LDA - Brandenburg - Themengebiet interne Verwaltung - Akte 089/12/440
Akte 089/12/440
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. Dezember 2016
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28. Januar 2017
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bi…
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Details
- Von
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- Betreff
- LDA - Brandenburg - Themengebiet interne Verwaltung - Akte 089/12/440 [#19655]
- Datum
- 24. Dezember 2016 22:20
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akte 089/12/440
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Sehr geehrtAntragsteller/in
in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben von Frau Burghardt zu o. g.
Betreff. Wir bit…
- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Antw: LDA - Brandenburg - Themengebiet interne Verwaltung - Akte 089/12/440 [#19655]
- Datum
- 13. Januar 2017 10:55
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in
in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben von Frau Burghardt zu o. g.
Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte noch nie eine Originalakte (Die Originalakte war nie gemeint). Das Wort…
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antw: LDA - Brandenburg - Themengebiet interne Verwaltung - Akte 089/12/440 [#19655]
- Datum
- 13. Januar 2017 12:11
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte noch nie eine Originalakte (Die Originalakte war nie gemeint). Das Wort "Originalakte" kommt in meinen Anträgen nicht vor. Auch der Satz "Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)." macht das deutlich, da jenes immer nur eine Kopie ist. Wenn ich mich falsch ausgedrückt habe, bitte ich hiermit um Entschuldigung. Es ist in allen IFG-Anträgen nur eine Kopie gemeint. Ich Zukunft werde ich schreiben: "Kopie der Akte ...".
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 19655
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
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Sehr geehrtAntragsteller/in
in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben von Frau Burghardt zu o. g.
Betreff. Wir bit…
- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- AW: Antw: LDA - Brandenburg - Themengebiet interne Verwaltung - Akte 089/12/440 [#19655]
- Datum
- 19. Januar 2017 11:39
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in
in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben von Frau Burghardt zu o. g.
Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
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Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: Antw: LDA - Brandenburg - Themengebiet interne Verwaltung - Akte 089/12/440 [#19655]
- Datum
- 20. Januar 2017 13:53
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 19655
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Akteneinsicht über die Plattform www.fragdenstaat.de [#19655]
- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag auf Akteneinsicht über die Plattform www.fragdenstaat.de [#19655]
- Datum
- 24. Januar 2017
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Im Übrigen habe ich mir diesen Vorgang auf die Merkliste gesetzt, falls seitens des Antragstellers ein genuines Interesse daran besteht sich erläutern zu lassen, warum er mit diesem Antrag (insofern hat die Landesbeauftragte Recht) nicht (vollständig) durchdringen kann.