OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden

Anfrage an: Landratsamt Karlsruhe

Die Anzahl der in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden.
Die angefragen Daten müssten ein Teil der unter den Tatbestandsnummern 105112 und 105113 geführten Verfahren sein.

Die Zahlen bitte aufgeteilt nach Jahr des Tattages und Tatbestandsnummer.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    25. September 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden [#195997]
Datum
26. August 2020 11:18
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden. Die angefragen Daten müssten ein Teil der unter den Tatbestandsnummern 105112 und 105113 geführten Verfahren sein. Die Zahlen bitte aufgeteilt nach Jahr des Tattages und Tatbestandsnummer.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195997/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in unten stehend wie gewünscht die Übersicht zu den Fallzahlen der angegebenen Tatbest…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden [#195997]
Datum
1. September 2020 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unten stehend wie gewünscht die Übersicht zu den Fallzahlen der angegebenen Tatbestände: TB-Nummer 2018 2019 2020 105112 1 0 5 105113 9 9 3 Die in der Tabelle angegebenen Zahlen spiegeln allerdings die Gesamtheit der, unter die angegebenen Tatbestandsnummern fallenden, Verstöße wieder. Darüber, wie viele Radfahrer betroffen sind können wir leider, aufgrund der kurzen Speicherdauer der Daten, keine Aussage treffen. Lediglich bei einem der Fälle unter Tatbestands-Nummer 105112 aus dem Jahre 2020 können wir mit Sicherheit sagen, dass ein Radfahrer von diesem Verstoß betroffen war. Wir hoffen Ihre Anfrage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Beantwortung der Nachfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden [#195997]
Datum
1. September 2020 12:00
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Beantwortung der Nachfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195997/