Anzahl der Verwarnungen o.ä. für das Parken im absolutem Halteverbot

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Anzahl der Verwarnungen, Bußgelder o.ä., welche für das Parken im absoluten Halteverbot, in den letzten 6 Monaten, in folgenden Straßen (wenn möglich nach Straße und/oder Uhrzeit aufgeschlüsselt) ausgesprochen bzw. Verhängt wurden:
- Rehmplatz
- Rudolfstraße
- Sigmundstraße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Verwarnungen o.ä. für das Parken im absolutem Halteverbot [#20267]
Datum
9. Februar 2017 19:22
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Verwarnungen, Bußgelder o.ä., welche für das Parken im absoluten Halteverbot, in den letzten 6 Monaten, in folgenden Straßen (wenn möglich nach Straße und/oder Uhrzeit aufgeschlüsselt) ausgesprochen bzw. Verhängt wurden: - Rehmplatz - Rudolfstraße - Sigmundstraße
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Anzahl der Verwarnungen o.ä. für das Parken im absolutem Halteverbot [#20267] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
9. Februar 2017 19:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich der Überwachung des ruhenden Verkehrs möchte ich zunächst darauf hinweisen…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Anzahl der Verwarnungen o.ä. für das Parken im absolutem Halteverbot [#20267]
Datum
21. Februar 2017 14:14
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich der Überwachung des ruhenden Verkehrs möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass in den jeweiligen Stadtteilen eine Verkehrsüberwachung vorgenommen wird, u.a. zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen. Dabei erfolgen auch intensive Überwachungstätigkeiten in den Bereichen Rehmplatz, Rudolfstraße, Sigmundstraße. Hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Fallzahlen wird selbstverständlich Bereitschaft signalisiert, entsprechende Auskünfte zu erteilen. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass am Rehmplatz bzw. Rudolfstraße, nach Informationen der dort eingeteilten Außendienstkräfte, keine absolute Haltverbotszone eingerichtet ist und somit auch keine Fallzahlen bezüglich der vorgenannten Ordnungswidrigkeit benannt werden können. In der Sigmundstraße wurden in den letzten 6 Monaten 23 gebührenpflichtige Verwarnungen, innerhalb der dortigen absoluten Haltverbotszone ausgestellt. Abschließend der Hinweis, dass die von Ihnen aufgeführten Straßenabschnitte auch weiterhin in die Kontrolltätigkeiten einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen