aktuelles und zukünftiges TETRA-Netz der Bundeswehr

Fragen an die Autorisierte Stelle des Bundes für den Digitalfunk im Referat 57 "Sprech- und Datenfunk"

Der Bundestag hat im Februar die Einbindung der Bundeswehr in das BOS-Digitalfunknetz beschlossen.
Siehe auch:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/BOS-Digitalfunk-wird-fuer-Bundeswehr-geoeffnet-4316106.html
Zitat: "...Bisher durften nach der BOS-Funkrichtlinie nur die 8500 Bundeswehr-Teilnehmer das Funknetz nutzen, die selber Polizei- und Rettungsdienste stellen, also die Feldjäger, Sanitäter- und Feuerwehreinheiten.
Künftig kommen rund 40.000 allgemeine Teilnehmer der Bodentruppen hinzu..."

Die Verwaltung der TETRA-Nutzer der Bundeswehr erfolgt laut Aussage der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Sicherheitsorganisationen (BDBOS) durch Ihre Stelle.

Mein Fragen:

1) Laut Bundesnetzagentur ist die TETRA Mobile Netzkennung (MNC) "279" dem Bundesministerium der Verteidigung zugewiesen.
Nutzen die aktuellen TETRA-Nutzer der Bundeswehr (d.h. die 8500 Bundeswehr-Teilnehmer, die selber Polizei- und Rettungsdienste stellen, also die Feldjäger, Sanitäter- und Feuerwehreinheiten) die MNC "279" ?

2) Werden die zukünftigen TETRA-Teilnehmer (d.h. die 40.000 allgemeine Teilnehmer der Bodentruppen) zukünftig diese MNC "279" nutzen ?

3) Die BDBOS nutzt aktuell die MNC "1000", "1001", "1002", "1004", "1005", "1010", "1011", "1012", "1013", "1014", "1015" und "1100".
Welche dieser MNC wird zukünftig durch die Bundeswehr genutzt ?

4) Wird die Bundeswehr eine eigene neue MNC nutzen ?

5) Beinhaltet der Netzaufbau für die Bundeswehr auch die neuen Frequenzbereiche bei 450 und 700 MHz für Breitbandanwendungen (Breitband-Public Protection and Disaster Relief (PPDR)) ?
Siehe auch:
https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2018/180716_frequenzen.html

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Autor…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktuelles und zukünftiges TETRA-Netz der Bundeswehr [#165686]
Datum
1. September 2019 19:32
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Autorisierte Stelle des Bundes für den Digitalfunk im Referat 57 "Sprech- und Datenfunk" Der Bundestag hat im Februar die Einbindung der Bundeswehr in das BOS-Digitalfunknetz beschlossen. Siehe auch: https://www.heise.de/newsticker/meldung/BOS-Digitalfunk-wird-fuer-Bundeswehr-geoeffnet-4316106.html Zitat: "...Bisher durften nach der BOS-Funkrichtlinie nur die 8500 Bundeswehr-Teilnehmer das Funknetz nutzen, die selber Polizei- und Rettungsdienste stellen, also die Feldjäger, Sanitäter- und Feuerwehreinheiten. Künftig kommen rund 40.000 allgemeine Teilnehmer der Bodentruppen hinzu..." Die Verwaltung der TETRA-Nutzer der Bundeswehr erfolgt laut Aussage der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Sicherheitsorganisationen (BDBOS) durch Ihre Stelle. Mein Fragen: 1) Laut Bundesnetzagentur ist die TETRA Mobile Netzkennung (MNC) "279" dem Bundesministerium der Verteidigung zugewiesen. Nutzen die aktuellen TETRA-Nutzer der Bundeswehr (d.h. die 8500 Bundeswehr-Teilnehmer, die selber Polizei- und Rettungsdienste stellen, also die Feldjäger, Sanitäter- und Feuerwehreinheiten) die MNC "279" ? 2) Werden die zukünftigen TETRA-Teilnehmer (d.h. die 40.000 allgemeine Teilnehmer der Bodentruppen) zukünftig diese MNC "279" nutzen ? 3) Die BDBOS nutzt aktuell die MNC "1000", "1001", "1002", "1004", "1005", "1010", "1011", "1012", "1013", "1014", "1015" und "1100". Welche dieser MNC wird zukünftig durch die Bundeswehr genutzt ? 4) Wird die Bundeswehr eine eigene neue MNC nutzen ? 5) Beinhaltet der Netzaufbau für die Bundeswehr auch die neuen Frequenzbereiche bei 450 und 700 MHz für Breitbandanwendungen (Breitband-Public Protection and Disaster Relief (PPDR)) ? Siehe auch: https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2018/180716_frequenzen.html Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-58 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vo…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage aktuelles und zukünftiges TETRA-Netz der Bundeswehr [#165686]
Datum
3. September 2019 10:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - 19-58 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 1. September 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
272,5 KB

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: aktuelles und zukünftiges TETRA-Netz der Bundeswehr [#165686]
Datum
22. September 2019 14:01
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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