Open-Access-Strategie für Thüringen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen, wie weit die Erarbeitung der Open-Access-Strategie für Thüringen fortgeschritten ist. Falls es einen Entwurf gibt, ist dieser öffentlich einsehbar? Falls es keinen Entwurf gibt, wie sieht die weitere Planung aus? Ich beziehe mich auf die Aussage des Koalitionsvertrages der 6. WP auf Seite 51: „Thüringen wird eine Open-Access-Strategie erarbeiten und umsetzen.“

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2016
  • Frist
    13. August 2016
  • Ein:e Follower:in
Verena Wohlleben
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag n…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
Verena Wohlleben
Betreff
Open-Access-Strategie für Thüringen [#17297]
Datum
12. Juli 2016 20:02
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, wie weit die Erarbeitung der Open-Access-Strategie für Thüringen fortgeschritten ist. Falls es einen Entwurf gibt, ist dieser öffentlich einsehbar? Falls es keinen Entwurf gibt, wie sieht die weitere Planung aus? Ich beziehe mich auf die Aussage des Koalitionsvertrages der 6. WP auf Seite 51: „Thüringen wird eine Open-Access-Strategie erarbeiten und umsetzen.“ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Verena Wohlleben
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Ihre Anfrage vom 13.07.2016 bzgl. Open-Access-Strategie f= FCr Thüringen Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teil…
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.07.2016 bzgl. Open-Access-Strategie f= FCr Thüringen
Datum
13. Juli 2016 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bzgl. der Open-Access-Strategie für Thüringen bei uns eingegangen ist. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Eine Antwort auf ihre Email erhalten Sie nach erfolgter Bearbeitung von dort. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ziffer 2.7.5. der am 5. Januar 2016 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung IV zwisc…
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
Open-Access-Strategie für Thüringen [#17297]
Datum
21. Juli 2016 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ziffer 2.7.5. der am 5. Januar 2016 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes werden das Land und die Hochschulen bis 2017 eine Strategie zur Digitalisierung an den Thüringer Hochschulen entwickeln. Diese soll die einzelnen Standorte vernetzen und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Teil dieser Strategie wird auch der Bereich open access sein. Die Arbeit an dieser Strategie soll erst im Herbst 2016 beginnen. Insofern liegt im Moment noch kein Entwurf vor. Mit freundlichen Grüßen
Verena Wohlleben
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich konkretisiere meine Anfra…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
Verena Wohlleben
Betreff
AW: Open-Access-Strategie für Thüringen [#17297]
Datum
21. Juli 2016 13:17
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich konkretisiere meine Anfrage: Ist für den Freistaat Thüringen eine eigene Open-Access-Strategie - wie von Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bereits beschlossen - geplant? Oder bezieht sich die Aussage des Koalitionsvertrages zu einer Open-Access-Strategie auf eine geplante Digitalisierungsstrategie und damit ausschließlich auf Digitalisate? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die geplante Digitalisierungsstrategie des Landes Thüringen für den Hochschulbereich …
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
AW: Open-Access-Strategie für Thüringen [#17297]
Datum
2. August 2016 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die geplante Digitalisierungsstrategie des Landes Thüringen für den Hochschulbereich wird nicht nur den Umgang mit Digitalisaten betreffen, sondern soll sich auf alle Prozesse der Digitalisierung in Forschung und Lehre beziehen. Dazu zählt auch der Bereich Open Access, für den es deshalb nach derzeitigem Planungsstand keine eigene Strategie geben soll. Mit freundlichen Grüßen