Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Eichsfeld

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtli…
An Jobcenter Landkreis Eichsfeld Details
Von
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Eichsfeld [#18701]
Datum
26. Oktober 2016 08:36
An
Jobcenter Landkreis Eichsfeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Eichsfeld Details
Von
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Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Eichsfeld [#18701]
Datum
29. November 2016 10:01
An
Jobcenter Landkreis Eichsfeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Eichsfeld“ vom 26.10.2016 (#18701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Landkreis Eichsfeld
Ihre Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf ihnen zunächst den Eingang ihres elektronischen Schreibens be…
Von
Jobcenter Landkreis Eichsfeld
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
29. November 2016 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf ihnen zunächst den Eingang ihres elektronischen Schreibens bestätigen. Sie wünschen die elektronische Übersendung von sämtlichen, aktuell gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen. Von einer Gebührenpflicht gehe ich derzeit nicht aus. Bezüglich der internen Weisungen gelten für uns die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Entsprechend den Festlegungen mit dem TMASGFF). Diese stehen hier zum Download bereit: https://www.arbeitsagentur.de Auf der Internetseite des Landkreises Eichsfeld unter www.kreis-eic.de<http://www.kreis-eic.de> finden Sie die erforderlichen Informationen zur Antragstellung. Zusätzlich sende ich Ihnen den Link zu den Zielvereinbarungen mit dem Freistaat Thüringen sowie als Anlage die Zielvereinbarung 2016 selbst und die 4. Änderung der KdU-Richtlinie. Mit freundlichen Grüßen