Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

Anzahl der Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die 2018 gegen Personen mit Wohnsitz in den Mitgliedstaaten der EU (ohne Deutschland) erlassen wurden.

Sowie jeweils hierzu der
- Anteil der Verfahren, in deren Rahmen das Bußgeld mit einer zuvor erhobenen Sicherheitsleistung verrechnet worden ist.
- Anteil der Verfahren, in denen das Bußgeld freiwillig nachträglich beglichen wurde.
- Anteil der Verfahren für die im Sinne des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen Vollstreckungsersuchen gestellt wurden.
- Anteil der Verfahren, deren Vollstreckung aufgrund sonstiger bilateralen Abkommen möglich war.

Sollten Ihnen noch keine Daten für das Jahr 2018 vorliegen bitte ich Sie ersatzweise die nächst-aktuellsten Daten als Grundlage zu nehmen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vollstreckung von Bußgeldbescheiden [#166436]
Datum
11. September 2019 19:19
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die 2018 gegen Personen mit Wohnsitz in den Mitgliedstaaten der EU (ohne Deutschland) erlassen wurden. Sowie jeweils hierzu der - Anteil der Verfahren, in deren Rahmen das Bußgeld mit einer zuvor erhobenen Sicherheitsleistung verrechnet worden ist. - Anteil der Verfahren, in denen das Bußgeld freiwillig nachträglich beglichen wurde. - Anteil der Verfahren für die im Sinne des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen Vollstreckungsersuchen gestellt wurden. - Anteil der Verfahren, deren Vollstreckung aufgrund sonstiger bilateralen Abkommen möglich war. Sollten Ihnen noch keine Daten für das Jahr 2018 vorliegen bitte ich Sie ersatzweise die nächst-aktuellsten Daten als Grundlage zu nehmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung von Bußgeldbescheiden“ vom 11.09.2…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollstreckung von Bußgeldbescheiden [#166436]
Datum
17. Oktober 2019 02:46
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung von Bußgeldbescheiden“ vom 11.09.2019 (#166436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u. a. Erinnerung wurde mir heute zugeleitet. Ich werde mich der Angelegenheit …
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: Vollstreckung von Bußgeldbescheiden [#166436]
Datum
22. Oktober 2019 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u. a. Erinnerung wurde mir heute zugeleitet. Ich werde mich der Angelegenheit sofort annehmen und mich um eine schnellstmögliche Rückantwort kümmern. Die offensichtlich entstandene Verzögerung, deren Gründe mir derzeit nicht bekannt sind, bitte ich zu entschuldigen. Bei weiteren Rückfragen können Sie mich auch gerne unter der u. a. Rufnummer kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten ist ein erheblicher Persona…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Vollstreckung von Bußgeldbescheiden [#166436]
Datum
31. Oktober 2019 10:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten ist ein erheblicher Personalaufwand erforderlich, daher können die gewünschten Informationen nur im Wege einer gebührenpflichtigen Auskunft nach § 11 IFG NRW gewährt werden. Es ist mit Gebühren in Höhe von ca. 100,- € zu rechnen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an einer solchen gebührenpflichtigen Auskunft interessiert sind. Zum Zwecke des Gebührenbescheides benötige ich weiterhin ihrer volle postalische und Melde-Adresse, die unter ihrem Informationsantrag mitgeteilte Adresse ist leider lückenhaft. Mit freundlichen Grüßen