Antrag nach dem IFG

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Die Anzahl der Kriminalfälle im Bereich der Internetkriminalität, innerhalb der Zeitspanne von 2000 bis heute, nach Jahren geordnet, bundesweit und inklusive Aufklärungsrate jedes Jahres.

Ergebnis der Anfrage

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Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Kriminalfälle…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG [#195680]
Datum
20. August 2020 20:35
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Kriminalfälle im Bereich der Internetkriminalität, innerhalb der Zeitspanne von 2000 bis heute, nach Jahren geordnet, bundesweit und inklusive Aufklärungsrate jedes Jahres.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 195680 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG“ vom 20.08.2020 (#195680) wurde von Ih…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#195680]
Datum
22. September 2020 07:54
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG“ vom 20.08.2020 (#195680) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 195680 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG] hier: Kriminalfälle im Bereich der Internetkriminalität [#195680]
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG] hier: Kriminalfälle im Bereich der Internetkriminalität [#195680]
Datum
23. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
327,2 KB