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Schreiben und Unterlagensammlung über „Die PARTEI“ zur Bundestagswahl 2009

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Das Schreiben vom 9. April 2009 und die zu diesem damaligen Datum aktualisierte Fassung der Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters über die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)“, die nach Angaben des Statistischen Bundesamts und des Bundeswahlleiters Roderich Egeler (https://web.archive.org/web/20090815231049/https://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/presse/50_Info_DIE-PARTEI.html) Teil der Kriterien und des Gesamtbilds der tatsächlichen Verhältnisse waren, aufgrund derer „Die PARTEI“ nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anerkannt wurde. Ich bitte Sie, nach Schwärzung von personenbezogenen Daten die Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben vom 9…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben und Unterlagensammlung über „Die PARTEI“ zur Bundestagswahl 2009 [#159219]
Datum
20. Juli 2019 14:58
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben vom 9. April 2009 und die zu diesem damaligen Datum aktualisierte Fassung der Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters über die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)“, die nach Angaben des Statistischen Bundesamts und des Bundeswahlleiters Roderich Egeler (https://web.archive.org/web/20090815231049/https://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/presse/50_Info_DIE-PARTEI.html) Teil der Kriterien und des Gesamtbilds der tatsächlichen Verhältnisse waren, aufgrund derer „Die PARTEI“ nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anerkannt wurde. Ich bitte Sie, nach Schwärzung von personenbezogenen Daten die Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 290: Schreiben und Unterlagensammlung über „Die PARTEI“ zur Bundestagswahl 2009 [#159219]
Datum
22. Juli 2019 08:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Juli 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30290 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrags hat sich leider aufgrund von Urlaubszeit und Antragsau…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG Antrag: Schreiben und Unterlagensammlung über „Die PARTEI“ zur Bundestagswahl 2009 (A-IR/11100100-IF30290)
Datum
19. August 2019 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrags hat sich leider aufgrund von Urlaubszeit und Antragsaufkommen verzögert. Darüber hinaus obliegt uns im Rahmen der Bescheidung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls die Prüfung, ob ggf. in begehrten Unterlagen vorhandene personenbezogene Daten herausgegeben werden können oder die entsprechenden Daten zu schwärzen sind. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor. Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld und kommen erneut unaufgefordert auf Sie zurück. Für ihr Verständnis bedanken wir uns und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
IFG-Bescheid: Unterlagen Die PARTEI (Az. A-IR/11100100-IF30290) Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachri…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Unterlagen Die PARTEI (Az. A-IR/11100100-IF30290)
Datum
4. September 2019 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 20. Juli 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30290) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um Zuleitung des Schreibens vom 9. April 2009 und die zu diesem damaligen Datum aktualisierte Fassung der Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters über die "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)", die nach Angaben des Statistischen Bundesamts und des Bundeswahlleiters Roderich Egeler (https://web.archive.org/web/20090815231049/https://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/presse/50_Info_DIE-PARTEI.html) Teil der Kriterien und des Gesamtbilds der tatsächlichen Verhältnisse waren, aufgrund derer "Die PARTEI" nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anerkannt wurde. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bundeswahlleiter folgendes mit: Anbei erhalten Sie die gewünschten Parteiunterlagen sowie ein Schreiben des Büros des Bundeswahlleiters vom 09. April 2009. Ob es sich dabei um das gewünschte Schreiben handelt, kann mangels weiterer Angaben nicht sicher eingeschätzt werden, der inhaltliche Zusammenhang spricht aber dafür. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir zu entschuldigen und bedanken uns für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid: Unterlagen Die PARTEI (Az. A-IR/11100100-IF30290) [#159219] Sehr geehrteAntragsteller/in ich da…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Unterlagen Die PARTEI (Az. A-IR/11100100-IF30290) [#159219]
Datum
5. September 2019 09:28
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Übersendung der gewünschten Unterlagen, mit der die Anfrage abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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