dika im Kommunalreferat

In der Beschlussvorlage für den Stadtrat (14-20 / V 06056) wurde auf S. 4 das Vorhaben
Einführung einer Mediendatenbank

Ich bitte um Zusendung der Projektkonzeption.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Juni 2016
  • Frist
    12. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    85,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
dika im Kommunalreferat [#17041]
Datum
9. Juni 2016 18:11
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Beschlussvorlage für den Stadtrat (14-20 / V 06056) wurde auf S. 4 das Vorhaben Einführung einer Mediendatenbank Ich bitte um Zusendung der Projektkonzeption.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen eines Antrages nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
dika im Kommunalreferat [#17041]
Datum
6. Juli 2016 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen eines Antrages nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München hatten Sie am 09.06.2016 um Zusendung der Projektkonzeption für das Vorhaben "Einführung einer Mediendatenbank" im Kommunalreferat gebeten. Aufgrund der Komplexität der von Ihnen begehrten Informationen und der damit verbundenen umfangreichen Klärungsbedarfe ist es uns leider nicht möglich, Ihr Anliegen innerhalb der vorgesehenen Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat abschließend zu bearbeiten. Wir werden daher die in § 5 Abs. 3 der Informationsfreiheitssatzung genannte Verlängerung der Frist um zwei Monate benötigen und bitten Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zwischeninformation. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
dika im Kommunalreferat [#17041]
Datum
7. Juli 2016 01:42
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zwischeninformation. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der LHM Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihre Auskunftsersuchen vom 0…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der LHM
Datum
7. Oktober 2016 18:00
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihre Auskunftsersuchen vom 09.06.2016 wünschen Sie die Zuleitung der "Projektkonzeption" für das mit Stadtratsbeschluss 14-20 / V 06056 gebilligte Vorhaben. Wir gehen davon aus, dass Sie mit dieser Anfrage Informationen zu dem für das Vorhaben "Mediendatenbank" (hier Bereich KR - BdR) erstellten Fachkonzept abfragen. Das Fachkonzept bildet voraussichtlich die Grundlage für die ggf. im Wege eines formalen Vergabeverfahrens durchzuführende Beschaffung von externen Dienstleistungen zur Realisierung des o. g. Konzepts. Ein Vergabeverfahren hat indes zur gesetzlichen Voraussetzung, dass die Mitteilung über die Anforderungen an die zu verschaffende Leistung einheitlich für alle potentiellen Marktteilnehmer erst mit Eröffnung der Ausschreibungsphase öffentlich gemacht werden kann. Um hier nicht Beanstandungen potentieller Bieter und ggf. der Aufhebung von Vergabeentscheidungen durch die Vergabekammer ausgesetzt zu sein, kann deswegen nur eine entsprechend überarbeitete Fassung des Fachkonzepts ausgereicht werden. Ein Anspruch auf Informationen, die gesetzlich geheim zu halten sind, besteht nicht; § 6 Abs. 2 Nr. InformationsfreiheitsS. Nach § 8 S 1, Satz 2 InformationsfreiheitsS i. V. m. Art. 2, 6 BayKG, § 2 KostenS, Komm-KostenVZ Tarif 01 sind wir verpflichtet, für Auskünfte nach der Informationsfreiheitssatzung Gebühren zu erheben. Infolge der erforderlichen Bearbeitung des Fachkonzepts "Vorhaben Mediendatenbank" muss im Vorgriff für die Erteilung der schriftlichen Auskunft bei Herausgabe der Abschrift (Fachkonzept) ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand angenommen werden. Insbesondere wird eine eigenständige Zusammenstellung des Inhalts erforderlich sein, um öffentliche Interessen (an einem den gesetzlichen Vorschriften genügendem Vergabeverfahren) zu schützen. Die von Ihnen beantragte Auskunft wird deswegen nach Tarif 01, Ziffer 0113 des Komm-KostenVZ zur KostenS gebührenpflichtig sein. Der Gebührenrahmen liegt hier zwischen 60,-- € und 500,-- €. In Ansehung des nicht unerheblichen Bearbeitungsaufwandes einerseits, jedoch auch unter Berücksichtigung des Rechts auf Informationszugang (vgl. § 8 Satz 2 InformationsfreiheitsS) werden wir für diese Auskunft eine Gebühr von 85,-- € (fünfundachtzig Euro) erheben. Diese Gebühr wird mit gesondertem Gebührenbescheid fällig gestellt. Der Gebührenbescheid ist ein belastender Verwaltungsakt, der zu seiner Wirksamkeit Ihnen gegenüber bekannt gemacht werden muss. Wir bitten Sie daher, uns Ihre zustellungsfähige Postanschrift zu benennen. Mit freundlichen Grüßen