Geldausgabe G8

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie viel Geld hat die Umstellung auf G8 an Gymnasien das Bundesland Baden-Württemberg gekostet oder wurde sogar Geld eingespart?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2016
  • Frist
    11. November 2016
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Sören Berz
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Geld …
An Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Details
Von
Sören Berz
Betreff
Geldausgabe G8 [#18061]
Datum
12. Oktober 2016 16:44
An
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Geld hat die Umstellung auf G8 an Gymnasien das Bundesland Baden-Württemberg gekostet oder wurde sogar Geld eingespart? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Sören Berz <<E-Mail-Adresse>>
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Berz, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würt…
Von
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Betreff
AW: Geldausgabe G8 [#18061]
Datum
17. Oktober 2016 17:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Berz, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg ist für die Frage, welche Kosten bzw. Ersparnisse sich durch die Umstellung von G8 auf G9 in Baden-Württemberg ergeben haben, nicht zuständig. Sie verfügt über keinerlei Daten und Zahlen dazu. Ihre Anfrage haben wir daher an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Berz, auf Ihre Anfrage können wir Ihnen gerne folgende Informationen geben: Baden-Württem…
Von
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Betreff
WG: Geldausgabe G8 [#18061]
Datum
8. November 2016 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Berz, auf Ihre Anfrage können wir Ihnen gerne folgende Informationen geben: Baden-Württemberg hat beginnend mit dem Schuljahr 2004/05 ab der Klassenstufe 5 flächendeckend das achtjährige Gymnasium eingeführt. Im Jahr 2012 legten der letzte G9- und der erste G8-Jahrgang zusammen das Abitur ab, beide Jahrgänge haben gemeinsam die Kursstufe absolviert. Die Stundentafel von G8 ist in den einzelnen Klassenstufen höher als in G9. Dadurch entstand im Zuge des schrittweisen Aufwachsens bis zur Kursstufe jährlich ein Ressourcenmehrbedarf. Die Kursstufe wurde gemeinsam geführt und die Zuweisung in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 so gestaltet, als ob eine Getrenntführung der beiden Jahrgänge vorgenommen worden wäre (d. h. es standen den Schulen mehr Ressourcen zur Verfügung). Für die Zusatzbelastungen durch die aufwändigere Organisation und Stundenplangestaltung erhielten die Schulen weiter eine zeitlich begrenzte Sonderzuweisung von 70 Deputaten 2010/11 und 115 Deputaten 2011/12. Hinzu kamen zeitlich befristete 50 Deputate für die Oberstufenberatung. Nach dem Auslaufen von G9 war im folgenden Schuljahr 2012/13 ein gymnasialer Jahrgang weniger zu beschulen. Rechnerisch setzte dies in entsprechendem Umfang Ressourcen frei. Dennoch wurde in diesem Jahr weitgehend auf einen Stellenabbau verzichtet, stattdessen wurden die Ressourcen genutzt, um z. B. die fest installierte Vertretungsreserve aufzustocken, eine zusätzliche Poolstunde an Gymnasien einzuführen und die Lehrerzuweisung für die Kursstufe zu erhöhen. Um eine Aussage zu den "Kosten" eines Schülers in G8 und G9 treffen zu können, kann die jeweilige Stundentafel herangezogen werden. Vor der Einführung von G8 lag die G9-Stundentafel für die Stufen 5 bis 11 z. B. im häufigsten naturwissenschaftlichen Profil bei 214 Stunden und im sprachlichen Profil bei 220 Stunden; hinzu kamen 60 Stunden für die Kursstufe. Die aktuelle G8-Stundentafel liegt für die Stufen 5 bis 10 bei 194 Stunden Fachunterricht zzgl. 5 Pool-Stunden, die für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend auszuweisen sind, darüber hinaus standen bzw. stehen den Gymnasien je Zug bis einschließlich Schuljahr 2015/16 6,7 Pool-Stunden, ab Schuljahr 2016/17 8,7 Pool-Stunden für individuelle Förderung zur Verfügung; die Belegpflicht in der Kursstufe beträgt nach der o.g. Erhöhung 64 Jahreswochenstunden. Die aktuelle Stundenzahl in G8 in der Sekundarstufe I wurde auch vor dem Ziel festgelegt, eine vertretbare zeitliche Belastung der Schülerinnen und Schüler in G8 zu erreichen. Wie Sie den Ausführungen entnehmen können, wurde in den letzten Jahren im Bereich der allgemein bildenden Gymnasien nicht nur die Umstellung von G9 nach G8 vollzogen, sondern es wurden auch andere Veränderungen mit Auswirkungen auf den Stundenbedarf vorgenommen; auch ist zu beachten, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die unterschiedlich kostenintensiven Klassenstufen bzw. die Kursstufe über die Jahre verändern. Ein unmittelbarer Vergleich der heutigen Situation mit der Situation vor der Umstellung von G9 nach G8 ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen