Vierte Änderung der Corona-Verordnung
Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu, aus denen folgendes Ersichtlich ist:
1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Ihnen vorliegen, welche eine Rechtfertigung einer Pflichttestung eines Mitarbeiters gewährleistet
2. Welche wissenschaftlichen Studien Ihnen vorliegen, die diese Pflichttestung rechtfertigen, wenn der/die Mitarbeiter*in Abstand zum Kunden hält und Maske trägt, wenn diese wirkungsvoll und effizient sein sollen
3. Wer übernimmt eventuelle körperliche Schäden bei der Benutzung des Teststäbchen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenkasse, Senatsverwaltung für Gesundheit Oder andere)
4. Eine Risikoanalyse für die Benutzung bzw. Testpflicht eines Mitarbeiters ohne Symptome (Nutzen-Risiko). Auch mit dem Hintergrund der Grundrechte körperliche Unversehrtheit, Persönlichkeitsrecht und Würde des Menschen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. April 2021
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18. Mai 2021
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