Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen

Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für die Jahre 2015 und 2016 aufgeschlüsselt nach:
- Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche
- Anzahl angezeigte Tierversuche
- jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge

Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2017
  • Frist
    11. Juli 2017
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl g…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen [#21764]
Datum
7. Juni 2017 17:14
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für die Jahre 2015 und 2016 aufgeschlüsselt nach: - Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche - Anzahl angezeigte Tierversuche - jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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