren. Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen. ¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.) [1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2031 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152903]
Datum
1. Juli 2019 09:23
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2031 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt- Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2031 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Postadresse. Mit freundlichen Grüße…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152903]
Datum
1. Juli 2019 20:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2031 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag vom 28. Juni 2019 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz hier: Screenshots von Twitter-Analysedaten Akten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 28. Juni 2019
Datum
11. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
437,6 KB
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz hier: Screenshots von Twitter-Analysedaten Aktenzeichen: 13002/4#2031
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 28. Juni 2019 [#152903]
Sehr geehrteAntragsteller/in Gegen ihre Entscheidung vom 11.07.2019 er…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 28. Juni 2019 [#152903]
Datum
17. Juli 2019 23:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Gegen ihre Entscheidung vom 11.07.2019 erhebe ich hiermit Widerspruch. Sie scheinen der Auffassung zu sein, dass das Anfertigen von Bildschirmfotos ein nicht durch das IFG erfasstes „Herstellen neuer Informationen” darstelle. Beim Anfertigen eines Screenshots von vorhandenen amtlichen Informationen handelt es sich insoweit eher um eine „Übertragungsleistung, die als Vorbedingung des Informationszugangs lediglich ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt” (BVerwG, NVwZ 2015, 669 Rn. 37). § 2 Nr. 1 IFG umfasst sämtliche Aufzeichnungen „unabhängig von der Art ihrer Speicherung”. Hierbei handelt es sich um digitale Aufzeichnung von Aufrufszahlen und weiteren Statistiken. Diese werden in digitaler Form auf den Servern der „Twitter International Company” für Sie zum Abruf bereit gehalten. Daher sind diese Daten prinzipiell vorhanden. Das Erstellen eines Screenshots („Bildschirmfotos”) stellt hierbei keine Informationserstellung, mehr eine Informationsbündelung dar. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG müssen Sie diese Informationen in dem von mir gewünschten Format zur Verfügung stellen. Wenn das Anfertigen von Bildschirmfotos einen übergroßen Aufwand darstellen würde, so können Sie diese Informationen auch auf anderem Wege zugänglich machen. Ihre benötigte Tätigkeit besteht lediglich in der Bereitstellung und Übermittlung dieser Informationen an mich als Antragsteller. Dieser Prozess besteht aus üblichen Bürotätigkeiten, die oft bei IFG-Anfragen benötigt werden, und erzeugt keinerlei neue Informationen. Die Informationen, die Ihnen von Twitter in Form einer Webseite ausgeliefert wurden, sind dabei beispielsweise durch Erstellung eines Bildschirmfotos (Bildschirmschnappschuss/"Screenshot") an mich zu übermitteln. In der Form der Informationsübermittlung habe ich Ihnen mit Absicht alle Freiheiten gelassen, wobei ich meine Präferenz ausgedrückt habe, allerdings können Sie bspw. auch die Webseite inklusive aller Informationen auszudrucken und an mich senden. Ich möchte jedoch erneut darauf hinweisen, dass ich nach § 1 Abs. 2 IFG eine digitale Antwort in Form einer E-Mail wünsche. Diese Argumentation soll verdeutlichen, dass beim einfachen Erstellen eines Bildschirmfotos keinerlei neue Informationen generiert oder hergestellt werden, sondern lediglich existierende Informationen umgewandelt werden bzw. in ein Format übertragen werden, in dem Sie an mich, als Antragsteller, übermittlungsfähig sind. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass alle erbetenen Informationen bereits „vorhanden und gespeichert“ sind und es sich ebenfalls um „Formen von festgehaltener und gespeicherter Information“ (BT-Drs. 15/4493, S. 8) handelt, da diese Informationen bereits auf den Servern von Twitter gespeichert sind. Die Erstellung der Auswertungen und Screenshots erfordert in diesem Fall einen geringfügigen Verwaltungsaufwand und ist somit ebenfalls eine einfache Auskunft nach § 10 Nr. 1 IFG. Nach Ihrer Argumentation wäre auch das Einscannen oder Fotografieren eines amtlichen Dokumentes eine „Herstellung neuer Informationen”. Wie an vielen IFG-Anfragen zu sehen, ist dies jedoch eine gängige Art Informationen zu übermitteln und kein Ablehnungsgrund. Falls Sie bspw. das Erstellen eines analogen oder digitalen Fotos mittels externer Geräte (Fotokamera etc.) nicht zur „Herstellung neuer Informationen” zählen, so sei es Ihnen freilich auch erlaubt, mehrere Fotografien eines Monitors zu erstellen, auf dem die Webseite mit allen angeforderten Informationen dargestellt ist oder beispielsweise die Webseite auszudrucken. Allerdings würde ich es, nebst § 1 Abs. 2 S. 2 IFG auch des Umweltschutzes wegen, bevorzugen all diese Informationen im Digitalen zu halten und nicht per Briefpost zu versenden. Der alleinige Aufruf der Webseite kann wohl schwerlich als Informationsherstellung gewertet werden, schließlich rufen Sie Informationen nur ab und stellen diese nicht persönlich her. Die Informationen sind dem BMU auch in der Form vorhanden, als dass Sie mit einem Klick aufgerufen werden können. Ebenfalls möchte ich anzweifeln, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihres Social Media Teams diese Informationen nicht bereits einmal angefragt hat. Ferner möchte ich noch einmal betonen, dass Sie alle angeforderten Informationen, d.h. alle Informationen, die auf den entsprechend genannten Analyseseiten vorhanden sind, mir in jedem Format zusenden können. Es müssen nicht zwingend Bildschirmfotos sein, solange alle abgebildeten Informationen enthalten sind. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Bildschirmfotos wohl eine der einfachsten Möglichkeiten darstellen, diese Information zu übermitteln. Des Weiteren fehlt Ihrer Antwort die übliche Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 37 Abs. 6 VwVfG. Daher habe ich im Einklang mit § 58 Abs. 2 VwGO nun ein Jahr lang Zeit, Rechtsbehelfs einzulegen. Für weitere Antworten möchte ich ergänzend auch des Umweltschutzes wegen darauf verweisen, dass ein Briefversand nicht nötig ist, und ich den E-Mail-Versand bevorzugen würde. Falls benötigt, so finden Sie meine private E-Mail-Adresse folgend: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz, Screenshots von Twitter-Analysedaten
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, Screenshots von Twitter-Analysedaten
Datum
19. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
594,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 28. Juni 2019 [#152903]
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 28. Juni 2019 [#152903]
Datum
23. Juli 2019
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 28. Juni 2019 [#152903] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 28. Juni 2019 [#152903]
Datum
31. Juli 2019 19:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")“ vom 28.06.2019 (#152903) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz, hier: Screenshots von Twitter-Analysedaten; Bezug: Ihr Antrag vom 28. Juni 2…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz, hier: Screenshots von Twitter-Analysedaten; Bezug: Ihr Antrag vom 28. Juni 2019, Mein Bescheid vom 11. Juli 2019, Ihr Widerspruch vom 23. Juli 2019
Datum
6. August 2019
Status
Warte auf Antwort
(erhalten am 10.08.2019)