Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon

Sämtliche interne und externe Kommunikation, Dokumente, Aktenvermerke und Briefe zum Hormonpräparat Duogynon seit 01. Januar 2020

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne u…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon [#206803]
Datum
18. Dezember 2020 14:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne und externe Kommunikation, Dokumente, Aktenvermerke und Briefe zum Hormonpräparat Duogynon seit 01. Januar 2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206803/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermitt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon [#206803]
Datum
21. Dezember 2020 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon“ vom 18.…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon [#206803]
Datum
20. Januar 2021 09:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon“ vom 18.12.2020 (#206803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206803/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bea…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon [#206803]
Datum
25. Januar 2021 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Da seit Monaten täglich eine hohe Anzahl von IFG Anträgen eingeht, kommt es leider zu einer Verzögerung bei deren Bearbeitung. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 18. Dezember 2020 Sehr Antragsteller/in mit E…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 18. Dezember 2020
Datum
17. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mait vom 18. Dezember 2020 bitten Sie um Übersendung sämtlicher interner und externer Kommunikation sowie jeglicher Dokumente, Aktenvermerke und Briefe zu dem Hormonpräparat Duogynon seit dem 1. Januar 2020. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: Der Antrag wird nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG abgelehnt. Begründung: Gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn durch das Bekanntwerden der Information die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewährleistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowohl bei innerbehördlichen Beratungen als auch bei Beratungen zwischen Behörden und sonstigen Einrichtungen. Im vorliegenden Fall kann der regierungsinterne Meinungsbildungsprozess zum Umgang der Aufsichtsbehörden mit Duogynon beeinträchtigt werden. Insbesondere soll die anstehende Vergabe einer Sachverhaltsaufklärung zur Bewertung der behördlichen Aufsichtsfunktion durch eine neutrale Institution ohne Einwirkung erfolgen. Auch die Durchführung des Projektes selbst durch den oder die Projektnehmer soll nicht möglichen interessengeleiteten Interventionen ausgesetzt sein. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass auf der Grundlage der objektiven Sachverhaltsaufklärung eine Gesamtbewertung des behördlichen Handelns erfolgen kann, nach deren Abschluss ein Zugang nach IFG möglich sein wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfugung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> . Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 17. Februar 2021 AZ: Z15-53-01/007 439 Hiermit lege ich Widerspruch zu Ihrem Bes…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 17. Februar 2021 AZ: Z15-53-01/007 439
Datum
25. Februar 2021
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Hiermit lege ich Widerspruch zu Ihrem Bescheid ein.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 17. Februar 2021 AZ: Z15-53-01/007 439 [#206803] Sehr << Anrede >&g…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 17. Februar 2021 AZ: Z15-53-01/007 439 [#206803]
Datum
11. August 2021 16:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 25. Februar 2021 habe ich mein Widerspruchsschreiben zu meiner IFG-Anfrage mit dem AZ: Z15-53-01/007 439 verschickt. Meine ursprüngliche IFG-Anfrage hatte ich am 18.12.2020 mit dem Betreff "Kommunikation - Hormonpräparat Duogynon [#206803]" gestellt und Sie haben meine Anfrage am 17.02.2021 vollständig abgelehnt. Ich bitte um eine baldige Bescheidung meines Widerspruches vom 25.02.2021, da mittlerweile ca. 5.5 Monate nach meinen Widerspruch vergangen sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206803/
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 17. Februar 2021 AZ: Z15-53-01/007 439 [#206803] Sehr Antragsteller/in die B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 17. Februar 2021 AZ: Z15-53-01/007 439 [#206803]
Datum
17. August 2021 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihres Widerspruchs hat sich in der Tat - u.a. aufgrund der pandemiebedingten Belastungssituation im BMG - verzögert, wofür ich mich entschuldige. Ich gehe davon aus, dass Ihnen in Kürze der Widerspruchsbescheid zugeht. Mit der Bitte um Verständnis und mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Widerspruch vom 25. Februar 2021 Die von Ihnen erbeteten Unterlagen aus den Jahren 2021 und 2021 sind ebenfall…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 25. Februar 2021
Datum
20. September 2021
Status
Die von Ihnen erbeteten Unterlagen aus den Jahren 2021 und 2021 sind ebenfalls Gegenstand des Beratungsprozesses. Damit ist eine Veröffentlichung dieser Unterlagen geeignet die laufenden Beratungs- und Aufklärungsprozesse zu beinträchtigen. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine Einsichtnahme noch eine Offenlegung der Akten zu Duogynon zu dem hier nachgefragten Zeitraum erfolgen.