Grenze für die freihändige Vergabe im BMWi

Die Bundesministerien können individuelle Grenzen für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen erlassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Ausführungsbestimmungen für den Geschäftsbereich des BMWi einmal im Wortlaut zusenden könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2016
  • Frist
    25. Oktober 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesminist…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Grenze für die freihändige Vergabe im BMWi [#17942]
Datum
23. September 2016 22:20
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesministerien können individuelle Grenzen für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen erlassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Ausführungsbestimmungen für den Geschäftsbereich des BMWi einmal im Wortlaut zusenden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in gern beantworte ich Ihre Frage zur Grenze für freihändige Vergaben im Geschäftsbereic…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Grenze für die freihändige Vergabe im BMWi [#17942]
Datum
18. Oktober 2016 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gern beantworte ich Ihre Frage zur Grenze für freihändige Vergaben im Geschäftsbereich des BMWi nach § 3 Abs. 5 Buchstabe i) VOL/A. Die entsprechende Regelung lautet wie folgt: "Eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Buchstabe i) der VOL/A ist zulässig, wenn der Auftragswert der Beschaffungsmaßnahme bzw. der Jahreswert gleichartiger Beschaffungen 25.000,- Euro (ohne MwSt.) nicht überschreitet." Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die freundliche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antra…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Grenze für die freihändige Vergabe im BMWi [#17942]
Datum
18. Oktober 2016 13:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die freundliche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>