Förderung von Wanderkarten des Kraichgau-Stromberg e.V.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Jahren 2018 und 2019 hat der Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. zusammen mit dem Naturpark Stromberg-Heuchelberg e.V. neue Wanderkarten für seine Region aufgelegt und Informationstafeln mit Wanderkarten aufgestellt. Bitte senden Sie mir sämtliche beim Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg vorhandenen Informationen zur dieser Förderung, insbesondere die Antragsunterlagen und den Schriftwechsel mit den Antragsstellern, zu.
Für die Tourismusförderung ist laut einer Antwort des MLR vom 18. Juli 2019 auf meine Anfrage nach LIFG vom 30. Juni 2019 das MJ zuständig (siehe https://fragdenstaat.de/a/153731).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum18. Juli 2019
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17. August 2019
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