Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Nach dem Rückzug der Stadt Ingelheim hat der Insolvenzverwalter einen Nachfolger für das Krankenhaus gesucht. Dies war nicht erfolgreich und das Krankenhaus wird kurzfristig zum Jahresende geschlossen. Angestellte Ärzte/Pfleger/etc. verlieren sämtliche Überstunden und den Arbeitsplatz, knapp eine Woche vor Weihnachten.
https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/wiesbaden/258712-ingelheimer-krankenhaus-schliesst.html
Bitte teilen Sie mir mit:
- ob dem Bundesministerium für Gesundheit und dessen Beratern zur Covid-Pandemie diese Schließung bekannt ist
- welche Pläne es gibt um weitere Schließungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu vermeiden
Bitte erläutern Sie wieso in Zeiten von Pflegenotstand und einer globalen Pandemie, sowie den damit verbundenen, fehlenden Intensivbetten keinerlei Rettung durch Stadt oder Staat erfolgt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 206568
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https://fragdenstaat.de/a/206568/