Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung a…
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195215]
Datum
13. August 2020 12:02
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt? (3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195215/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Aufstellung der sächsischen Aktivitäten zur Istanbul-Konvention Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
Aufstellung der sächsischen Aktivitäten zur Istanbul-Konvention
Datum
14. September 2020 08:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Aktivitäten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die ich für das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung als im Freistaat Sachsen federführendes Ressort wie folgt beantworte: Die Istanbul-Konvention sieht in Artikel 66 ein mehrstufiges Monitoringverfahren zur Umsetzung durch eine dafür eingesetzte unabhängige Expert*innengruppe (GREVIO) vor. In einem ersten Schritt wurde allen Bundesländern im Februar 2020, koordiniert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ein umfangreicher Fragenkatalog zur Beantwortung übermittelt. Die Federführung zur Beantwortung der Fragen für den Freistaat Sachsen lag in der Zuständigkeit unseres Hauses. Hierfür sind fast alle obersten Landesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit beteiligt worden. Zum 31. August 2020 hat << Adresse entfernt >> den finalen 1. Staatenbericht an den Europarat vorgelegt. Dieser Staatenbericht umfasst neben dem eigentlich Berichtstext einen umfangreichen Anhang, in dem unter Punkt 3 Länderbeiträge alle 16 Länderberichte gegliedert in die Kapitel der Konvention zusammengefasst sind. Nichtstaatliche Aktivitäten sind nicht Gegenstand des Staatenberichts, diese sollen in einem sogenannten "Schattenbericht" von Nichtregierungsorganisationen dargestellt werden. Im Bericht finden Sie umfangreiche Antworten auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, zur Integration in Aus- und Fortbildung und auch darüber hinaus. Der Staatenbericht ist hier abzurufen: https://www.bmfsfj.de/blob/160138/6ba3694cae22e5c9af6645f7d743d585/grevio-staatenbericht-2020-data.pdf Mit freundlichen Grüßen