Kosten der Archivsoftware Actapro

Welche einmaligen und wiederkehrenden Kosten fallen/fielen für die Archivsoftware Actapro im Historischen Archiv an?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Archivsoftware Actapro [#19346]
Datum
26. November 2016 17:05
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche einmaligen und wiederkehrenden Kosten fallen/fielen für die Archivsoftware Actapro im Historischen Archiv an?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Anfrage nach IFG NRW vom 26.11.2016, wie von Ihnen ge…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Kosten der Archivsoftware Actapro [#19346]
Datum
12. Dezember 2016 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
92,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Anfrage nach IFG NRW vom 26.11.2016, wie von Ihnen gewünscht, in elektronischer Form Auskunft. Im Jahr 2006 hat das Historische Archiv der Stadt Köln 27 Lizenzen der Archivsoftware ACTApro mit ihren unterschiedlichen Modulen (Desk, Magazin, Benutzung und div. Admintools) für 45.380 € erworben. Die jährlich Wartungspauschale/Produktpflege betrug in den ersten zwei Jahren jeweils 5.690 €, ab dem dritten Jahr jeweils 8.535 €. Im Jahr 2012 hat das Archiv, das aufgrund des Anwachsens der Belegschaft eine größere Anzahl zusätzlicher Arbeitsplätze benötigt, eine Site-Lizenz unter Verrechnung der schon bestehenden Lizenzen für 66.385 € erworben. Seitdem beträgt die Wartungspauschale/Produktpflege jährlich 20.250 €. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Mit freundlichen Grüßen