Handlungsanweisungen Familiennachzug Eritrea

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Handlungsanweisungen zur strukturierten Vorgehensweise und einheitlichen
Prüfung von eritreischen Dokumenten im Rahmen von Familiennachzügen, die an betroffene Auslandsvertretungen gegeben wurden (Bezug Schreiben des BMI, vom 12.4.21 an die für Ausländerrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder. M3-21002/1#65. Betreff: Familiennachzug).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Handlungsanweisungen z…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsanweisungen Familiennachzug Eritrea [#219303]
Datum
27. April 2021 09:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Handlungsanweisungen zur strukturierten Vorgehensweise und einheitlichen Prüfung von eritreischen Dokumenten im Rahmen von Familiennachzügen, die an betroffene Auslandsvertretungen gegeben wurden (Bezug Schreiben des BMI, vom 12.4.21 an die für Ausländerrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder. M3-21002/1#65. Betreff: Familiennachzug).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219303/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur wei…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
IFG-Anfrage Handlungsanweisungen Familiennachzug Eritrea; Vg. 121-2021
Datum
3. Mai 2021 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Darf ich fragen, ob mit einem rechtsmittelfähigen…
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Handlungsanweisungen Familiennachzug Eritrea; Vg. 121-2021 [#219303]
Datum
3. Mai 2021 14:49
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Darf ich fragen, ob mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid Kosten verbunden sind? Falls ja, bitte ich vorerst von einer Ausstellung abzusehen und mir die Kosten zu nennen. Falls nein, können Sie gerne diese Adresse verwenden: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Hauptstätter Straße 57, 70178 Stuttgart. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219303/
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Sehr Antragsteller/in ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass keine Gebühren erhoben werden. Mit freundl…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
AW: IFG-Anfrage Handlungsanweisungen Familiennachzug Eritrea; Vg. 121-2021 [#219303]
Datum
3. Mai 2021 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> dann freue ich mich postalisch von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Handlungsanweisungen Familiennachzug Eritrea; Vg. 121-2021 [#219303]
Datum
3. Mai 2021 16:16
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dann freue ich mich postalisch von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219303/

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Auswärtiges Amt
Bearbeitung von Visumanträgen auf Familiennachzug zu eritreischen Schutzberechtigten
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Bearbeitung von Visumanträgen auf Familiennachzug zu eritreischen Schutzberechtigten
Datum
17. Mai 2021
Status