Beauftragung eines Gutachtens eines Bausachverständigen zur Riepenburg

Nach Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf hat der LIG vor einiger Zeit ein Gutachten eines Bausachverständigen zum baulichen Zustand der Riepenburg beauftragt. Ich bitte um Zusendung einer elektronischen Kopie dieser Beauftragung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Günter Tolkiehn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
Beauftragung eines Gutachtens eines Bausachverständigen zur Riepenburg [#218741]
Datum
19. April 2021 14:31
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Nach Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf hat der LIG vor einiger Zeit ein Gutachten eines Bausachverständigen zum baulichen Zustand der Riepenburg beauftragt. Ich bitte um Zusendung einer elektronischen Kopie dieser Beauftragung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 218741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218741/ Postanschrift Günter Tolkiehn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
2021-04-018 HmbTG Antrag - Günter Tolkiehn - Beauftragung Gutachten baulicher Zustand Riepenburg Sehr geehrter Her…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
2021-04-018 HmbTG Antrag - Günter Tolkiehn - Beauftragung Gutachten baulicher Zustand Riepenburg
Datum
21. April 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 19.04.2021 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie: Nach Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf hat der LIG vor einiger Zeit ein Gutachten eines Bausachverständigen zum baulichen Zustand der Riepenburg beauftragt. Ich bitte um Zusendung einer elektronischen Kopie dieser Beauftragung. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über eine etwaige konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Tolkiehn wir bitten kurzfristig um Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens. Es ist nicht hinr…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- Beauftragung eines Gutachtens eines Bausachverständigen zur Riepenburg [#218741]
Datum
11. Mai 2021 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkiehn wir bitten kurzfristig um Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens. Es ist nicht hinreichend bestimmt, was genau Sie vorliegend einsehen möchten. Sie sprechen von der Kopie des Einzelauftrags, das wäre dann aber lediglich der Vertrag und eben nicht das hinter dem Auftrag stehende Gutachten. Wir bitte um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Günter Tolkiehn
Sehr [geschwärzt], mein Auskunftsersuchen richtete sich zunächst nur auf die Beauftragung. Insofern danke ich für…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: [EXTERN]- Beauftragung eines Gutachtens eines Bausachverständigen zur Riepenburg [#218741]
Datum
11. Mai 2021 10:35
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], mein Auskunftsersuchen richtete sich zunächst nur auf die Beauftragung. Insofern danke ich für Ihren Hinweis und würde meine Anfrage gern auf das Gutachten erweitern. Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 218741 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Günter Tolkiehn
Sehr << Anrede >> nachdem nun die zwei angefragten Dateien feststehen gehe ich davon aus, dass es sic…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: [EXTERN]- Beauftragung eines Gutachtens eines Bausachverständigen zur Riepenburg [#218741]
Datum
11. Mai 2021 12:56
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachdem nun die zwei angefragten Dateien feststehen gehe ich davon aus, dass es sich um eine bzw. zwei einfache Auskünfte im Sinne der Gebührenordnung handelt, die gebührenfrei zu erteilen sind. Ich bitte hierzu um Bestätigung. Sollten Sie zu einer anderen Einschätzung kommen, bitte ich vor weiterer Bearbeitung zunächst um Aufgabe der vorgesehenen Gebührenhöhe. Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 218741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218741/
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 19. Juni 2012 (HmbGVBI. S. 271) (Hm…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 19. Juni 2012 (HmbGVBI. S. 271) (HmbTG) vom 19.04.2021
Datum
18. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Die erbetenen Informationen wurden übermittelt.

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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform(gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG vo…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- Beauftragung eines Gutachtens eines Bausachverständigen zur Riepenburg [#218741]
Datum
19. Mai 2021 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform(gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet) zu ergehen. Der Bescheid ist erlassen und wurde an die von Ihnen übermittelte Adresse postalisch versendet. Mit freundlichen Grüßen