Rundverfügung 004/2011

Rundverfügung 004/2011, sollten dafür Kosten anfallen zumindest den Titel der Rundverfügung.

Aus Ihrer Antwort auf eine andere IFG-Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuell-gulitge-verfugungen/) geht ein Nummerierungsschema hervor, das nahelegt, dass eine Rundverfügung 004/2011 existiert. Ich möchte daher den Titel und den Volltext der Rundverfügung erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rundverfügung 004/2…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
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Betreff
Rundverfügung 004/2011 [#162463]
Datum
3. August 2019 03:03
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rundverfügung 004/2011, sollten dafür Kosten anfallen zumindest den Titel der Rundverfügung. Aus Ihrer Antwort auf eine andere IFG-Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuell-gulitge-verfugungen/) geht ein Nummerierungsschema hervor, das nahelegt, dass eine Rundverfügung 004/2011 existiert. Ich möchte daher den Titel und den Volltext der Rundverfügung erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrteAntragsteller/in den Empfang Ihrer Anfrage vom 03. August 2019 bestätige ich hiermit. Leider wurde I…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Rundverfügung 004/2011, #162463
Datum
13. August 2019 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in den Empfang Ihrer Anfrage vom 03. August 2019 bestätige ich hiermit. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem Antrag nicht weitergeleitet. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Postanschrift und - da sie die Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - eine persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen. Bei der Beantwortung einer IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Auch ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde so nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mail Adresse erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend meine Postadresse. Meine Private Email lautet <<E-Mail-Adresse>…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundverfügung 004/2011, #162463 [#162463]
Datum
19. August 2019 13:44
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend meine Postadresse. Meine Private Email lautet <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gültigkeit der o. g. Rundverfügung ist mit Datum 13.02.2013 ausgelaufen; sie ist…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Rundverfügung 004/2011, # 162463, IFG-Anfrage vom 03.08.2019
Datum
22. August 2019 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gültigkeit der o. g. Rundverfügung ist mit Datum 13.02.2013 ausgelaufen; sie ist folglich nicht mehr gültig. Sie behandelte das Thema der jährlichen Unterweisungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Mit freundlichen Grüßen