Vierte Änderung der Corona-Verordnung

Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu, aus denen folgendes Ersichtlich ist:

1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Ihnen vorliegen, welche eine Rechtfertigung einer Pflichttestung eines Mitarbeiters gewährleistet
2. Welche wissenschaftlichen Studien Ihnen vorliegen, die diese Pflichttestung rechtfertigen, wenn der/die Mitarbeiter*in Abstand zum Kunden hält und Maske trägt, wenn diese wirkungsvoll und effizient sein sollen
3. Wer übernimmt eventuelle körperliche Schäden bei der Benutzung des Teststäbchen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenkasse, Senatsverwaltung für Gesundheit Oder andere)
4. Eine Risikoanalyse für die Benutzung bzw. Testpflicht eines Mitarbeiters ohne Symptome (Nutzen-Risiko). Auch mit dem Hintergrund der Grundrechte körperliche Unversehrtheit, Persönlichkeitsrecht und Würde des Menschen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vierte Änderung der Corona-Verordnung [#218404]
Datum
15. April 2021 08:08
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu, aus denen folgendes Ersichtlich ist: 1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Ihnen vorliegen, welche eine Rechtfertigung einer Pflichttestung eines Mitarbeiters gewährleistet 2. Welche wissenschaftlichen Studien Ihnen vorliegen, die diese Pflichttestung rechtfertigen, wenn der/die Mitarbeiter*in Abstand zum Kunden hält und Maske trägt, wenn diese wirkungsvoll und effizient sein sollen 3. Wer übernimmt eventuelle körperliche Schäden bei der Benutzung des Teststäbchen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenkasse, Senatsverwaltung für Gesundheit Oder andere) 4. Eine Risikoanalyse für die Benutzung bzw. Testpflicht eines Mitarbeiters ohne Symptome (Nutzen-Risiko). Auch mit dem Hintergrund der Grundrechte körperliche Unversehrtheit, Persönlichkeitsrecht und Würde des Menschen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 218404 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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