Evidenz für Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vorbemerkung 1:
Folgende Anfrage stellte ich bereits an die Deutsche Bahn, wurde von dort aber an das Eisenbahnbundesamt verwiesen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/evidenz-fur-verhaltnismaigkeit-der-maskenpflicht-in-zugen-und-bahnhofen-der-deutschen-bahn/

Vorbemerkung 2:
Der allgemeine Lockdown Mitte März 2020 wurde mit dem Ziel begründet, das deutsche Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Das Motto war "Flatten the Curve". Die Argumentation war, dass weder Medikament noch Impfstoff gegen die Krankheit COVID-19 zur Verfügung stünde und daher kein Mittel existierte, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu stoppen. Man folgerte daraus, dass man sich als Ziel nur setzen kann, die Ausbreitung so sehr zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Seit Ende April wurde deutschlandweit nach und nach ein Maskenzwang in Nah- und Fernverkehrszügen und auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn angeordnet.

Bitte teilen Sie mir folgendes mit:
Bestand zum Zeitpunkt der Einführung des Maskenzwangs noch die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems?
Welches Ziel verfolgte man mit dem Maskenzwang zum Zeitpunkt der Einführung und welches Ziel verfolgt man heute?
Wie wurde vorab geprüft, ob man realistisch erwarten kann, dass sich das gesetzte Ziel mit einem Maskenzwang erreichen lässt und was war das Ergebnis?
Welche Alternativen zur Erreichung des Zieles wurden geprüft, die einen geringeren Grundrechteeingriff dargestellt hätten? Aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
Wie wurden Schäden und Nutzen der Maskenzwang gegeneinander abgewogen?

Heute nach mehreren Monaten Erfahrung mit dem Maskenzwang in der Bahn und vermehrt zu hörenden Forderungen nach einer schärferen Durchsetzung:
Wie wurden die vor der Einführung des Maskenzwags gemachten Annahmen zu Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit und Nebenwirkungen in der Praxis überprüft?
Welches Kriterium muss erfüllt sein, damit der Maskenzwang in Zügen und Bahnhöfen wieder aufgehoben werden kann?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Vorbemerkung 1: Folgende Anfrage stellte ich bereits an…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evidenz für Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn [#205151]
Datum
6. Dezember 2020 21:33
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Vorbemerkung 1: Folgende Anfrage stellte ich bereits an die Deutsche Bahn, wurde von dort aber an das Eisenbahnbundesamt verwiesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/evidenz-fur-verhaltnismaigkeit-der-maskenpflicht-in-zugen-und-bahnhofen-der-deutschen-bahn/ Vorbemerkung 2: Der allgemeine Lockdown Mitte März 2020 wurde mit dem Ziel begründet, das deutsche Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Das Motto war "Flatten the Curve". Die Argumentation war, dass weder Medikament noch Impfstoff gegen die Krankheit COVID-19 zur Verfügung stünde und daher kein Mittel existierte, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu stoppen. Man folgerte daraus, dass man sich als Ziel nur setzen kann, die Ausbreitung so sehr zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Seit Ende April wurde deutschlandweit nach und nach ein Maskenzwang in Nah- und Fernverkehrszügen und auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn angeordnet. Bitte teilen Sie mir folgendes mit: Bestand zum Zeitpunkt der Einführung des Maskenzwangs noch die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems? Welches Ziel verfolgte man mit dem Maskenzwang zum Zeitpunkt der Einführung und welches Ziel verfolgt man heute? Wie wurde vorab geprüft, ob man realistisch erwarten kann, dass sich das gesetzte Ziel mit einem Maskenzwang erreichen lässt und was war das Ergebnis? Welche Alternativen zur Erreichung des Zieles wurden geprüft, die einen geringeren Grundrechteeingriff dargestellt hätten? Aus welchen Gründen wurden diese verworfen? Wie wurden Schäden und Nutzen der Maskenzwang gegeneinander abgewogen? Heute nach mehreren Monaten Erfahrung mit dem Maskenzwang in der Bahn und vermehrt zu hörenden Forderungen nach einer schärferen Durchsetzung: Wie wurden die vor der Einführung des Maskenzwags gemachten Annahmen zu Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit und Nebenwirkungen in der Praxis überprüft? Welches Kriterium muss erfüllt sein, damit der Maskenzwang in Zügen und Bahnhöfen wieder aufgehoben werden kann? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
GZ 54fre/040-2020#128-002; Antwort des EBA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die Dateianlage. Mit …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
GZ 54fre/040-2020#128-002; Antwort des EBA
Datum
10. Dezember 2020 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die Dateianlage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 54fre/040-2020#128-002; Antwort des EBA [#205151] Sehr << Anrede >> Anscheinend hat die Deutsc…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 54fre/040-2020#128-002; Antwort des EBA [#205151]
Datum
27. Juni 2021 11:29
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Anscheinend hat die Deutsche Bahn mit der Studie LUQAS selbst schon die meisten Fragen beantwortet: https://www.dlr.de/content/de/bilder/downloads/kurzfassung-abschlussbericht-luqas.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205151/