Dokumente zu Allgemeinverfügungen

Anfrage an: Stadt Flensburg

sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang zur Erarbeitung der nachfolgend genannten Allgemeinverfügungen erstellt wurden, insbesondere Entwürfe, Protokolle, Zusammenfassungen und Vermerke zu Beratungen, Auskünfte, Gutachten und (ggf. auch nichtförmliche) Stellungnahmen Dritter und Briefverkehr:

630-2020/0817 Nutzungsuntersagung Bahnhofswald vom 29.01.21
AV zur Kontakt- und Ausgangssperre vom 19.02.21
Ergänzung zur vorgenannten AV vom 20.02.21

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokumente, die im…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu Allgemeinverfügungen [#214220]
Datum
3. März 2021 18:18
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang zur Erarbeitung der nachfolgend genannten Allgemeinverfügungen erstellt wurden, insbesondere Entwürfe, Protokolle, Zusammenfassungen und Vermerke zu Beratungen, Auskünfte, Gutachten und (ggf. auch nichtförmliche) Stellungnahmen Dritter und Briefverkehr: 630-2020/0817 Nutzungsuntersagung Bahnhofswald vom 29.01.21 AV zur Kontakt- und Ausgangssperre vom 19.02.21 Ergänzung zur vorgenannten AV vom 20.02.21
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> da ich sonst immer sehr zeitnah zumindest eine Eingangsbestätigung auf Anfragen beko…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu Allgemeinverfügungen [#214220]
Datum
22. März 2021 13:37
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da ich sonst immer sehr zeitnah zumindest eine Eingangsbestätigung auf Anfragen bekommen habe, diesmal aber seit über zwei Wochen keinerlei Reaktion erhalten habe auf meine im Betreff genannte Anfrage vom 3.März 2021 möchte ich freundlich nachfragen, ob Sie an die Bearbeitung der genannten Anfrage nach IZG-SH denken und wann ich mit einer Antwort rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Flensburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt sowie den Erhalt Ihrer ursprünglichen Nachrich…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: AW: Dokumente zu Allgemeinverfügungen [#214220]
Datum
24. März 2021 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt sowie den Erhalt Ihrer ursprünglichen Nachricht ich hiermit bestätige. Zur inhaltlichen Bearbeitung habe ich Ihre Anfrage an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Flensburg
214220 Sehr Antragsteller/in Protokolle, Zusammenfassungen und Vermerke zu Beratungen, Auskünften, Gutachten und …
Von
Stadt Flensburg
Betreff
214220
Datum
31. März 2021 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Protokolle, Zusammenfassungen und Vermerke zu Beratungen, Auskünften, Gutachten und Stellungnahmen Dritter und Briefverkehr liegen der Stadt zu den angesprochenen Verfügungen nicht vor. Soweit sich Ihr Antrag auf Entwürfe, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Verfügungen existieren, bezieht, wird dieser nach § 9 Abs. 2 Ziffer 2 IZG abgelehnt. Das öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen überwiegt insoweit ein Bekanntgabeinteresse nicht zuletzt deshalb, weil die endgültigen Verfügungen öffentlich bekannt gemacht wurden und es allein auf deren Inhalt ankommt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 214220 [#214220] Sehr << Anrede >> bitte schicken Sie mir dazu einen rechtsmittelfähigen Bescheid.…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 214220 [#214220]
Datum
12. April 2021 20:22
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte schicken Sie mir dazu einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sc…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu Allgemeinverfügungen“ [#214220]
Datum
14. April 2021 22:36
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: Es ist nicht glaubwürdig, dass die angefragten Dokumente bis auf Entwürfe zu den Verordnungen nicht existieren. Durch Presseartikel (im Falle der Infektionsschutz-Allgemeinverfügungen) bzw. durch die Begründungen der Allgemeinverfügung selbst ist belegt, dass im Vorfeld des Erlasses der Allgemeinverfügungen Besprechungen mit Dritten, namentlich der Eigentümerin des Bahnhofswaldes, der Feuerwehr Flensburg und dem Innenministerium Schleswig-Holstein stattfanden. Es ist nicht glaubwürdig, dass zu diesen Vorabsprachen keine Dokumentation vorliegt: "Die Eigentümerin hat mit Vertretern der sich dort aufhaltenden Personen bis Ende 2020 Gespräche zur Beendigung des Aufenthalts geführt. … Nach den Feststellungen der Berufsfeuerwehr Flensburg ist eine Rettung von Personen aus den Baumhäusern nicht möglich." (Nutzungsuntersagung Bahnhofswald, zweiter Absatz unter I.) "Nach einem Gespräch mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg, Simone Lange (SPD) und dem Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, Wolfgang Buschmann (parteilos) habe man sich für Stadt und Kreis auf weitere Einschränkungen geeinigt, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther bei einer Pressekonferenz in Kiel." (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Naechtliche-Ausgangssperre-Flensburg-verschaerft-Corona-Regeln,flensburg5250.html) Bzgl. der Ablehnung des Informationszugangs nach §9 II 2 IZG halte ich diese für Ermessensfehlerhaft. Es besteht der begründete Verdacht, dass die Verfügungen sachfremd ergangen sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214220.pdf Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu Allgemeinverfügungen“ [#214220]
Datum
15. April 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde nunmehr zur Stellungnahme aufgefordert. Das Schreiben dazu finden Sie…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu Allgemeinverfügungen“ [#214220]
Datum
26. April 2021 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde nunmehr zur Stellungnahme aufgefordert. Das Schreiben dazu finden Sie im Anhang. Sobald ich mehr erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Flensburg
Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein Anfrage Nr. 214220/fragdenstaat.de Ablehnende…
Von
Stadt Flensburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein Anfrage Nr. 214220/fragdenstaat.de
Datum
28. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
Ablehnender Bescheid, auch nach Intervention des ULD bleibt alles beim Alten.
<< Anfragesteller:in >>
Damen, Herren und Nichtbinäre, gegen Ihren Bescheid vom 28.4., hier eingegangen am 30.04.21, lege ich Widerspruch …
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch betr. Anfrage "Dokumente zu Allgemeinverfügungen" [#214220]
Datum
17. Mai 2021 22:06
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Damen, Herren und Nichtbinäre, gegen Ihren Bescheid vom 28.4., hier eingegangen am 30.04.21, lege ich Widerspruch ein. Zur Begründung: Zunächst beziehen die Presseberichte, auf die ich in meiner Mail an das ULD verwies, ganz sicher nicht auf das beabsichtigte Vorgehen am 15.01., und ich habe nie behauptet, dass sie sich auf den Erlass der Allgemeinverfügung vom 29.01. beziehen. Ich halte eine Verwaltung, die wichtige Absprachevorgänge und Entscheidungsfindungen nicht dokumentiert, für nicht glaubhaft. Nicht in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können die entsprechende Dokumentation gern wiederfinden oder anderweitig erklären, auf welchem Weg Zuarbeit der Berufsfeuerwehr Flensburg und der Investoren in die Nutzungsuntersagungsverfügung gekommen sind. Im Folgenden mache ich mir die Argumentation des ULD zu Eigen: Soweit Sie auf § 9 Abs. 2 Nr. 2 IZG-SH bzw. auf das Vorliegen der endgültigen Verfügung im Rahmen der Abwägung verweisen, reicht dieses m.E. nicht aus. Die Abwägung muss sich auf die angefragten Informationen beziehen und eine Veröffentlichungspflicht entfällt nicht zwangsweise dadurch, dass der behördliche Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. Vielmehr kann dieses gerade auch als Argument herangezogen werden, dass der behördliche Entscheidungsprozess mit Abschluss des Verfahrens durch eine Veröffentlichung nicht mehr gestört werden kann. Das subjektive Geheimhaltungsinteresse des Geheimnisträgers kann hinter wichtigeren öffentlichen Interessen bzw. eindeutig höherrangigen Rechtsgütern der Allgemeinheit zurücktreten (VG Schleswig, Urteil vom 25.03.2015 - 8 A 8/14, BeckRS 2015, 49137; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.6.2005, - 4 LB 30/04 - juris; Friedersen/ Lindemann, IFG-SH (2000), § 11 Ziff. 1 S. 60). Dies ist vorliegend der Fall. Maßgeblich ist das objektive Gemeinwohlinteresse, während die tatsächlichen Interessen des Petenten unerheblich sind. Derart gewichtige Interessen der Allgemeinheit ergeben sich hier aus den Grundsätzen der Transparenz sowie der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem IZG insbesondere das Ziel, Transparenz in Bezug auf die öffentlichen Interessen dienende Verwaltungstätigkeit herzustellen (vgl. etwa Drucksache 16/722, S. 2 des Schleswig-Holsteinischen Landtags). Das IZG will darüber hinaus die Kontrollmöglichkeiten der Bürger in Bezug auf das Handeln der Verwaltung stärken und verbessern. Es geht hier um ein öffentliches Informationsinteresse. Mit dem Anspruch auf Informationszugang geht es darum, Transparenz und die informierte Willensbildung der Bevölkerung herzustellen und zu fördern. Im konkreten Fall dient der begehrte Informationszugang dazu, der Öffentlichkeit eine Meinungsbildung über die Richtigkeit der betroffenen Allgemeinverfügungen zu ermöglichen. Dafür bedarf es auch der Kenntnis der Vorbereitungsabläufe. Nur durch diese Kenntnis kann die Öffentlichkeit die vom IZG-Gesetzgeber gewollte Kontrollmöglichkeit ausüben. Anders als Sie im Bescheid vom 28.04. argumentieren, ist die Feststellung, ob Verfügungen sachfremd erlassen wurden, in einem freiheitlichen Rechtsstaat, der die BRD den Anspruch hat zu sein, nämlich nicht allein den Gerichten überlassen, sondern Objekt der öffentlichen Meinungsbildung und zivilgesellschaftlichen Kontrolle der Verwaltung. Die bewusste Intransparenz der Verwaltung, egal ob durch Nichtanfertigen oder Nichtherausgeben von Dokumentation über die Vorbereitung von Verwaltungsakten, passt nicht zu diesem Anspruch, sondern ist Ausdruck eines autoritären, abgehobenen Machtanspruchs, in dem die jeweils Regierten als lästig betrachtet werden. Dies ist eine Kopie des per Fax übersandten Widerspruchs, da ich möchte, dass die Korrespondenz weiterhin über das Portal FragDenStaat.de geführt wird und aus Gründen der Maschinenlesbarkeit auf Ihrer Seite. Gruß, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juni 2021 16:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Danke für Ihr Bemühen. Ich meine, die Stadt Flensburg hat mit der Zuordnung der Pres…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu Allgemeinverfügungen“ [#214220]
Datum
7. Juni 2021 18:01
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihr Bemühen. Ich meine, die Stadt Flensburg hat mit der Zuordnung der Presseverlautbarungen etwas durcheinander gebracht, weshalb ich jetzt auch noch vormal Widerspruch eingelegt habe und den noch abwarte. Aber ja, ich vermute, die Stadt Flensburg hat hier gezielt keine Dokumentation angelegt/aufbewahrt, um sie nicht rausgeben zu müssen. Anders kann ich mir nicht vorstellen, wie so viel Kommunikation mit verschiedenen offiziellen Stellen ohne Papertrail passiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sollte sich aus dem Widerspruchsverfahren noch etwas erg…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu Allgemeinverfügungen“ [#214220]
Datum
25. Juni 2021 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sollte sich aus dem Widerspruchsverfahren noch etwas ergeben, was auch unsere Tätigkeit betrifft, dann melden Sie sich gerne. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wann kann ich mit der Bearbeitung meines Widerspruchs gegen den Bescheid vom 28.4.2…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu Allgemeinverfügungen“ [#214220]
Datum
7. August 2021 19:11
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wann kann ich mit der Bearbeitung meines Widerspruchs gegen den Bescheid vom 28.4.21 rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Flensburg
Widerspruchsbescheid
Von
Stadt Flensburg
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
8. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsbescheid [#214220] Sehr << Anrede >> Sie schreiben, Sie würden im Anhang des Widerspr…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid [#214220]
Datum
18. Mai 2022 22:24
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben, Sie würden im Anhang des Widerspruchsbescheids einen teilweise geschwärzten Vermerk übersenden. Dieser war jedoch nicht im Brief enthalten. Ich bitte deshalb um erneute Zusendung. Danach würde ich die Anfrage zumindest in Bezug auf die Nutzungsuntersagung für erledigt ansehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214220/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>