Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen

bitte übersenden Sie mir sämtliche Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart, zwischen dem 1.3. und 1.5.2021.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden Sie mir…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
29. April 2021 17:50
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir sämtliche Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart, zwischen dem 1.3. und 1.5.2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219496/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in im von Ihnen angefragten Zeitraum fanden in Stuttgart knapp 380 Versammlungen statt. Würde…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Fwd: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
6. Mai 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im von Ihnen angefragten Zeitraum fanden in Stuttgart knapp 380 Versammlungen statt. Würden wir Ihre Anfrage vollumfänglich beantworten, müssten wir alle 380 Bescheide bearbeiten um die personenbezogenen Daten unkenntlich zu machen. Dies würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten. Wir möchten Sie deshalb bitten, Ihren Antrag zu präzisieren. Ansonsten müssten wir ihn auf Grund § 9 Abs. 3 Ziff. 3 LIFG ablehnen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Mir würden 10-20 zufällig ausgewählte Bescheide völlig reichen. Vielleicht solche v…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Fwd: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
6. Mai 2021 10:51
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Mir würden 10-20 zufällig ausgewählte Bescheide völlig reichen. Vielleicht solche von Versammlungen aus dem „Querdenker“ Spektrum und solche die nichts damit zu tun haben. Gerne auch für stationäre Versammlungen und Aufzüge/ bewegliche Versammlungen zu Fuß, wenn sie 1-2 von einem Autokorso haben, dann auch diese gerne. Vielen Dank für ihre schnelle Antwort ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219496/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern übersenden wir Ihnen 10 Bescheide. Hierfür fallen jedoc…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: AW: Antwort: WG: Fwd: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
20. Mai 2021 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern übersenden wir Ihnen 10 Bescheide. Hierfür fallen jedoch Kosten in Höhe von 76,82 €. Die Gewährung des Informationszugangs setzt zunächst voraus, dass entsprechende Bescheide ausgewählt werden müssen und Daten Dritter daraus entfernt /geschwärzt werden müssen. Dabei handelt es sich nicht mehr um eine einfache Auskunft. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an dieser Auskunft in Verbindung mit dem Kostenbescheid weiterhin interessiert sind. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in ich will wirklich nur eine zufällige Auswahl und so das es we…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Antwort: WG: Fwd: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
20. Mai 2021 19:24
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in ich will wirklich nur eine zufällige Auswahl und so das es wenig Arbeit macht. Nehmen sie doch einfach die nächsten 10 Auflagenbescheide, die sie sowieso erstellen, löschen die Namen und Anschriften heraus und speichern sie diese als PDF ab. Und wenn Sie 10 haben, dann schicken sie die mir. Die zusätzliche Arbeitszeit dürfte in etwa 2 min pro Bescheid betragen. Wäre das ein für mich kosten sparsamer und für sie wenig aufwändiger Weg? mit freundlichen Grüßen Ihr ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219496/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen gestern bereits mitgeteilt, handelt es sich nicht um eine einfach Auskunft. Bitt…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: AW: WG: AW: Antwort: WG: Fwd: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
21. Mai 2021 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen gestern bereits mitgeteilt, handelt es sich nicht um eine einfach Auskunft. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Kosten in der mitgeteilten Höhe übernehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Grundsätzlich geht es mir um die Frage: Haben sie bei allen (dieser) Versammlungsan…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: WG: AW: Antwort: WG: Fwd: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
28. Mai 2021 15:20
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Grundsätzlich geht es mir um die Frage: Haben sie bei allen (dieser) Versammlungsanmeldungen eine Maskenpflicht zur Auflage gemacht? Ich gehe davon aus, dass im Rahmen einer einfachen (und gebührenfreien) Auskunft darüber informieren können und mir ggf. auch exemplarisch den Text einer solchen Auflage zur Verfügung stellen können. mit freundlichen Grüßen Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219496/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E- Mail. Ihre Anfrage wie in Ihrer E- Mail vom 28.05.2021 erteilen wi…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: AW: WG: AW: Antwort: WG: Fwd: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219496]
Datum
31. Mai 2021 07:01
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E- Mail. Ihre Anfrage wie in Ihrer E- Mail vom 28.05.2021 erteilen wir Ihnen gern im Rahmen einer einfachen Auskunft (gebührenfrei). Anbei unserer Auflagen als Auszug aus einem Versammlungsbescheid vom 03.04.2021. "1. Die Versammlungsteilnehmer haben untereinander einen Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten. 2. Für die Versammlungsteilnehmer gilt zusätzlich eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (DIN EN 14683:2019-10 oder vergleichbarer Standard) oder eines Atemschutzes (FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95,N95 oder vergleichbarer Standard). Teilnehmer, die ein ärztliches Attest vorweisen können, welches vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, sollten einen Plexiglas-Gesichtsschutz (sog. Vollvisier) tragen. 3. Die Einhaltung der Abstandsregeln ist durch Einteilung des Versammlungsbereiches in einzelne gekennzeichnete Quadrate sowie durch das Aufstellen von „Wellenbrechern“ (z.B. mittels Bauzäune oder Gitter) sicherzustellen. Zusätzlich haben die Versammlungsleiter und die eingesetzten Ordner durch Ansprachen und Hinweise auf die Einhaltung der Abstandsregeln und Verpflichtung zum Tragen einer der genannten Mund-Nasen-Bedeckungen hinzuwirken. 4. Die Abstandsregelungen und Verpflichtung zum Tragen einer der genannten Mund-Nasen-Bedeckungen sind durchgehend, auch im Bereich auf und vor der Bühne, einzuhalten. Personen, die einen Redebeitrag auf der Bühne leisten, sind während Ihrer Redezeit von der Maskenpflicht befreit. 5. Es muss gewährleistet werden, dass für die Einsatzkräfte der Polizei erkennbar ist, welche Teilnehmer von der Maskenpflicht durch ärztliches Attest befreit sind. Dies ist bspw. durch eine separat ausgewiesene Versammlungsfläche für diesen Personenkreis sicherzustellen. 6. Die mobilen Toilettenhäuschen sind in 5er-Gruppen verteilt aufzustellen. Um die notwendige Hygiene einzuhalten sind die Toiletten stündlich zu reinigen. Für die Handdesinfektion sind Desinfektionsmittelspender aufzustellen. 7. Die Flugblätter dürfen nicht direkt von den bzw. an die Versammlungsteilnehmer verteilt werden. Die Flugblätter sind in geeigneter Weise auszulegen, beispielsweise auf Infotischen, so dass sich interessierte Personen diese unter Einhaltung der Abstandsregeln nehmen können." Die Maskenpflicht ist generell Bestandteil unserer Auflagen. Diese wurden bei steigender Inzidenz noch verschärft, so dass Teilnehmer mit einem ärztlichen Attest ein Vollvisier tragen mussten. "1. Teilnehmer, die ein ärztliches Attest vorweisen können, welches vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, müssen einen Plexiglas-Gesichtsschutz (sog. Vollvisier) tragen. Der Versammlungsleiter hat die Pflicht, die Teilnehmenden auf die Maskenpflicht bzw. das Tragen eines Vollvisiers hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen