Anzahl bearbeiteter Anfragen zu Kontrollberichten

Wie viele Anfragen nach VIG zu Kontrollberichten zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sind in 2019 bisher eingegangen?
Wie viele wurden abschließend bearbeitet? (Endeten also in einer Mitteilung des angefragten Kontrollergebnisses.)
Wurden bisher uberhaupt Fälle abschließend bearbeitet?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Marco Beyer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folge…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Details
Von
Marco Beyer
Betreff
Anzahl bearbeiteter Anfragen zu Kontrollberichten [#164968]
Datum
26. August 2019 12:52
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anfragen nach VIG zu Kontrollberichten zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sind in 2019 bisher eingegangen? Wie viele wurden abschließend bearbeitet? (Endeten also in einer Mitteilung des angefragten Kontrollergebnisses.) Wurden bisher uberhaupt Fälle abschließend bearbeitet?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Beyer [geschwärzt] Postanschrift Marco Beyer [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Marco Beyer

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