Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi"

Anfrage an: Universität Erfurt

Den Vertrag mit dem Hersteller des Literaturverwaltungsprogramms "citavi", der die Universität Erfurt zur Bereitstellung einer citavi-Campusliszenz für Studierende berechtigt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2016
  • Frist
    6. September 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vert…
An Universität Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi" [#17460]
Datum
5. August 2016 10:32
An
Universität Erfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit dem Hersteller des Literaturverwaltungsprogramms "citavi", der die Universität Erfurt zur Bereitstellung einer citavi-Campusliszenz für Studierende berechtigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Evi Denz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Erfurt
Sehr geehrte Dame bzw. sehr geehrter Herr, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, der wir leider nicht entnehm…
Von
Universität Erfurt
Betreff
Antw: Wtrlt: Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi" [#17460]
Datum
26. August 2016 13:23
Status
Sehr geehrte Dame bzw. sehr geehrter Herr, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, der wir leider nicht entnehmen können, wer anfragt. Wir bitten insoweit um entsprechende Information. Zugleich möchten wir Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass wir aufgrund einer Vertraulichkeitsklausel im Sie interessierenden Vertrag keine weiteren Auskünfte nach dem ThürIFG (dem hier wohl einzig in Betracht kommenden Gesetz) geben können. Mit freundlichen Grüßen